Die Landtagsfraktionen von SPD, Grünen und Piraten wollen die Landesverfassung in Nordrhein-Westfalen ändern, damit künftig auch Nicht-EU-Ausländer das Kommunalwahlrecht bekommen.
Dies beträfe zum Beispiel Türken in Nordrhein-Westfalen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Am kommenden Freitag soll der NRW-Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen.
Widerstand dagegen kommt von der CDU: Der Bezirksverband Niederrhein forderte bei seiner Klausurtagung am Samstag die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Das geht aus einem Beschluss hervor, der FOCUS Online vorliegt.
Einfallstor für Erdogan?
Der Vorsitzende des Bezirksverbands, Günter Krings, warnte gegenüber FOCUS Online davor, die Entscheidung könne der Türkei Einflussmöglichkeiten bringen. „Die größte Gruppe unter den Migranten stellen hierzulande nun einmal die Türken“, sagte Krings zu FOCUS Online. „Dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan hier indirekt eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Kommunalpolitik zu gewähren, ist grundsätzlich falsch und hochgefährlich“, sagte er weiter.
Der CDU-Politiker befürchtet, in Nordrhein-Westfalen könnten sich künftig Politiker auf kommunaler Ebene zur Wahl stellen, die auf Erdogans Kurs sind. „Wir müssen aufpassen, dass bei uns nicht auch eine Migrantenpartei wie in den Niederlanden entsteht“, so Krings zu FOCUS Online. Damit ist die niederländische Partei „Denk“ gemeint. Diese gilt als erste reine Migrantenpartei Europas und orientiert sich inhaltlich auffallend stark an der Linie der türkischen Regierung.
So ist die bisherige Gesetzeslage
Bislang ist es so, dass bei Kommunalwahlen neben deutschen Staatsbürgern auch EU-Bürger abstimmen und sich zur Wahl stellen dürfen. Bürger aus Nicht-EU-Staaten wie der Türkei haben hingegen kein Wahlrecht, wenn sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Die Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten wollen nun auch diesen Menschen die Teilnahme am Kommunalwahlrecht ermöglichen. Sie versprechen sich davon einen Beitrag zur Integration. Dafür wollen die Fraktionen die Landesverfassung ändern. In Artikel 78 soll der Satz eingefügt werden: „Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben“.
Änderung hätte keinen Einfluss auf Landtagswahl
Wichtig ist, zu verstehen, dass diese Änderung sich nur auf Kommunalwahlen bezieht. Das heißt, es geht zum Beispiel um die Wahl von Bezirksvertretungen oder von Gemeinderäten. Die Landtagswahl oder gar die Bundestagswahl in diesem Jahr wären davon nicht betroffen.
Die Fraktionen von CDU und FDP hatten bereits Bedenken geäußert, als der Gesetzentwurf Thema im Kommunalausschuss des Landtags war. Die CDU sprach sich generell gegen eine Integration von Ausländern über das Kommunalwahlrecht aus. Die Partei verweist auf die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen und darüber das Wahlrecht zu erlangen. Die FDP brachte verfassungsrechtliche Bedenken vor.