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Mrz 22

Einreisesperren gelten nicht für Asylbewerber

Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber.

Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr und Berufspendler – und für Asylbewerber.

Das bedeutet: Reist ein Migrant beispielsweise über Italien nach Frankreich oder in die Schweiz und erreicht die deutsche Grenze, braucht er nur Asyl zu beantragen und wird zur Durchführung seines Verfahrens nach Deutschland gelasssen. Franzosen oder Italiener hingegen werden, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder hier arbeiten, an der Grenze abgewiesen und zurückgeschickt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage der JF.

Wer das Wort „Asyl“ sagt, darf einreisen

„An den deutschen EU-Außengrenzen (Flug- und Seehäfen) hat sich am bisherigen Verfahren keine Änderung ergeben. Dies gilt auch für die Schengen-Binnengrenzen“, teilte sie auf die Frage mit, ob Asylbewerber nach wie vor in die Bundesrepunblik gelassen werden.

Heißt: Während für EU-Bürger die Grundfreiheit der Personenfreizügikeit eingeschränkt beziehungsweise sogar ausgesetzt wird, dürfen Nicht-EU-Ausländer noch immer ungehindert umherreisen – wobei sie möglicherweise dabei sogar das Coronavirus verbreiten – wenn sie nur das Wort „Asyl“ auf den Lippen führen.

 

Quelle: Jungefreiheit.

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