Einige Menschen haben sich dazu verpflichtet, die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen zu übernehmen. Nun sollen Flüchtlingsbürgen entlastet werden.
BerlinBund und Länder werden den sogenannten Flüchtlingsbürgen mit mehr als 37 Millionen Euro unter die Arme greifen. Flüchtlingsbürgen sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde in den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten.
In einer Antwort auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer teilt die Bundesregierung nun nach dpa-Informationen mit, das bereits festgesetzte Erstattungsvolumen liege bei bundesweit etwa 21,2 Millionen Euro. Auf Basis einer internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem „weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Januar erklärt, die Hilfe werde mit einem „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“ zu Buche schlagen. In zahlreichen Fällen hatten die Bürgen später gegen die von ihnen gegebenen Haftungserklärungen geklagt. Sie waren zum Teil fälschlicherweise davon ausgegangen, sie müssten nur so lange zahlen, bis der von ihnen eingeladene Ausländer einen Schutzstatus erhält.
Diese Rechtsauffassung vertraten eine Zeit lang auch die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Diese drei Bundesländer sollen die Forderungen der Arbeitsagentur gegenüber den Bürgen deshalb jetzt jeweils zur Hälfte übernehmen.
Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 hat sich die Rechtslage geändert. Es wurde eindeutig festgeschrieben, dass die Verpflichtung nach fünf Jahren endet, für Altfälle nach drei Jahren. Springer sagte, sollte „Behördenversagen“ zu dieser weiteren Belastung der Steuerzahler geführt haben, wäre das ein Skandal. „Hier bedarf es jetzt dringender Aufklärung.“