Vor zwei Wochen wurde er abgeschoben – jetzt soll ein 20-jähriger Afghane nach Deutschland zurückkehren können. Weil sein Asylverfahren noch lief, war die Abschiebung laut Gericht rechtswidrig.
Ein wohl unrechtmäßig nach Afghanistan abgeschobener Asylbewerber soll nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werde zeitnah die notwendigen Schritte einleiten, teilte das Bundesinnenministerium mit. Das BAMF stehe mit seiner Anwältin, Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und der deutschen Botschaft in Kabul in Kontakt.
Der 20-jährige Nasibullah S. war am 3. Juli aus Neubrandenburg abgeschoben worden – zusammen mit 68 anderen Afghanen. Der Mann hatte nach Aussage seiner Anwältin aber schon im vergangenen Jahr gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Wegen dieser laufenden Klage bezeichnete das Verwaltungsgericht Greifswald die Abschiebung im NDR-Interview als rechtswidrig.
Behörde gibt Fehler zu
Inzwischen räumte auch das BAMF Verfahrensfehler ein. Man habe den Asylbescheid des Mannes zunächst an eine falsche Adresse geschickt, sagte ein Sprecher. Danach sei das BAMF trotz eines richterlichen Hinweises davon ausgegangen, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war – der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte.
Das Bundesamt habe den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage wohl nicht zu spät kam, deshalb auch nicht der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. „In diesem konkreten Fall hätte die Abschiebung verhindert werden können“, erklärte das BAMF. Nach diesem Vorfall sollen die Prozesse im Bundesamt „nochmals geprüft und angepasst“ werden.