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Mrz 22

Er tötete seine Ex mit 34 Stichen: Freispruch für Messer-Killer Tahir S.

Wegen vollendeten und versuchten Totschlags auf der Anklagebank: Tahir S. (35) versteckte sich zum Prozessauftakt Anfang November hinter einem Aktendeckel.
Foto: Schwaiger

Bonn/Euskirchen – Ein Berg voll Arbeit fürs Bonner Schwurgericht: Die Richter sprachen am Donnerstag das dritte Urteil in sechs Tagen. Das aktuelle sticht heraus: Nach zwei Mal lebenslänglich für Mord bekam Messerstecher Tahir S. (32) einen Freispruch.  Dabei hat er seine Ex-Freundin mit 34 Messerstichen umgebracht (hier mehr lesen)!

S. kommt dauerhaft in eine Psychoklinik

Die Richter sind nach dem Prozess, den auch ein psychiatrischer Gutachter begleitete, sicher: S.’ Schuldfähigkeit war  am 25. Februar zumindest stark eingeschränkt. Folge: Er wurde vom Vorwurf des Totschlags und des versuchten Totschlags freigesprochen. Aber: Wegen akuter Psychose wird S. dauerhaft in einer Klinik untergebracht.

Richter macht Unmut über Stammtisch-Parolen Luft

Er könne sich schon denken, wie es „heute Abend in den sozialen Medien rumort“, machte Vorsitzender Josef Janßen seinem Unmut Luft.

Schließlich sei S. „Türke, seit 20 Jahren in Deutschland und hat außer Straftaten nicht viel im Sinn“. Und jetzt mache er auch noch einen auf schuldunfähig, würden ihm viele unterstellen. Dabei  hätte man ihn doch wegen Mordes lebenslang in den Knast stecken müssen. Aber, so Janßen: „Nicht soziale Medien und der Stammtisch bestimmen, was Recht ist. Sondern die Gesetze.“ Und die sehen für  Angeklagte, die für ihre Taten nicht verantwortlich sind, eben Freispruch vor.

Gutachter: Ohne Therapie bleibt S. gefährlich

Die Unterbringung wurde angeordnet, weil der Sachverständige davon ausgeht, dass S. ohne erfolgreiche Behandlung weiterhin gefährlich ist.

Der 32-Jährige hatte in Euskirchen die Mutter (33) seines Sohnes  mit 34 Messerstichen getötet und auch ihren Freund (36) angegriffen. Er kassierte 13 Stiche, die zum Glück nicht lebensbedrohend waren. Schlimm: Leon (8, Name geändert) hörte den Kampf auf Leben und Tod im Bett mit an. Er ist heute in einer Pflegefamilie.

Richter sicher: Wahn ist nicht vorgetäuscht

S., dessen sind die Richter sicher, stach im Wahn zu. Er glaubte, Leon und ihm selbst drohe von der Ex und ihrem Neuen Gefahr. Schon 2014 hatte S. mehrere Tage in einer Psychoklinik  verbracht. Janßen: „Klares Indiz gegen die Stimmen, die meinen, er hätte die Krankheit nur vorgetäuscht.“

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