Hamburg – In einem „Raum der Stille“ können Studenten an der Uni Hamburg ihren Glauben ausüben. Dies reichte aber nicht allen.
Forderungen, Seminare nach Gebetszeiten auszurichten, standen etwa im Raum. Oder: Dürfen Studentinnen in den Prüfungen verschleiert sein? Darf in einem Seminarraum laut gebetet werden?
Für die Uni-Leitung Grund genug, entscheidende Fragen der Religionsausübung zu klären.
Deshalb regelt die Uni Hamburg seit Mittwoch als bundesweit erste Hochschule in einem Verhaltenskodex, wie Studenten im Wissenschaftsbetrieb ihren Glauben leben und ausüben können.
Handlungsbedarf bestand, weil es zuletzt immer wieder Konflikte gegeben habe. Etwa durch organisierte Freitagsgebete eines salafistischen Predigers in einem Uni-Institut.
Außerdem wollten gläubige junge Männer muslimische Studentinnen dazu bringen, Kopftuch zu tragen.
Ein anderes Mal ist ein junger Mann wiederholt mit lauten „Jesus“-Rufen aufgefallen.
Der Kodex soll das respektvolle und friedliche Miteinander bei der Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen regeln.
Der zehn-Punkte-Kodex umfasst etwa, dass keine Form der Diskriminierung geduldet wird.
Weiter wird klargestellt, dass Studenten religiöse Symbole wie das Kreuz oder den Davidstern verwenden und Kopfbedeckungen tragen können.
Rituelle Handlungen sind indes nur so lange zulässig, wie sie nicht von anderen als aufgedrängt empfunden werden. So sind zum Beispiel rituelle Fußwaschungen in sanitären Anlagen verboten.
Zur Frage der Vollverschleierung muslimischer Frauen wurde festgelegt, dass das ausdrücklich zugelassen wird, allerdings mit Einschränkungen.
Demnach ist etwa bei Prüfungen zur Feststellung der Identität keine Vollverschleierung gestattet.
Der Forderung einiger Studenten, die Vorlesungen nach den Gebetszeiten der Muslime auszurichten, erteilte die Kommission hingegen eine klare Absage.