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Apr 01

Geheim-Akte „Chemnitz“: kriminelle Karriere unfassbar- irakischer Messermann stach schon mal zu!

Farhad R., einer der mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz, wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Polizei/AdobeStock/iStock/Composing: Sascha Weingartz

Der tödliche Messerangriff in Chemnitz und die folgenden Krawalle haben Deutschland erschüttert. Nun wird die Tat in einem Prozess aufgearbeitet. FOCUS Online konnte vertrauliche Ermittlungsakten einsehen und zeigt nun in einer Serie bislang unbekannte Details und Hintergründe. Teil 1:  Die Straf- und Asylakte des flüchtigen Hauptbeschuldigten Farhad A., der bereits 2017 einen Mann niedergestochen hatte. Beim Angriff auf Daniel H. im August 2018 hätte er gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen.

Man könnte Stunden damit zubringen, in seiner Polizeiakte zu lesen. Der 22 Jahre alte Iraker Farhad A., letzte bekannte Meldeadresse „09235 Burkhardtsdorf, Asylunterkunft“ in Sachsen, verfügt über ein dickes Strafregister. Und das, obwohl er nur zweieinhalb Jahre in Deutschland gelebt hat.

Mehr als ein Dutzend Taten sind in dem Ordner verzeichnet: Körperverletzung, Drogenhandel, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, um nur einige zu nennen. Auch ein – in der Öffentlichkeit bislang unbekannter – Fall von gefährlicher Körperverletzung findet sich in der Liste: Anfang 2017 soll Farhad A. einen Syrer mit einem Messer angegriffen und verletzt haben.

Haftbefehl: „Vorsicht, der Verdächtige könnte bewaffnet sein!“

Beim vorerst letzten Delikt, das dem Iraker zur Last gelegt wird, führen ihn die Kriminalbeamten noch als „Beschuldigten“. Es geht um die tödliche Messerattacke auf den 35 Jahre alten Tischler Daniel H. Der Deutsch-Kubaner war am frühen Morgen des 26. August 2018 im sächsischen Chemnitz auf offener Straße erstochen worden. Das Verbrechen hat Deutschland erschüttert und zum Teil gewalttätige Demonstrationen ausgelöst.

Einer der beiden Verdächtigen ist Farhad A. Er hat sich kurz nach dem Gewaltexzess aus Chemnitz abgesetzt und Deutschland offenbar längst verlassen. Der Mann wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Auf dem Fahndungsplakat steht: „Vorsicht, der Verdächtige könnte bewaffnet sein!“

 

FOCUS Online hat den Werdegang von Farhad A., der am 11. Januar 2016 nach Deutschland kam und kurz darauf Asyl beantragte, nachverfolgt. Entstanden ist ein Bild, das sich aus vielen – bislang unbekannten – Einzelteilen zusammensetzt: Aussagen von Freunden und Bekannten, Einschätzungen von Asylheim-Mitarbeitern, Erkenntnisse staatlicher Stellen, Protokolle von Polizei- und Justizbehörden, Schilderungen von Opfern diverser Gewalttaten.

Wollte man die Vergehen des jungen Irakers und die Reaktionen der deutschen Behörden in einem Wort zusammenfassen, dann mit diesem: unfassbar.

Er schlägt zu und spuckt einer Frau ins Gesicht

Das erste Mal mit einer Straftat aktenkundig wurde Farhad A. nach FOCUS-Online-Recherchen rund zehn Monate nach seiner Ankunft in Deutschland, die nächsten Gesetzesverstöße folgten im Wochentakt:

  • 19. November 2016: Farhad A. stahl aus dem Teamleiterbüro seiner Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Chemnitz Geld und Fahrscheine.
  • 20. November 2016: Farhad A. stahl aus dem Zimmer eines anderen Flüchtlings zwei Paar Schuhe und ein Glätteisen zum Stylen der Haare.
  • 23. November 2016: Farhad A. stahl in einem Einkaufsmarkt Waren im Wert von knapp fünf Euro.
  • 12. Dezember 2016: Farhad A. stahl in der Sportabteilung eines Kaufhauses ein Paar Adidas-Turnschuhe.
  • 28. Januar 2017: Farhad A. stahl in einem Supermarkt Lebensmittel für mehr als 40 Euro.
  • 2. März 2017: Farhad A. baute sich drohend vor einem jungen deutschen Mann auf, beleidigte und attackierte ihn. Einer jungen deutschen Frau schlug er mit der flachen Hand ins Gesicht. Einer anderen deutschen Frau spuckte er ins Gesicht.
  • 26. April 2017: Farhad A. fuhr in Chemnitz ohne Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • 27. April 2017: Farhad A. trat – mit nacktem Fuß – eine Zimmertüre im Chemnitzer Asylheim ein, nachdem er bei einem Diebstahl erwischt worden war.
  • 4. Juli 2017: Farhad A. wurde mit 15 Gramm Marihuana erwischt, das er in Leipzig für 100 Euro gekauft hatte. Wegen dieser Tat verurteilte ihn das Amtsgericht Stollberg später zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten – allerdings auf Bewährung.
  • 2. August 2017: Farhad A. ging auf einen 16-Jährigen los und drohte ihm: „Wenn die Polizei nicht hier wäre, würde ich Dich totschlagen!“
  • 4. Dezember 2017: Im Suff prügelte sich Farhad A. mit einem anderen Flüchtling und schlug ihm die Faust ins Gesicht; die Heimleitung im sächsischen Crottendorf rief die Polizei zu Hilfe.

In einem Döner-Restaurant zieht er plötzlich ein Messer

Die schwerste – und im Zusammenhang mit der tödlichen Attacke von Chemnitz interessanteste – Straftat ist in dieser Aufstellung noch gar nicht enthalten. Im polizeilichen Auskunftssystem wurde sie unter der Tagebuchnummer 2242/17/118110 gespeichert. Es geht um einen brutalen Messer-Angriff.

Tatort: Ein Dönerladen im Zentrum von Chemnitz. Tatzeit: 1. Februar 2017. Opfer: Mitarbeiter Orhan R., ein Syrer, damals 22 Jahre alt.

Er war an diesem Wintertag im Restaurant, als Farhad A. aus nichtigem Anlass – niemand hatte eine Zigarette für ihn – ausrastete. Der Iraker schlug einem jugendlichen deutschen Gast ins Gesicht, dann zückte er ein Messer und ging auf den Döner-Verkäufer los. Laut Polizeiprotokoll fügte er Orhan R. vier Stich- und Schnittverletzungen zu. Schließlich gelang es dem blutenden Opfer im Handgemenge mit Farhad A., das Tatmesser zu zerbrechen.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz leitete damals gegen Farhad A. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein (Aktenzeichen: 463 Js 8630/17). Obwohl seitdem mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist das Verfahren bis heute nicht abgeschlossen. Immerhin bestätigt der Vorfall, was mehrere Personen nach der Tötung von Daniel H. bei der Polizei ausgesagt haben: Bei seinen Streifzügen durch Chemnitz soll Farhad A. stets ein Messer mitgeführt haben.

Am Telefon sagt er: Habe auf mehrere Personen eingestochen

Das war offenbar auch in der Nacht vom 25. auf den 26. August 2018 der Fall, wie FOCUS-Online-Recherchen ergaben.

  • So soll Farhad A. kurz vor der Tat vor einer Shisha-Bar auffällig geworden sein. Er rempelte einen jungen Mann – den 20 Jahre alten Syrer Mohammad G. an – und schubste ihn weg. Anschließend tönte er, man könne den Streit wie unter Männern regeln – und hielt dabei drohend ein Messer in der Hand.
  • Wenige Minuten nach den tödlichen Stichen auf Daniel H., exakt um 3.26 Uhr, rief ein 21-jähriger Syrer auf dem Mobiltelefon seines Kumpels Farhad A. an und fragte ihn, ob er etwas mit der Bluttat zu tun habe. Farhad A. soll geantwortet haben, dass er mit dem Messer auf mehrere Personen eingestochen habe. Während er das sagte, war er offenbar noch auf der Flucht. Am Telefon war zu hören, wie er rannte.
  • Schwer belastet wird Farhad A. von einem weiteren Zeugen. Es handelt sich um den 23-jährigen Iraker Yousif A., der anfangs auch als Beschuldigter galt. Bei seiner Vernehmung in der Untersuchungshaft bezeichnete er Farhad A. als Mörder. Die beiden Männer waren gemeinsam am Tatort und sind, nachdem Daniel H. zusammengebrochen war, weggerannt. Auf der Flucht, so berichtete es Yousif A., habe ihm Farhad A. sein Messer gezeigt, an dem noch Blut klebte. Er habe gesagt, dass er damit auf jemanden eingestochen habe.

Vieles spricht also dafür, dass Farhad A. zur Tatzeit mit einem Messer bewaffnet war, einiges weist darauf hin, dass er Daniel H. und einen weiteren Mann, den Russlanddeutschen Dimitri M., damit angegriffen hat.

Polizei: „Er ist wegen seines Auftretens allgemein gefürchtet“

Obwohl noch nichts bewiesen ist, würde es ins Bild des hochaggressiven Gewalttäters passen. Menschen, die Farhad A. kennen, beschreiben ihn als unberechenbar, rücksichtslos, ohne Gnade und ohne Gefühle. Er mache alles platt, was ihm im Weg steht. In einem Polizeibericht über Farhad A. ist all das in einem einzigen Satz gebündelt: „Er ist wegen seines Auftretens allgemein gefürchtet.“

An Hinweisen, dass Farhad A. zu schweren Straftaten neigt und somit brandgefährlich ist, hat es offenkundig nie gemangelt. Um so drängender stellt sich die Frage, warum die deutschen Behörden nicht reagiert haben, nicht eingeschritten sind. Wie kam der Mann, der über 14 Alias-Identitäten verfügte, überhaupt nach Deutschland und warum durfte er bleiben?

Für seine Flucht zahlt er einem Schlepper 2500 US-Dollar

Nach Recherchen von FOCUS Online flüchtete Farhad A. über die Türkei, Griechenland, Mazedonien und Serbien. Seinem Schlepper zahlte er angeblich 2500 US-Dollar.  Am 11. Januar 2016 erreichte der Iraker in Deutschland. Zwei Monate später stellte er einen Asylantrag, nahm ihn kurz darauf zurück und bat im Juli 2016 erneut um Anerkennung als Flüchtling.

Im Januar 2017 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Antrag des Irakers ab und stellte klar: „Abschiebungsverbote liegen nicht vor.“ Bei der Rückkehr in seine Heimat drohten Farhad A. „keine Gefahr“ für Leib und Leben oder wirtschaftliche Not. Gegen den BAMF-Bescheid erhob Farhad A. im Februar 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz, das jedoch bis zum Messer-Attentat im August 2018 keine Entscheidung traf. Erst am 9. Oktober 2018 wurde das Verfahren eingestellt – weil der Kläger „nach unbekannt“ verzogen ist.

Im Juli 2018 läuft seine Duldung ab – doch er bleibt in Chemnitz

Trotz seines von vornherein aussichtslosen Asylantrags durfte Farhad A. in Deutschland bleiben – zumindest bis zum 12. Juli 2018. Einen Tag später lief seine Duldung ab, fortan war er ohne Aufenthaltstitel. Obwohl er kein Recht mehr hatte, in Deutschland zu leben, unternahmen die Behörden laut einem Polizeivermerk keinerlei Anstrengungen, den hochkriminellen Iraker abzuschieben.

Am 5. September 2018, eine Woche nach dem Messer-Angriff auf Daniel H., notierte die Chemnitzer Polizei über den Umgang mit Farhad A.: „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (auch Passbeschaffung) wurden nicht durchgeführt und sind aktuell auch nicht vorgesehen.“

Quelle: Focus

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