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Okt 18

Geiselnahme Köln: Täter hätte abgeschoben werden können – doch Bundesamt verpasste Fristen

Spezialeinheiten bei der Geiselnahme im Kölner Hauptbahnhof am Montag

Der 55-jährige Geiselnehmer vom Kölner Hbf hätte längst abgeschoben werden können. Das erfuhr FOCUS Online aus Sicherheitskreisen. Im Jahr 2015 war Mohammad Abo R. aus Syrien in die Tschechei gekommen und auch dort als Asylbewerber registriert worden, dann soll er weiter nach Deutschland eingereist sein.

Dort fiel sein Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durch, weil er vorher schon im Erstaufnahmeland in der Tschechien registriert war. Nach dem Dublin-Abkommen hätte er nach Prag abgeschoben werden müssen, doch das Bamf verpasste die Fristen. Folglich musste er hierzulande geduldet werden bzw. erhielt ein Aufenthaltsrecht bis 2021.

Täter liegt weiter im Koma

Mohammad Abo R. liegt nach einem Kopfschuss weiter im Koma. Ob und wann er vernommen werden kann, ist noch unklar, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag sagte. Nähere Angaben wollte er nicht machen. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei hatte den 55-Jährigen nach zweistündiger Geiselnahme überwältigt und durch Schüsse schwer verletzt. Ein Schuss traf ihn in den Kopf.

Die Bundesanwaltschaft schließt ein terroristisches Motiv für die Tat nicht aus. Sie ermittelt wegen zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung. Laut Zeugen hatte Mohammed A.R. unter anderem behauptet, er sei Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS).

Der Syrer soll am Montag einen Brandanschlag auf ein Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof verübt haben, bei dem ein 14-jähriges Mädchen schwer verletzt wurde. Danach verschanzte er sich in einer Apotheke und nahm eine Frau als Geisel. Bei sich hatte er unter anderem einen Koffer, in dem sich präparierte Gaskartuschen und Brandbeschleuniger befanden.

Quelle: Focus

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