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Mai 25

Generalamnestierter syrischer Mörder attackiert deutsche Therapeutinnen in Bayern sexuell

Traunstein – Seine 47-jährige Therapeutin bedrängte und verletzte ein 52-jähriger Patient aus Bad Reichenhall im Bezirksklinikum in Gabersee – angeblich aus Liebe. Auch ein Messer war bei dem Vorfall im Spiel. Vor dem Landgericht erklärte der Angeklagte, er habe sich »mehr Aufmerksamkeit« von der Frau erhofft. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung verhängte die Zweite Strafkammer eine siebenmonatige Freiheitsstrafe und ordnete die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in der Psychiatrie an.

Der 52-Jährige saß in Syrien Jahre im Gefängnis – wegen Mordes am Vergewaltiger seiner Schwester. Dank einer Generalamnestie kam er auf freien Fuß. 2014 erreichte er mittels Schleuser Deutschland. Aufgrund einer psychischen Erkrankung befand er sich seit 2015 in Unterbringung. In dem psychiatrischen Krankenhaus ereignete sich ein Vorfall mit versuchten Körperverletzungen mit einem Messer an Mitarbeitern – mit der Folge erneuter Unterbringung. In einer Asylbewerberunterkunft im Berchtesgadener Land hatte er früher ebenfalls schon Mitarbeiterinnen attackiert.

Die Psychologin betreute den 52-Jährigen seit April 2017. Für den Tattag hatte der Insasse um einen außertourlichen Termin gebeten. Beim Betreten des Arztzimmers gestand er ihr, »nicht im Kopf, sondern im Herzen« krank zu sein – wegen der Liebe zu ihr. Den Vorschlag, den Therapeuten zu wechseln, lehnte der Angeklagte ab. Stattdessen zeigte er ihr Narben von Verletzungen, die er sich wegen Frauen selbst zugefügt habe. Der 52-Jährige kündigte an, sich ob seiner Liebe zu ihr »den Hals aufzuschlitzen«. Bei diesen Worten zog er ein Messer aus der Hosentasche und machte eine entsprechende Geste, steckte die Waffe aber wieder weg.

Der Patient unternahm Annäherungsversuche, wollte das Opfer umarmen und küssen. Die 47-Jährige redete beruhigend auf ihn ein und schlug vor, einen Dolmetscher zu holen. Während des Telefonats näherte sich der 52-Jährige von hinten und packte sie fest am Hals. Die 47-Jährige rief laut um Hilfe. Ihre weiteren Schreie unterband er durch Zuhalten des Munds. Ein Pfleger hatte den Hilferuf gehört. Als er ins Arztzimmer kam, ließ der 52-Jährige von der Frau ab. Sie erlitt bei dem Geschehen leichte Verletzungen am Auge, am Schlüsselbein und am Kinn.

Der in großen Teilen geständige 52-Jährige beteuerte, er habe die Geschädigte nicht verletzen wollen. Außerdem habe er zu der Zeit seine Medikamente nicht genommen.

Die 47-Jährige sprach von einem zunächst unproblematischen Therapieverlauf. Später habe sich das geändert. Der Patient habe das Gespräch mit ihr gesucht, erst von »Respekt und Achtung«, dann von »Liebe wie zu einer Schwester, zur Mutter und zu einem Kind« erzählt. Das Zudrücken am Hals habe sie nicht als Würgen empfunden, eher als Versuch, sie zu fixieren. Sie habe sich – vor allem wegen des Messers – »ausgeliefert gefühlt«.

Ein Sachverständiger stellte ein hohes Aggressionspotenzial und fehlende Krankheitseinsicht beim Angeklagten fest sowie eine spontane, nicht geplante Tat. Gericht und Staatsanwalt hakten nach. Der 52-Jährige habe das Messer mitgebracht, warf der Vorsitzende Richter ein. Auf der Station sei nach Aussage der Therapeutin nirgends ein Messer verfügbar. Letztlich bejahte der Gutachter eine Unterbringung.

Staatsanwalt Dr. Udo Walz plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten und Unterbringung in der Psychiatrie. Verteidiger Christian Gerber aus München beantragte nicht mehr als sechs Monate Haft, aber ebenfalls Unterbringung.

Im Urteil unterstrich der Vorsitzende Richter Erich Fuchs die Besonderheit einer während einer Unterbringung begangenen Straftat. Zudem sei der Täter nicht völlig, nur erheblich vermindert schuldfähig. Der 52-Jährige habe sich in die Frau verliebt und eine Beziehung gewünscht. Wochen nach der Klarstellung, das sei nicht möglich, habe er versucht, körperliche Nähe zu der Frau zu gewinnen. Das Geschehen sei als vollendete Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz zu werten. Erich Fuchs begründete im Hinblick auf das Messer, der Angeklagte habe nicht kurzfristig und spontan gehandelt. Er habe »eine gewisse Affinität zu Messern«. kd

Quelle: Traunsteiner Tagblatt

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