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Dez 29

Generalstaatsanwältin: Schwarzfahren soll straffrei werden | Berlin

Foto: Lukas Schulze / dpa

Margarete Koppers möchte die Gerichte in der Stadt entlasten. Die Verkehrsbetriebe warnen vor diesem Schritt.

Berlin.  Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat sich für eine generelle Straffreiheit des Schwarzfahrens ausgesprochen. Im Interview der Berliner Morgenpost sagte sie, dass der Straftatbestand abgeschafft werden müsste. „Und zwar völlig abgeschafft“, so Koppers. Mit ihrem Vorstoß geht Berlins Generalstaatsanwältin noch einmal einen Schritt weiter als der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Innensenator Andreas Geisel (SPD). Geisel hatte zuletzt dafür plädiert, dass Schwarzfahren zumindest ordnungswidrig bleibe.

Koppers sagte der Berliner Morgenpost, dass eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit keine echte Entlastung der Justiz wäre. „Denn ansonsten müssten die Amtsgerichte sich doch noch mit den Einspruchsverfahren herumschlagen“, so Koppers weiter. Zudem müsste sich die Amtsanwaltschaft weiter mit den Verfahren befassen, und auch die Polizei müsste sich weiter mit diesen Verfahren beschäftigen. „Wenn wir das Strafrecht auf alles ausrollen, was als abweichendes Verhalten wahrgenommen werden kann, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Justiz nicht mehr hinterherkommt“, sagte Koppers. Sie plädierte für eine gesellschaftliche Debatte. Es gebe Kernbereiche, in denen man das Strafrecht zwingend brauche, um die Gesellschaft zu ordnen. „In anderen Bereichen können wir auf den Zivilrechtsweg verweisen“, so Koppers weiter.

Die Berliner Polizei hat vergangenes Jahr 12.000 Strafanträge zu notorischen Schwarzfahrern bearbeitet. Bislang ist das „Erschleichen von Leistungen“, wie das Schwarzfahren eigentlich heißt, eine Straftat. Eine Abschaffung des Paragrafen 265a würde neben der Justiz auch die Polizei entlasten, so die Hoffnung. Dann könnten die Kräfte besser auf die Fälle konzentriert werden, die die Sicherheit der Stadt gefährdeten, heißt es etwa aus der Innenverwaltung. Auch die Gefängnisse könnten laut Justizverwaltung entlastet werden. Mehr als 300 Menschen sitzen in Berlin pro Jahr vorübergehend in Gefängnissen, weil sie Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht zahlen wollen oder können.

Verkehrsbetriebe warnen vor Bagatellisierung

Im Jahr 2018 liegt der Anteil der erwischten Schwarzfahrer sowohl bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) als auch bei der S-Bahn auf dem niedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Bei der BVG hatten zwischen Januar und September 3,14 Prozent der mehr als sieben Millionen kontrollierten Fahrgäste keine Fahrkarte. Bei der S-Bahn wurden 10,4 Millionen Menschen kontrolliert – 2,59 Prozent hatten kein Ticket. In den Verkehrsbetrieben sieht man die Bestrebungen, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren, kritisch. Dort warnt man vor einer Bagatellisierung.

Kritik kam in der Vergangenheit auch aus der Opposition – vor allem aus der CDU. Deren Fraktionschef Burkard Dregger plädierte dafür, Schwarzfahrer nicht zu Geldstrafen, sondern zu gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen.

Generalstaatsanwältin Koppers nahm gegenüber der Berliner Morgenpost auch zu den Ermittlungen im Fall der Schießstände Stellung. Die Ermittlungen richten sich gegen sie und betreffen eine Zeit, in der sie Polizeivizepräsidentin von Berlin war. Damals trainierten zahlreiche Polizisten in Schießanlagen mit giftigen Dämpfen. Mehrere Schießtrainer erkrankten später an Krebs. Der Vorwurf der Beamten: Die damalige Polizeiführung ignorierte Hinweise. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Koppers wegen Körperverletzung im Amt. Ob ein Zusammenhang zwischen den Krebserkrankungen einiger Schießtrainer und den giftigen Dämpfen in den Anlagen besteht, soll eine Untersuchung klären. Kritiker Koppers bemängeln, dass die Ermittlung in der Causa Schießstände von dem Haus geführt werde, dem Koppers vorstehe. Dazu sagte Koppers: „In meiner Gegenwart wird darüber nicht gesprochen. Das ist auch schon deshalb richtig und wichtig, weil ich sehr großen Wert darauf lege, dass dieses Verfahren fern von mir geführt wird. Mein Vorgänger hat den Rahmen dafür vorgegeben und mit dem Senator abgestimmt.“

Quelle: morgenpost

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