Berlin – Das Berliner Kammergericht hat laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ (Dienstag) die Haftbefehle gegen drei Islamisten aufgehoben, die das Landeskriminalamt (LKA) als gefährlich einstufe.
Grund sei aus Sicht der Richter die zu lange Untersuchungshaft, die normalerweise nicht sechs Monate zwischen Haftbefehl und Eröffnung des Hauptverfahrens überschreiten darf. Einer von ihnen ist nun auf freiem Fuß.
Im Mai hatte die Polizei dem Blatt zufolge die drei Iraker wegen bandenmäßigen Drogenhandels in Berlin festgenommen. Am 5. Dezember seien die Haftbefehle aufgehoben worden. Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, bestätigte den Bericht am Montagabend auf Anfrage.
Es sei nur einer der Inhaftierten freigekommen, die beiden anderen säßen weiter im Gefängnis, weil gegen sie auch die Bundesanwaltschaft ein Verfahren führe. Dabei geht es nach Angaben der Zeitung um den Verdacht auf Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und Kriegsverbrechen.
Den jetzt freigekommenen Iraker habe das LKA im Mai als terroristischen Gefährder eingestuft. Er soll für den IS im Irak gekämpft haben. Sicherheitskreise schätzten seine Freilassung als „fatal“ ein, heißt es in dem Bericht.
Der Prozess gegen das Trio am Landgericht soll im kommenden Januar beginnen. Die Strafprozessordnung sehe nur bei außergewöhnlichen Fällen eine mehr als sechs Monate dauernde U-Haft vor, schreibt das Blatt.
Der späte Prozessbeginn „beruht letztlich auf der Belastung der Jugendkammer und damit auf der defizitären Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln“, zitiert es die Gerichtssprecherin. Soll heißen: Weil das Gericht unterbesetzt ist, dauern die Verfahren zu lange und deshalb musste der Gefährder jetzt frei gelassen werden.