München – Gilt in Deutschland bald ein Verbot für die Gesichtsverhüllung im Gericht?
Es könnte demnächst soweit sein: Der Bundesrat hat beschlossen, den bayerisch-nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nach der Abstimmung: „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg hartnäckiger bayerischer Rechtspolitik. Der Bundesrat hat auf bayerische Initiative hin ein ganz klares Signal für die Wahrheitsfindung vor Gericht und damit für unseren Rechtsstaat und für unsere Gerichte gesetzt!“
Bayerns Justizminister weiter: „Verfahrensbeteiligte, wie zum Beispiel Zeugen, sollen ihr Gesicht vor Gericht nicht verdecken dürfen. Richter sollen Zeugen bei ihrer Aussage ins offene Gesicht schauen können, um sie angemessen würdigen zu können.“
Hintergrund: Bayern hat die Diskussion zu diesem wichtigen Thema bereits vor zwei Jahren angestoßen und seither wesentlich und mit eigenen Gesetzesvorschlägen geprägt. Auch BILD berichtete mehrmals über ein Verhüllungsverbot vor Gericht.
Insbesondere hat Bayern auch dafür gesorgt, dass eine entsprechende Regelung im Koalitionsvertrag steht. Auch die Frühjahrsjustizministerkonferenz sprach sich für eine solche Regelung aus.