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Okt 09

Gewalt von Zuwanderern gegen Deutsche nimmt zu | BKA Lagebild

Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt. Dies geht aus dem Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes hervor. Quelle: WELT

Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt.

  • Etwa jedes zehnte Opfer, zu dem ein Verdächtiger ermittelt wurde, wurde der Täterkategorie „Zuwanderer“ zugeordnet.

  • „Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer“, heißt es im Lagebild.

Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt. Dies geht aus dem gleichzeitig mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlichen Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.

Angaben zu Opfern werden ausschließlich für die Kriminalitätsfelder Straftaten gegen das Leben (Mord und Tötungsdelikte), die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit und Rohheitsdelikte (vor allem Körperverletzung und Raub) erfasst. 1,025 Millionen Opfer solcher Straftaten wurden 2018 registriert.

Darunter waren 102.000 Opfer von Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig war – ein Anstieg um sieben Prozent im Vergleich zu 2017. Das heißt: Etwa jedes zehnte Opfer einer der oben genannten Straftaten, zu denen 2018 ein Verdächtiger ermittelt werden konnte, wurde der Täterkategorie „Zuwanderer“ zugeordnet.

Mit dieser versucht das BKA, jene Ausländer gesondert zu erfassen, die in den vergangenen Jahren als Schutzsuchende ins Land gekommen sind. Als Zuwanderer gelten der Behörde zufolge alle Personen mit Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Schutzberechtigter, unerlaubt aufhältig und geduldet.

Quelle: Infografik WELT

Die vom Bundeskriminalamt präsentierten Fallkonstellationen zeigen ein düsteres Bild: „Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war“, heißt es im Lagebild. Dies sei ein Anstieg von 105 Prozent im Vergleich zu 2017 (112) gewesen. „Davon wurden 102 Personen Opfer einer vollendeten Tat“, heißt es.

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass Fälle erst in die PKS eingehen, wenn sie von der Polizei zu Ende ermittelt wurden. So ist für den deutlichen Anstieg maßgeblich, dass die 81 deutschen Opfer des islamistischen Anschlags am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 erst 2018 in die PKS eingingen. Von ihnen wurden sechs Personen getötet und 75 verletzt. „Aufgrund der Erfassungsmodalitäten der PKS werden die 81 deutschen Opfer unabhängig vom Verletzungsgrad als Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts erfasst“, erklärt das BKA.

Auch in dem weiteren Deliktfeld, zu dem das Kriminalamt die Opfer-Täter-Konstellation erhebt, gab es einen deutlichen Anstieg. „Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 3261 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und somit 21 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 2706)“, heißt es im Lagebericht.

Insgesamt waren unter den 101.956 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern 46.336 Deutsche; das waren 19 Prozent mehr als 2017.

Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge wurden Opfer?

Umgekehrt listet das BKA in seinem Lagebericht auch die Fallkonstellationen auf, in denen ein Asylbewerber oder Flüchtling Opfer einer Straftat wurde und ein Deutscher als tatverdächtig ermittelt wurde. Demnach wurden im vergangenen Jahr 8455 Asylbewerber und Flüchtlinge Opfer einer Straftat durch einen deutschen Tatverdächtigen; das waren ebenfalls deutlich mehr (24 Prozent) als 2017.

Laut BKA wurden im vergangenen Jahr „im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen 33 Asylbewerber/Flüchtlinge Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war (2017: 38). Davon wurde eine Person Opfer einer vollendeten Tat.“ Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden demnach „89 Asylbewerber/Flüchtlinge Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Deutschen (2017: 74)“.

Bei diesen Zahlen gilt es zu beachten, dass die Fallkonstellationen nicht ganz deckungsgleich erfasst werden: So sind Asylbewerber (im Dezember 2018 waren es rund 300.000) und Flüchtlinge (697.000) zwar die größten Gruppen der „Zuwanderer“. Doch diese Kategorie enthält daneben auch noch weitere Schutzberechtigte, unerlaubt Aufhältige und Geduldete.

Auf Nachfrage von WELT zu dieser Unschärfe teilte das BKA mit, dass in der Kategorie „Asylbewerber und Flüchtlinge“ die Begriffe etwas weiter definiert seien. Wenn ein Opfer als „Asylbewerber und Flüchtling“ erfasst werde, könne es sich auch um Personen handeln, die einmal Asylbewerber oder Schutzberechtigt waren, inzwischen aber geduldet sind oder schon eine Niederlassungserlaubnis haben.

Vorbehaltlich dieser Erfassungsmängel ist die Diskrepanz aber doch deutlich: Im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen standen laut BKA-Lagebild 33 Asylbewerbern und Flüchtlingen, die Opfer einer Straftat mit einem deutschen Tatverdächtigen wurden, 230 deutsche Opfer eines tatverdächtigen Zuwanderers gegenüber. Bei den Sexualstraftaten lag dieses Verhältnis bei 89 zu 3261.

2017 hatte es eine ähnliche Diskrepanz gegeben. Laut BKA fielen in dem Jahr „112 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. 13 Opfer wurden dabei getötet.“ Die übrigen Taten waren versuchte Tötungen. Umgekehrt wurden demnach 38 Asylbewerber und Flüchtlinge „Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war. Kein Opfer wurde getötet.“ Im Bereich der Sexualstraftaten wurden damals 2706 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. 74 Asylbewerber und Flüchtlinge wurden Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Deutschen.

Bemerkenswert ist auch, dass im vergangenen Jahr nur in 18 Prozent der Fälle, in denen Asylbewerber und Flüchtlinge 2018 als Opfer einer Straftat registriert wurden – zu vier Fünfteln handelt es sich um Körperverletzung –, ein Deutscher als tatverdächtig ermittelt wurde (8455 von 47.042 Fällen). 2017 waren es 15 Prozent.

Quelle: Infografik WELT

Dies könnte darauf hindeuten, dass jene Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit, die Flüchtlinge vor allem als von Ausländerfeinden bedroht wahrnehmen, einen verengten Blick haben. Bei allen Schwächen der PKS wird auf Grundlage dieser Zahlen deutlich, dass Schutzsuchende vor allem von anderen Ausländern angegriffen werden.

Was statistisch die Neigung zur Kriminalität erhöht

Kriminologen weisen bei Vergleichen der Straffälligkeit von Deutschen und Zuwanderern immer wieder auf wichtige Merkmale der verschiedenen Gruppen hin. Zum einen werden Männer wesentlich häufiger kriminell. 2018 waren drei von vier registrierten Tatverdächtigen Männer. Und in der Gruppe der Zuwanderer sind Männer stark überrepräsentiert. So waren von 2015 bis 2018 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 65 Prozent der Asylerstantragsteller männlich.

Zweitens verweisen Fachleute auf das durchschnittlich jüngere Alter der Zuwanderer. Denn jeder dritte Tatverdächtige in Deutschland ist zwischen 18 und 29 Jahren. Im Jahr 2018 waren unter allen 2,05 Millionen zu Straftaten ermittelten Tatverdächtigen 686.000 in diesem Alter. Unter den 1.525.000 Asylerstantragsstellern 2015 bis 2018 waren laut BAMF 36 Prozent (550.000) in diesem Alter. Unter der deutschen Bevölkerung waren laut Statistischem Bundesamt Ende 2017 nur 13 Prozent in diesem Alter (9,4 von 73,1 Mio.).

Neben Alter und Geschlecht wird in der kriminologischen Literatur auch darauf verwiesen, dass Zuwanderer im Schnitt geringer gebildet seien und häufiger in Städten lebten als die übrige Bevölkerung. Beide Faktoren erhöhen, statistisch gesehen, die Neigung zur Kriminalität.

Als in der vergangenen Woche die PKS 2018 wieder einen erhöhten Anteil der Ausländer (30,5 Prozent) und der Zuwanderer (8,6 Prozent) an den zu Straftaten (ohne ausländerrechtliche Delikte) ermittelten Tatverdächtigen ergab – Zuwanderer stellen rund zwei Prozent und Ausländer rund 13 Prozent der Bevölkerung –, verwies BKA-Chef Holger Münch auf statistische „Verzerrungseffekte“. Er gab zu bedenken, dass in der PKS auch Ausländer enthalten seien, die gar nicht in Deutschland gemeldet sind: beispielsweise Touristen, ausländische Fußballfans und „reisende Täter aus dem Ausland“.

Laut Tabellen des BKA zum Wohnsitz der nicht deutschen Tatverdächtigen ist dieser Verzerrungseffekt aber überschaubar. So waren beispielsweise von allen 1362 nicht deutschen Tatverdächtigen, die 2018 zu Straftaten gegen das Leben ermittelt wurden, rund 87 Prozent mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet; weitere vier Prozent waren mit einem Wohnsitz im Ausland erfasst, fünf Prozent ohne festen Wohnsitz und drei Prozent mit unbekanntem Wohnsitz.

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu denen im vergangenen Jahr 13.377 nicht deutsche Tatverdächtige ermittelt wurden, waren 91,2 Prozent mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Unter den 55.359 wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung nicht deutschen ermittelten Tatverdächtigen hatten laut PKS-Tabelle zur „Tatort-Wohnsitz-Beziehung“ 93,8 Prozent einen Wohnsitz in Deutschland.

Anders sieht es bei Diebstahldelikten aus: Laut den PKS-Tabellen waren bei allen 3795 wegen Taschendiebstahls ermittelten ausländischen Tatverdächtigen nur 65 Prozent mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet.

Quelle: welt

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