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Aug 22

Gruppenvergewaltigung einer Schülerin (16)- Haft für Moslems in Berlin

Moslems versuchen wieder einmal eine Frau in der Masse zu schänden

Berlin – Weil sie eine Schülerin (16) in einer Wohnung in Berlin-Wedding im Oktober 2018 mehrfach vergewaltigten, verurteilte das Landgericht am Mittwoch drei Männer zu langen Gefängnisstrafen.

Die syrische Freundin (16) des Opfers, welche die Schülerin in die Wohnung gelockt hatte, muss für vier Jahre ins Gefängnis. Sie bekam während des Urteils einen Nervenzusammenbruch. Landgericht, Saal 700. Schluchzend schreit Nada N. minutenlang: „Bitte, nein, Mama!“ Rauft sich die langen, dunklen Haare, schlägt die Hände vors Gesicht. Richterin Dorothee Prüfer unterbricht die Urteilsbegründung. Mutter und Vater des Mädchens sitzen geschockt auf der Zuschauerbank. Der Prozess lief seit April 2019 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach 17 Verhandlungstagen beantragten die Verteidiger Freisprüche. Doch die Strafen fallen deutlich aus. Die drei Männer und das Mädchen werden wegen gemeinschaftlicher besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt.

Die Haftstrafen

► Fünf Jahre und sechs Monate Gefängnis für Hussein H. (21), Iraker. Er kam 2015 allein nach Deutschland. Asyl abgelehnt. Keine Schule, stattdessen Alkohol und Drogen. ► Vier Jahre und acht Monate Gefängnis für Mustafa K. (20), Iraker. Kam 2015 nach Norwegen, seit 2016 in Deutschland. ► Sechs Jahre und vier Monate Gefängnis für Ahmed Al-M. (26), Iraker. Seit 2015 in Deutschland. Sein hier Ende 2017 geborenes Kind lebt wegen Vernachlässigung im Heim. ► Vier Jahre Haft für Nada aus Syrien. 2014/15 sei sie von den Eltern allein nach Deutschland geschickt worden, so die Richterin. Ohne Dokumente. Die Eltern laut Richterin „durchaus gut situtiert“ folgten ihr nach Deutschland. Das Mädchen lief aus Jugendeinrichtungen weg, besuchte keine Schule. Laut Urteil hätten sich die drei Männer und das Mädchen als „labile Schicksalsgemeinschaft Entwurzelter“ in der Wohnung eines Ägypters (53) in Wedding aufgehalten. Das spätere Opfer stammt ebenfalls aus Syrien, kam mit seiner Familie nach Deutschland und war mit Nada befreundet. Nach einem Zerwürfnis sei der Kontakt abgebrochen. „Daraus entstand das Motiv bei Nada, sich an ihr zu rächen“, so die Richterin im Urteil: „Sie sollte eine Schl*** werden, so war es geplant.“

Stundenlanges Martyrium

Die drei Männer hätten auf das Mädchen mit Messern gewartet, nachdem Nada sie unter einem Vorwand in die Wohnung gelockt hatte, so die Richterin. „So, nun kann‘s losgehen“, habe es geheißen. In einem kleinen Zimmer seien die Männer über das Mädchen hergefallen. Nada habe gesagt: „Du wirst nicht von hier gehen wie du bist, du wirst heute eine Schl***!“ Die Vergewaltigung sei dann thematisiert worden. Zuerst fiel Ahmed Al-M über sie her. Danach habe Nada gesagt: „Wir sind noch nicht fertig.“ Dann habe Hussein H. das Mädchen vergewaltigt. Beide Männer hinterließen ihre DNA. Nada und Mustafa K. seien dann ins Zimmer gekommen mit Kamera und Handy. Das Martyrium des Mädchens dauerte von 14 bis 18 Uhr. Morgens wurde die Gruppe in der Wohnung verhaftet. Seither sitzen alle in Untersuchungshaft. Das Gericht beschloss Haftfortdauer.

Im Prozess sagte Nada aus. Die Richterin: „Sie hat viele Angaben des Opfers bestätigt, sich selbst dabei nicht geschont und versucht, sich zu entschuldigen.“ Die drei Männer bestreiten Straftaten. Einer will die ganze Zeit Tischtennis gespielt und „nichts mitbekommen“ haben. Einer beruft sich auf „Filmriss wegen Drogen“. Einer behauptet, der Sex sei freiwillig gewesen.

Die Richterin: „Wer jemanden anderen bestimmt, Geschlechtsverkehr auszuüben, ist genau so Täter. Dass Vergewaltigung strafbar ist, weiß jeder.“ Lediglich der Wohnungsinhaber wurde freigesprochen. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt. Gegen ihn hätten die Beweise nicht gereicht für eine Verurteilung, so die Richterin.

Innerhalb einer Woche können die Verurteilten Rechtsmittel einlegen. Dann wendet sich Dorothee Prüfer an Vater und Mutter von Nada: „Auch Sie können das Urteil anfechten.“ Aufgrund des Alters ihrer Tochter habe beide Erziehungsberechtigte das Recht dazu.

Quelle: Bild

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