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Apr 15

Haftbefehl von Syrer verbreitet: Beamter nach Chemnitz-Gewalt angeklagt

Der Haftbefehl gegen den Syrer Alaa S. wurde fotografiert und an Dritte weitergegeben.
(Foto: picture alliance/dpa)

Im August 2018 wird in Chemnitz ein 35-Jähriger getötet. Der Haftbefehl gegen einen tatverdächtigen Syrer landet schnell im Internet – fotografiert und verbreitet von einem sächsischen Beamten. Nun wird der Staatsdiener wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht der sächsischen Hauptstadt Anklage gegen einen Justizvollzugsbeamten erhoben, der einen Haftbefehl im Fall Chemnitz bei Facebook veröffentlicht haben soll. Die Ermittler werfen dem Mann die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor, wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte.

Demnach soll der 37-Jährige mit seinem Handy den Haftbefehl gegen den Syrer Alaa S. fotografiert und an Dritte weitergeleitet haben. So habe er eine unkontrollierte Veröffentlichung ermöglicht. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Insgesamt wurde in dem Verfahren gegen 17 weitere Dresdner Justizvollzugsbedienstete ermittelt. Diese Ermittlungen seien inzwischen aber eingestellt.

Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten im Fall des im August 2018 in Chemnitz getöteten 35-jährigen Deutschen Daniel H. war im Internet teils geschwärzt auf verschiedenen Seiten aufgetaucht. Unter anderem die rechtspopulistische Organisation Pro Chemnitz, Abgeordnete von AfD und einer rechten Gruppe in Bremen und Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann verbreiteten ihn weiter.

In dem Dokument werden die Namen des Opfers, der Richterin und Details zu den mutmaßlichen Tätern genannt. Zudem steht darin, wie das Opfer getötet wurde. Der Justizvollzugsbeamte wurde nach der Veröffentlichung vom Dienst suspendiert.

Die Gewalttat an H. hatte in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen ausgelöst. Wegen des Tötungsdelikts steht seit Mitte März der Syrer S. vor Gericht. Die Anklage wirft ihm vor, H. gemeinsam mit einem flüchtigen Tatverdächtigen aus dem Irak erstochen zu haben.

Weil sie gegenüber ausländischen Gefangenen in ungerechtfertigter Weise handgreiflich geworden sein sollen, wurden in Dresden außerdem weitere Justizvollzugsbeamte vom Dienst suspendiert. Insgesamt wird in diesem Zusammenhang gegen sechs Beschuldigte, darunter der 37-jährige Angeklagte, wegen Körperverletzung im Amt ermittelt.

Quelle: ntv

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