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Apr 27

„Haftempfindlich“, weil er kein Deutsch kann! – Richter verkürzt Gefängnisstrafe für Intensivtäter

Adel S. (28) in Handschellen vor Gericht. Im Prozess wurde seine Haftstrafe um ein Jahr verkürzt

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Zwickau (Sachsen) – Adel S. (28) lebte ohne Erlaubnis in Deutschland, beging in sieben Monaten sechs Straftaten. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer für mit einem Messer für immer das Gesicht.

Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer „Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56) am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte. Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – und die Begründung von Richter Rupert Geußer (55), die sprachlos macht! Doch warum entschied der Richter so?

Strafrabatt wegen „Haftempfindlichkeit“

Rupert Geußer

Richter Rupert GeußerFoto: Frank Vacik

Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der Sprachbarriere im Gefängnis. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.

Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal an. Danach landete ich im Gefängnis.“

Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er ins sächsische Plauen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6000 Euro – auf einen anderen Namen.

Quelle: BILD

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