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Jan 10

HIV-Infizierter soll Rentnerin brutal vergewaltigt haben

Foto: Michael Rauhe. Der Angeklagte versteckt sein Gesicht beim Prozessauftakt am Dienstag hinter einem Aktenordner

Eine Stunde lang soll er sich an der 82-Jährigen vergangen haben. Beim Prozessauftakt schweigt der Angeklagte (29) zu den Vorwürfen.

Hamburg.  Während in der Stadt die G20-Krawalle toben und der Mob ganze Viertel in Schutt und Asche legt, macht Irmgard B. (Name geändert) das, was sie seit 40 Jahren jeden Morgen nach dem Aufstehen macht: Sie öffnet die Balkontür ihrer Wohnung in Wilhelmsburg, um frische Luft hereinzulassen. Doch am 8. Juli 2017 ist alles anders.

Nachdem die 82-Jährige, sie trägt noch Morgenmantel und Nachthemd, um kurz nach acht Uhr die Tür öffnet, sieht sie auf dem Balkon einen unbekannten Mann. Sie versucht die Tür zu schließen, wird aber von dem Unbekannten ins Esszimmer gedrängt. Dort fällt er über sie her und vergewaltigt sie – mehrfach und ungeschützt. Später stellt sich heraus: Der mutmaßliche Täter, ein 29 Jahre alter vorbestrafter Mann, ist mit dem Immunschwäche-Virus HIV infiziert.

Der Angeklagte: klein, zierlich, Halbglatze

Dzengis D. lebte in unmittelbarer Nähe seines Opfers, nur ein paar Straßen entfernt. Weil er DNA-Spuren am Tatort hinterlassen hatte, konnte ihn die Polizei rasch ermitteln. Zwei Tage nach der Tat nahmen Beamte den Kleinkriminellen in Wilhelmsburg fest. Seit dem 10. Juli sitzt der gebürtige Mazedonier, der nie zuvor wegen einer Sexualstraftat angeklagt war, in Untersuchungshaft.

Seit Dienstag wird ihm wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht der Prozess gemacht. Der Angeklagte – klein, zierlich, Halbglatze, Kinnbart – schweigt zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen. Nicht ausgeschlossen, dass er sich später noch dazu einlassen wird.

Opfer ist von der Tat „schwer erschüttert“

Eine Vernehmung vor Gericht am liebsten vermeiden würde indes das Opfer Irmgard B., allein um ihrem Peiniger nicht noch einmal begegnen zu müssen. Sie tritt auch als Nebenklägerin in dem Verfahren auf. Das Gericht hat sie zwar als Zeugin geladen, doch ihre Anwältin Angela Krützfeldt hofft, dass die Beweise im Laufe des Verfahrens ausreichen, um ihr eine Aussage zu ersparen.

„Sie ist von der Tat schwer erschüttert“, sagte Krützfeldt. Einst sei ihre Mandantin eine lebenslustige Frau gewesen. „Doch das war einmal.“ Immer wenn die alte Dame morgens ihre Balkontür öffne, müsse sie an die Tat denken. „Glücklicherweise kümmern sich ihre Tochter und eine Enkeltochter um sie und geben ihr Stabilität“, so die Nebenklagevertreterin. Um das Trauma zu bewältigen, werde sich Irmgard B. in psychologische Behandlung begeben, allerdings erst nach dem Prozess, wenn das strafrechtliche Kapitel ihres Martyriums abgeschlossen ist.

Martyrium dauerte rund eine Stunde

Anhand der am Dienstag verlesenen Anklage der Staatsanwaltschaft lässt sich nur erahnen, was Irmgard B. am 8. Juli durchgemacht haben muss. Rund eine Stunde lang verging sich Dzengis D. demnach an der hochbetagten Dame. Er vergewaltigte sie zunächst im Esszimmer, dann im Schlafzimmer, dann im Bad, dann wieder im Schlafzimmer. Fünf Mal vollzog er – im Wissen um seine HIV-Infektion – den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr.

Als besonders „ekelerregend“ empfand die 82-Jährige den beißenden „Atem und Alkoholgeruch“ des Täters, so die Anklage weiter. Bevor er von ihr abließ, forderte er noch Geld. Die zehn Euro, die sie ihm anbot, lehnte er ab. „Das reicht nicht, ich muss noch mit dem Bus nach Winsen“, soll er gesagt haben. Dann riss er ihr das Portemonnaie aus der Hand und flüchtete mit 100 Euro. Irmgard B. hatte am ganzen Körper Hautunterblutungen erlitten und musste sich nach der Vergewaltigung einer mehrwöchigen HIV-Prophylaxe unterziehen. Mit dem Virus angesteckt hatte sie sich glücklicherweise nicht.

Eine Kriminalbeamtin, die das Opfer nach der Schandtat vernommen hatte, sagte am Dienstag hinter verschlossenen Türen aus. Auch von der „Inaugenscheinnahme der Video-Vernehmung“ war die Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklagevertreterin ausgeschlossen. Ein Urteil in dem Fall wird nicht vor dem 31. Januar erwartet.

Quelle: Abendblatt

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