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Apr 01

Ist das ein „Rücktritt“ vom Versuch zu töten?

Vivien K. (24) auf der Intensivstation. Ihre Mutter: „Es ist überwältigend, wie viel Menschen an unserem Schicksal Anteil nehmen“
Foto: privat

Vivien K. (24) nach Streit von Flüchtling (17) niedergestochen ++ Ihm wird nur gefährliche Körperverletzung vorgeworfen – weil der mutmaßliche Täter angeblich freiwillig nicht weiter auf sein Opfer einstach

Hannover – Sie lag im künstlichen Koma, schwebte in Lebensgefahr! Messer-Opfer Vivien K. (24) aus Burgwedel (Niedersachsen) ist weiter auf der Intensivstation – doch gegen den Tatverdächtigen wird derzeit nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Wie kann das sein?

Weil der mutmaßliche Täter (17), ein syrischer Flüchtling, nach „nur“ einem Messerstich angeblich freiwillig nicht weiter auf sein Opfer einstach, könnte das juristisch gesehen als „Rücktritt von der versuchten Tötung“ gewertet werden – so die Staatsanwaltschaft.

Ex-Richter Harald Zimbehl (71) aus Hannover erklärt in BILD: „Das bedeutet, dass eine Bestrafung wegen des Delikts entfällt, das mutmaßlich ursprünglich geplant war.“ Nach dieser Annahme hätte der Messerstecher sich selbst überlegt, nicht weiter zuzustechen, um sein Opfer zu schonen.

Der Tatverdächtige (17) sitzt in U-Haft
Foto: Kai Zaengel

Ist das plausibel?

Ärzte mussten Vivien K. die Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse entfernen, Rippen sind gebrochen, Schläuche versorgen sie. Zeitweilig war sie in Lebensgefahr.

Björn Nordmann, der Anwalt des Opfers, zu BILD: „Nach meiner vorläufigen Einschätzung der Situation am Tatort zweifle ich am freiwilligen Rücktritt vom Versuch.“

Er geht davon aus: Der Beschuldigte stach nicht weiter zu, weil Zeugen auf die Situation aufmerksam wurden, der Täter Angst vor der Festnahme hatte.

Quelle: BILD

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