Die Bundesagentur für Arbeit hat 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich diese Zahlungen seit 2010 fast verzehnfacht, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es beruft sich auf BA-Zahlen aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.
Die Kindergeldzahlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Konten ins Ausland haben sich seit 2010 fast verzehnfacht. Der Betrag stieg von 35,8 Millionen auf rund 343 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Das berichten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf Zahlen der BA aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.
Im Dezember 2010 wurde demnach für 61.615 ausländische Kinder, die nicht in Deutschland leben, Kindergeld gezahlt. Im Dezember 2017 waren es bereits 215.499 Kinder – das sind 3,5-mal so viel. Die meisten Kinder lebten in Polen (103.000), Kroatien und Rumänien (jeweils 17.000). Außerdem erhielten knapp 34.000 im Ausland lebende deutsche Kinder die Leistungen.
Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach das Kindergeld für EU-Ausländer an das Niveau des Heimatlandes angepasst werden sollte, wenn ihre Kinder dort leben.
Die EU-Kommission machte seinerzeit allerdings deutlich, dass sie nicht die Absicht habe, die einschlägige EU-Richtlinie zu ändern. Derzeit macht es für die Höhe des Kindergeldes keinen Unterschied, ob ein Kind in Deutschland lebt oder in einem anderen EU-Staat mit geringeren Lebenshaltungskosten.
„Was die Bundesregierung tun konnte, ist getan worden“
Die neue Bundesregierung hält dennoch an dem Vorhaben fest, das Kindergeld für den in Heimatländern lebenden Nachwuchs von EU-Ausländern einzuschränken. „Es bleibt für beide Regierungspartner auf der Tagesordnung“, sagte am Mittwoch ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Dies geschehe aber im Austausch mit der EU-Kommission und den Partnern in der Europäischen Union (EU). Die alte Bundesregierung hatte vor knapp einem Jahr Eckpunkte beschlossen mit dem Ziel, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im Herkunftsland zu koppeln. Dies würde für in Deutschland lebende Bürger aus 15 EU-Staaten auf eine Kürzung hinausgelaufen, wenn deren Kinder in der Heimat leben.