Ein Vater aus Marl steht nach einem Ausraster in einem Kiosk vor dem Essener Landgericht. Der Vorwurf: versuchter Raub und versuchte gefährliche Körperverletzung.
Erst wurde es laut, dann ging es drunter und drüber: Nach einem Ausraster in einem Kiosk muss sich ein Mann aus der Adolf-Grimme-Straße seit Freitag vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: versuchter Raub, versuchte gefährliche Körperverletzung.
„Ich wollte einfach nur mein Geld zurück“
Es war der 16. Mai 2019, für den Angeklagten ein ganz normaler Abend. „Ich hole nur kurz Zigaretten“, soll er seiner Frau noch zugerufen haben, bevor er die Wohnung verließ. Zurückkommen sollte er allerdings nicht mehr. Der Kiosk war ganz in der Nähe, als Kunde war er dort auch schon bekannt. Anfangs lief auch alles ganz normal. Doch dann gab es plötzlich Streit.
Der 38-Jährige hatte eine E-Zigarette gekauft, die seiner Ansicht aber nicht funktionierte. „Da wollte ich einfach nur mein Geld zurück“, sagte er den Richtern am Essener Landgericht. Es ging um 65 Euro, die der Kioskbetreiber aber offenbar nicht einfach wieder herausgeben wollte. Irgendwann zog der Angeklagte dann ein Messer, ging hinter die Verkaufstheke, stach auf die Kasse ein. Außerdem soll er immer wieder Stichbewegungen in Richtung der Mitarbeiter gemacht haben – was er jedoch vehement bestreitet.
Marler wird festgenommen
„Ich wollte niemandem wehtun“, sagte er im Prozess. „Ich wollte auch nichts klauen oder rauben.“ Er habe schließlich genug Geld dabeigehabt. Tatsächlich sollen bei ihm später noch über hundert Euro gefunden worden sein. Die Mitarbeiter wussten sich jedoch zu wehren.
Auf den Videobildern mehrerer Überwachungskameras ist zu sehen, wie einer von ihnen Pfefferspray einsetzt, ein anderer ebenfalls ein Messer in der Hand hält. Der Angeklagte wurde noch am selben Abend festgenommen. „Ich habe draußen vor dem Kiosk auf die Polizei gewartet“, sagte er den Richtern.
Verständigung scheiterte an Sprachproblemen
Teil des Problems war offenbar die Verständigung. Der Angeklagte kommt aus Syrien, spricht nur arabisch. Der Kioskbetreiber konnte neben seiner Muttersprache zwar Deutsch, aber das half ihm in diesem speziellen Fall auch nicht weiter. Es scheint allerdings, dass der Angeklagte auch noch andere Probleme hat.
Im Prozess ist er bekannt geworden, dass er nur kurz vor der Tat bereits in einer Klinik gewesen ist. Für den Prozess haben die Richter der 7. Strafkammer deshalb auch eine Psychiaterin hinzugezogen. Das Urteil soll voraussichtlich noch in diesem Monat gesprochen werden.