Unglaubliche 107 Mal wurde Bismark B. (59) von der Polizei erwischt. Beim Schwarzfahren. Vor allem aber beim Klauen. Bestraft wurde er nie.
Wegen Schuldunfähigkeit ließ man ihn immer wieder laufen. Doch am 18. November 2017 ging der knapp 1,60 Meter große Ghanaer zu weit, bedrohte eine Verkäuferin mit einem Küchen-Hackbeil. Am Dienstag begann der Prozess wegen räuberischen Diebstahls.
Diebischer Stammgast
„Der Mann war Stammgast“ bei uns am Kudamm, sagte Rewe-Angestellte Martina K. (53) aus. Allerdings einer, den man sich nicht wünscht. „Er kam seit Jahren drei- bis viermal die Woche und stahl Lebensmittel.“ Dass ihm das Diebesgut noch im Laden wieder abgenommen wurde, ließ er unter Protest, aber ohne Widerstand geschehen. Machte erst vor dem Laden seinem Frust mit Schimpfkanonaden Luft.
Die Zeugin: „Hausverbote ignorierte er, behauptete, ihm gehöre das Geschäft. Er könne nehmen, was er wolle.“ Dabei fiel die Wahl des Angeklagten immer auf die teureren Markenartikel. Er notierte dann alles in einem mitgebrachten Buch.
Strafverfahren endeten stets aufgrund einer vom Gutachter bescheinigten paranoiden Schizophrenie mit Einstellung oder Freispruch.
Plötzlich wurde er gewalttätig
Aber an jenem Samstagvormittag war der bis dahin so friedliche Bismark B. erstmals anders drauf, nachdem er sich am Toastbrotregal bedient hatte. Diesmal ließ er sich seine Beute nicht einfach so wieder abnehmen. Die Verkäuferin: „Er trat mir unvermittelt mit dem Fuß gegen die Brust. Hätte nicht eine Kundin hinter mir gestanden, wäre ich hingeschlagen.“ Dabei habe er gedroht, sie umzubringen. Ihr Kollege Andreas H. (35), der ihr zu Hilfe kam: „Ich wollte ihn wie immer einfach rauswerfen. Da sah ich das Messer… So aggressiv war der noch nie.“
Und doch kam der notorische Dieb kurz nach seiner Festnahme erneut auf freien Fuß. Bis er fünf Monate später in einem Drogeriemarkt den Klau von sieben Packungen Duschgel erneut mit Gewalt und den Worten „Fass mich nicht an. Ich töte dich“, verteidigte. Jetzt endlich prüft das Gericht, ob Bismark B. als Allgemeingefahr für die Gesellschaft in die Psychiatrie gehört.