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Apr 13

Kosten für Flüchtlinge: Stadt holt sich rund 50 Millionen Euro Betreuungsgeld zurück

Im einem Kinder- und Jugendhilfezentrum für Flüchtlinge gehen unbegleitete minderjährige Ausländer einen Flur entlang.

Über die Kosten für Flüchtlinge wird viel gestritten. Tatsächlich ist das System, wer was bezahlt und dann wiedererstattet bekommt, kompliziert. In einigen Fällen so kompliziert, dass Kommunen ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Frankfurt nicht: Weil die Stadt umsichtig gehandelt hat, hat sie sich bei den Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer einen Haufen Stress erspart.

Frankfurt. Es steht 21 zu 900. 21 Mal musste die Stadt Frankfurt klagen, um an Geld für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) aus dem Jahr 2015 zu kommen. Rund 900 Mal musste die Stadt Gießen klagen – die damals aber deutlich weniger umA aufgenommen hatte als Frankfurt.

Dass das so ist, liegt am klugen Handeln des Sozialdezernats. Aber auch daran, dass das System der Flüchtlingsfinanzierung in Deutschland enorm kompliziert ist. Denn die Kosten muss in der Regel zunächst die Kommune vorstrecken, in der die Flüchtlinge leben. Je nach Unterbringung und Status des Flüchtlings kann sie aber das Geld vom Land, vom Bund oder von Wohlfahrtsverbänden zurückfordern.

Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist die Sache besonders kompliziert. Vor November 2015 brauchte es nämlich für jeden einzelnen Jugendlichen einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt Köln (BVA). Das BVA bestimmte dann einen sogenannten überörtlichen Kostenträger irgendwo in Deutschland. „Es gab unendlich viele von ihnen, an die wir jeweils Rechnungen stellen mussten“, sagt Manuela Skotnik, Referentin für Flüchtlingshilfe beim Dezernat für Soziales. Das sollte die Sache gerechter machen. Denn nur, weil am Frankfurter Flughafen besonders viele umA ankommen, sollten die hessischen Wohlfahrtsverbände nicht eine besonders hohe Last tragen müssen. So weit so gut.

Aufwendige Abrechnung

Bis im November 2015 das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft trat. Einerseits vereinfachte es das Verfahren, denn seitdem ist der Kostenträger immer das Land Hessen. Doch das neue Gesetz besagte auch: Forderungen an die auf ganz Deutschland verteilten Kostenträger konnten nur noch bis 30. Juni 2017 gestellt werden. Und da fing das Problem an.

Denn die Abrechnungen waren aufwendig. „Jede einzelne Ausgabe musste belegt und begründet werden, für jeden einzelnen Flüchtling“, sagt Skotnik. Viele Kommunen schoben die Arbeit deshalb auf die lange Bank. Zum Beispiel Gießen, die hessische Stadt, die 2015 die zweitmeisten umA aufgenommen hat. Sie musste für 2015 knapp 31 Millionen Euro wieder eintreiben – und blieb auf 3,4 Millionen Euro sitzen. 900 Mal hat die Stadt deshalb geklagt, Jugendhilfeträger aus 13 Bundesländern waren betroffen.

21 Klagen

Frankfurt hingegen musste nur 21 Mal klagen. „Wir haben sehr konsequent schon im November angefangen, die Bezahlung anzumahnen, damit uns keine Ansprüche verloren gehen“, sagt Skotnik. Sogar Azubis wurden abgezogen, um Anträge zu stellen. Immerhin hatte die Stadt 2015 insgesamt 47,3 Millionen Euro in die Betreuung der umA investiert, die sie gerne wieder zurückbekommen wollte.

Alle überörtlichen Kostenträger haben bis zum Fristende bezahlt. Nur das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Rheinland-Pfalz nicht: In 21 Fällen blieb die Stadt auf den Kosten sitzen. Was genau das Problem war, wissen weder Skotnik noch das LSJV. In der Regel, schreibt letzteres in einer Stellungnahme, liege das Problem darin, dass das LSJV „keine Kenntnis darüber hat, dass im Einzelfall weitere Forderungen bestehen, oder dass die rechtlichen Auffassungen über die Erstattungsfähigkeit der Rechnungen oder einzelner Rechnungspositionen divergieren“. Sprich: Man ist sich uneinig, was genau erstattungsfähig ist.

Doch schlussendlich ließ sich die Sache klären: Vor zwei Wochen, ein Dreivierteljahr nach Fristende, hat das LSJV die noch offenen Beträge für die letzten drei umA überwiesen. Bis auf 100 000 Euro, die von den überörtlichen Trägern nicht anerkannt wurden, hat Frankfurt seine Ausgaben wieder drin. In Gießen laufen 63 der 900 Verfahren bis heute.

Quelle: fnp

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