Dresden – Ousmane G. (20) legte Ende 2017 zwei Mal Feuer in seiner Asylunterkunft. Schaden: weit über 40 000 Euro. Doch der Täter kommt straflos davon.
Der Afrikaner stand bereits im Juni 2018 vor einer anderen Kammer des Landgerichts. Die bescheinigte dem Brandstifter eine Schuldunfähigkeit wegen Schizophrenie – aber auch die Gefahr für die Allgemeinheit und wies ihn in die geschlossene Psychiatrie ein.
Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, hatte Zweifel an der psychischen Erkrankung.
Richterin Monika Müller (51) ließ den geduldeten Asylbewerber am Mittwoch nun frei: „Ihre psychische Erkrankung und Ihre Schuldunfähigkeit stehen für das Gericht fest. Eine Gefahr für die Allgemeinheit sehen wir nicht.“
Der Afrikaner macht nun eine Therapie in einem Krankenhaus.