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Dez 15

Mann ins Koma geprügelt: Schläger müssen nicht in den Knast

Langen/Egelsbach – Keiner der sechs jungen Männer, die einen 35-jährigen Egelsbacher brutal geschlagen und getreten haben (oder dabei waren), muss hinter Gitter. Das hat die Zehnte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt entschieden.

Alle erhalten Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung oder Beihilfe – kommen also mit einem blauen Auge davon.
An Rande der 90er-Jahre-Party am 15. Juni 2017 in der Stadthalle begegnen sich zwei Gruppen auf der Zimmerstraße. Ein oder zwei Männer der einen pöbeln die beiden Frauen der anderen Clique an. Es kommt zum Streit, der für den selbstständigen Hausmeister aus Egelsbach im Krankenhaus endet – im Koma infolge eines Schädelbruchs. Für sechs Angeklagte sind nun die Urteile gefallen.

Die beiden Haupttäter, ein 21-jähriger Eritreer und ein gleichaltriger Langener, werden zu zwei Jahren Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Beide hatten das Opfer gegen den Kopf getreten, einer der Tritte löste wohl den Sturz auf den Asphalt aus. Der Eritreer trat zudem weiter zu, als das Opfer schon am Boden lag – ist nach Ansicht des Gerichts aber als einziger vermindert schuldfähig, weil er zur Tatzeit den höchsten Alkoholgehalt im Blut hatte und unter einer Psychose leidet. „Der erste Tritt hat das Opfer wahrscheinlich benommen gemacht, es ist ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Boden geknallt. Dieses Geräusch wurde von allen Beteiligten sehr plastisch geschildert“, erklärt der Vorsitzende Richter Jens Aßling in seiner Urteilsbegründung.

Für einen 20-jährigen Litauer und zwei 18- und 20-jährige Langener hält Aßling ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe für angemessen. Alle hatten den 35-Jährigen nacheinander geschlagen. Nur ein 23-jähriger Langener wird nach Erwachsenenstrafrecht und wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte mit einem weiteren Täter – der am ersten Verhandlungstag fernblieb und dessen Verfahren abgetrennt wurde – den männlichen Begleiter des Opfers aktiv am Eingreifen gehindert. Die Kammer spart aber nicht mit Bewährungsauflagen: Je 1800 Euro an den Weißen Ring und den Rockenbergverein, insgesamt über 1000 Stunden gemeinnützige Arbeit, zwei der Verurteilten müssen sich ernsthaft bemühen, eine Ausbildungsstelle anzutreten, weitere zwei tragen die Kosten des Verfahrens, was den anderen vier erspart bleibt.

Teuer könnte es trotzdem für alle werden, denn nach Ende des Prozesses spricht der Anwalt des Opfers von Schmerzensgeldansprüchen, die zivilrechtlich durchgesetzt werden sollen. Markus Kern: „Wir prüfen auch noch, ob wir Rechtsmittel einlegen.“ Der Egelsbacher Hausmeister zeigte sich mehr als enttäuscht: Er hätte gerne mehr Gesetzeshärte gespürt. „Auch dass einer Zeugin wegen angeblicher Unwahrheit mit Strafverfolgung gedroht wird, ist unglaublich“, so der Mann. Die Frau hatte als einzige davon gesprochen, dass dem am Boden liegenden Opfer 20 Mal an den Kopf getreten wurde. „Es wurden verschiedene Tatsachen nicht berücksichtigt. Zum Beispiel, dass die Gerichtsmedizinerin erst am vierten Tag im Krankenhaus meine Verletzungen dokumentierte“, so das Opfer.

Fast alle Urteile sind rechtskräftig: Außer der Verteidigung des Eritreers erklärten alle Anwälte den Rechtsmittelverzicht. Bei vier dieser Angeklagten schloss sich der Staatsanwalt mit der Verzichtserklärung an.

Quelle: oponline

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