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Jul 15

Maria P.: In Berlin geborener Türke wird nach Mord ausgewiesen

Er verbrennt seine schwangere Ex-Freundin bei lebendigem Leib. Daraufhin weist die Ausländerbehörde den türkischen Staatsbürger in die Türkei aus. Der Mann klagt dagegen. Nun gibt es ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.
Quelle: WELT/Sebastian Struwe

Ein Mann soll in die Türkei ausgewiesen werden, weil er seine schwangere Ex-Freundin bei lebendigem Leib verbrannte. Er klagte, weil ihm Kontakte und Sprachkenntnisse fehlen würden. Das Gericht hält die Entscheidung für zumutbar.

Ein türkischer Staatsangehöriger, der im Januar 2015 seine schwangere Ex-Freundin bei lebendigem Leib verbrannte, soll ausgewiesen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte einen entsprechenden Bescheid der Berliner Ausländerbehörde, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Weil der Täter auch zukünftig die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde, sei die Ausweisung korrekt.

Der Mann wurde den Angaben des Gerichts zufolge 1995 in Berlin geboren und wuchs in Deutschland auf. Er besitzt jedoch keine deutsche Staatsbürgerschaft. Seine Ex-Freundin war im achten Monat schwanger, als er und ein Mittäter sie töteten. Nach der Tat wurde er wegen Mordes zu 14 Jahren Jugendstrafe verurteilt und sollte mit Bescheid vom 8. Juni 2018 in die Türkei abgeschoben werden, wie es hieß.

Der Straftäter klagte dagegen. Zur Begründung führte er an, er habe ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse, da er in die deutschen Lebensverhältnisse integriert sei. Es gebe weder eine Wiederholungsgefahr noch eine „besondere Gefährlichkeit“.

Tat war verabredet und geplant

Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab. Der Mann sei nicht vollständig in die deutschen Lebensverhältnisse integriert, da er etwa eine Ausbildung abgebrochen und nur Gelegenheitsjobs ausgeübt hatte. Die Tat sei zudem verabredet, geplant und „auf besonders perfide Art“ durchgeführt worden, betonte das Gericht. Der Täter habe den direkten Vorsatz verfolgt, auch den Fötus zu töten.

Die Wiederholungsgefahr könne erst nach erfolgreichen Therapien vermindert werden, argumentierte das Gericht. Wie die angefangenen Therapien fortgehen und ob sie erfolgreich sein werden, sei aber offen.

Da der Mann ledig und kinderlos sei, sei eine Abschiebung in die Türkei zumutbar, hieß es weiter. Er verfüge über hinreichende Kenntnisse der türkischen Sprache und kenne die sozialen und kulturellen Werte seines Heimatlandes. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Quelle: welt

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