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Feb 24

Menden: Marokkanischer Messer-Angreifer flüchtet nach Tat

Das Gericht muss klären, ob der Mendener schuldfähig ist.
Foto: David-Wolfgang Ebener

Menden/Arnsberg.   Ein 23-Jähriger soll seinen Kontrahenten auf der Fröndenberger Straße mit einem Messer angegriffen haben. Anklage wegen versuchten Totschlags.

Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Arnsberg , bei der ein 23-jähriger Marokkaner aus Menden wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, wurde am zweiten Verhandlungstag nach drei Zeugenvernehmungen und zwei Beweisanträgen des Pflichtverteidigers Thomas Moormann aus Arnsberg auf den 26. Februar vertagt.

Streit auf der Fröndenberger Straße

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 17. März 2017 einen Landsmann, mit dem er seit längerer Zeit im Streit lebte und den er zufällig auf der Fröndenberger Straße getroffen hatte, mit einem Messer unvermittelt angegriffen zu haben. Er soll ihm mehrere Stiche in die rechte Schulter, in die Unterarme, und, was am ehesten den Totschlagversuch begründet, einen Stich in den Rücken versetzt haben, als das Opfer schon flüchtete.

Beherzte Passanten

Der Angeklagte soll erst von seinem Opfer abgelassen haben, als mehrere Pkw-Fahrer stehen blieben und Passanten zur Hilfe eilten. Der Vorsitzende Richter sprach den damals beherzt eingreifenden Männern seinen Respekt aus. Zwar habe nach dem Gutachten einer Gerichtsmedizinerin zu keinem Zeitpunkt eine akute Lebensgefahr bestanden. Eine abstrakte allerdings sei nicht auszuschließen gewesen. Hat der Angeschuldigte durch sein vorsätzliches Handeln aber eventuell den Tod des Opfers gewollt oder zumindest in Kauf genommen? Diese Frage versucht das Gericht zu klären und es kommt nach etlichen Zeugenvernehmungen den Anträgen des Verteidigers nach, eine von ihm benannten Zeugin zu hören, die möglicherweise aussagen werde, dass das Opfer vor dem Messerangriff seines Mandanten einen Stein aufgenommen und damit gegen den Angeklagten vorgegangen ist. Des Weiteren wurde beantragt, ein Gutachten erstellen zu lassen, ob verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit des 23-Jährigen vorliege.

Schwere seelische Störung

Nach Aussage des Verteidigers soll sein Mandant zur Tatzeit unter einer schweren seelischen Störung gelitten haben. Der mutmaßliche Täter ist nach seiner Messerattacke nach Schweden geflüchtet, dort untergetaucht und nach Erstellen eines internationalen Haftbefehls Ende Juni 2018 verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden. Bei seiner Festnahme in einem Hotel hatte er sich mit einem Aliasnamen ausgewiesen.

Quelle: wp

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