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Mrz 25

Messerattacke: „Bei uns daheim ist das erlaubt“ – Afghanen Prozess

Der Hauptangeklagte bekam sieben Jahre Haft. (Bild: keine Quellenangabe)

Nachdem es bei einer Prügelei in Wien-Favoriten zu einem Bauchstich kam, erhielt ein 19-jähriger Afghane nun sieben Jahre Haft. Ein Komplize sorgte mit einer Aussage für Verwunderung.

Vergangenen Mai hatten es mehrere afghanische Männer in der U1 auf einen 26-Jährigen wegen seines T-Shirts mit einem kyrillischen Schriftzug abgesehen. Sie vermuteten, der Mann muss ein Tschetschene sein – war er tatsächlich. Vor Gericht sagte dieser aus, auf die Provokationen hin hat er in Richtung der Gruppe „Scheißafghanen“ gerufen, worauf der Hauptangeklagte mit dem Mittelfinger antwortete. Von da an wurde es konkreter: Fäuste flogen.

Die Kampfhandlungen verlagerten sich von der U-Bahn in den Bereich des Keplerplatzes. Dort versetzte der Hauptangeklagte dem Tschetschenen einen Bauchstich, nachdem er sich ein Messer von einem Bekannten hat bringen lassen. Zuerst nahm er einen Türken ins Visier, der dem Tschetschenen helfen wollte, seine Begleiter hielten ihn jedoch davon ab zuzustechen. Stattdessen rammte er später die Klinge in den Bauchbereich des 26-Jährigen.

Komplizen ebenfalls verurteilt

Der Bekannte, der mit einem Messer zur Hilfe eilte, zeigte sich über die österreichische Rechtsauffassung bezüglich Messerattacken im Laufe des auf mehrere Tage angesetzten Prozesses überrascht: „In unserer Provinz (in Afghanistan) ist das erlaubt.“ Die Anwesenden im Gerichtssaal konnten ihren Ohren nicht trauen.

Er erhielt zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Ein Zweiter bekam 1 Jahr bedingt. Der Dritte wurde schuldig gesprochen, bleibt jedoch Straffrei. Der 19-Jährige Hauptangeklagte, der von sich selbst behauptet erst 18 zu sein – das Gutachten widerspricht dieser Behauptung – erhält sieben Jahre Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: heute.at

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