Oberhausen. Das Gericht schickt einen 20-jährigen Mann zur dauerhaften Unterbringung in die Forensik. Dieser hatte drei Personen mit einem Messer attackiert.
Mit einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 20-jährigen Mann aus Oberhausen. Am 8. Juli 2018 hatte der in einer Flüchtlingsunterkunft an der Duisburger Straße lebende Mann, der in Afghanistan oder im Iran geboren wurde, vor einem Imbiss am Willy-Brandt-Platz drei Personen mit einem Messer attackiert und einen Mann lebensgefährlich schwer verletzt.
Zwei der Angegriffenen hatten schon einige Stunden zuvor eine unangenehme Begegnung mit dem Beschuldigten gehabt. Der schimpfte und drohte und landete vorübergehend im Polizeigewahrsam. Durch einen unglücklichen Zufall begegnete man sich am Abend des gleichen Tages erneut.
Angeklagter holte Messer aus der Asylunterkunft
Der Geschädigte, seine Lebensgefährtin und ein weiterer Mann registrierten, dass der 20-Jährige sie auffallend beobachtete. Dann verschwand er. Während die Zeugen ihre Mahlzeit fortsetzten, fuhr der Beschuldigte in die Asylbewerberunterkunft, holte ein Messer und kehrte zurück.
Die Zeugen hatten keine Chance, sich gegen die plötzliche Attacke zu wehren. Blitzschnell rannte der Angeklagte auf die im Bereich der Außengastronomie sitzenden Personen zu und stach zu. Ein Zeuge wurde an Lunge und Leber verletzt, ein zweiter am Oberarm. Das Trio konnte sich mit knapper Not in das Ladenlokal retten. Mitarbeiter hielten die Tür zu, weil der Beschuldigte sie mit dem Messer in der Hand verfolgte. Die Waffe ließ er erst fallen, als Polizisten ihn mit einer Dienstwaffe bedrohten und kurz davor waren, diese auch einzusetzen.
Keine Zweifel an Schuldunfähigkeit
Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass der Beschuldigte heimtückisch die arglosen Zeugen attackierte. Der erste Stich wurde deshalb als versuchter Mord, der zweite als gefährliche Körperverletzung gewertet. Für das Ergebnis spielte die rechtliche Würdigung allerdings gar keine Rolle. Denn in dem Sicherungsverfahren ging es nur um den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft unterzubringen.
In Übereinstimmung mit den Erkenntnissen eines Sachverständigen hatte die Kammer keinen Zweifel, dass der 20-Jährige, der seit Jahren unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, schuldunfähig war. Stimmen hatten ihm die Tat befohlen. Er hatte geglaubt, die Zeugen seien Satanisten, die es zu eliminieren galt. Da ohne Therapie im gesicherten Raum weitere Straftaten zu erwarten seien, entschied das Gericht entsprechend.