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Jul 04

Messerstecher soll zum Fußballtraining – Jugendschöffengericht Kiel

Tatort Bahnhofsbrücke: Ein Schiffsführer ist der einzige unbeteiligte Zeuge des Geschehens. Quelle: Thomas Geyer

Eine Verwarnung wegen gefährlicher Körperverletzung, drei Monate Drogenkontrolle, Beratungsgespräche und ein Fußballtraining in Bad Malente – so ahndet das Jugendschöffengericht Plön die Messerattacke, die ein zur Tatzeit 20-jähriger Syrer am Abend des 20. Juli 2017 an der Hörn begangen hatte.

Kiel/Plön Die blutende Schnittverletzung am Hals des ebenfalls aus Syrien stammenden Opfers war achteineinhalb Zentimeter lang – nach diesem Befund und der später nicht bestätigten Behauptung eines Zeugen, er habe die Drohung „Ich schlachte dich ab!“ gehört, ermittelte die Kripo anfangs wegen versuchten Mordes. Doch die Wunde war laut Urteil nicht allzu tief, die Tat „kein Kapitaldelikt“.

Der Angriff des Angeklagten, der den Gegner bei einem Streit um Drogen nur „aus Versehen“ am Hals verletzt haben will, war laut Urteil weder zielgerichtet noch akut lebensgefährlich. Die Verhängung einer Jugendstrafe sei deshalb nicht erforderlich, urteilte das Gericht in Plön. Seine Zuständigkeit ergab sich aus dem Wohnsitz des Täters, einer Flüchtlingsunterkunft. Ein mitangeklagter Iraker (27) wurde freigesprochen. Der Vorwurf, er habe das Opfer während der Tat festgehalten, erhärtete sich nicht.

Hintergrund waren Drogenschulden

Der Verurteilte war kurz vor Weihnachten 2017 festgenommen worden und saß sechs Monate in Untersuchungshaft. Damit sei er hinreichend gewarnt, befand das Gericht. Die Verteidigung hatte Notwehr nicht ausgeschlossen und Freispruch gefordert. Die Staatsanwältin sah dagegen einen „gezielten Stich in Richtung Hals“ und forderte ein Jahr und vier Monate Jugendstrafe auf Bewährung.

Hintergrund waren Drogenschulden in Höhe von 16 bis 18 Euro und beleidigende Kommentare auf Facebook, so das Urteil. Wer wem was schuldete, wen beleidigte oder die Tatwaffe (wahrscheinlich ein Cutter-Messer) mitbrachte, konnte der Prozess nicht klären.

Für eine drogen- und gewaltfreie Zukunft des Flüchtlings setzt das Jugendgericht jetzt auf regelmäßige Urinkontrollen, therapeutische Gespräche, Berufsberatung und auf vier sportliche Trainingseinheiten. Bei Verweigerung drohen dem Angeklagten bis zu vier Wochen Beugearrest. Über einen längeren Zeitraum soll ihm ein Fußballtraining in Bad Malente den friedlichen Umgang mit Regeln, Ordnung und Konflikten vermitteln.

Quelle: kn-online

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