Flensburg – Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen! Am 12. März wurde die Schülerin Mireille B. (17) mit 14 Messerstichen in ihrer Wohnung in Flensburg getötet. Unter dringenden Tatverdacht geriet schnell Ahmad S., der 2015 als unbegleiteter Minderjähriger aus Afghanistan nach Deutschland kam.
Jetzt muss sich der gebürtige Afghane vor dem Flensburger Landgericht wegen Mordes aus niederen Beweggründen verantworten. Er sitzt in U-Haft. In dem Prozess muss zunächst geklärt werden, wie alt Ahmad S. zur Tatzeit war.
Laut Ankläge soll der Mann aus Eifersucht gehandelt haben, weil das Mädchen in den Wochen zuvor eine andere Beziehung eingegangen sei.
Die Hinwendung zu ihrem neuen Partner und die damit einhergehende, von ihm unabhängige Lebensgestaltung habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen.
um Auftakt schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen, während die Mutter von Mireille, Claudia B., beim Verlesen der Anklageschrift immer in Tränen ausbrach.
Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Zu Beginn des Prozesses musste das Gericht zunächst die Altersfrage klären, da es nach Gerichtsangaben widersprüchliche Angaben zum Alter des Angeklagten gab. Die Staatsanwaltschaft habe dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Rechtsmedizinerin Sabine Gumpert aus Kiel erklärte zum Prozess-Start, dass Ahmad S. zur Tatzeit mindestens 21 Jahre war. Anhand der Untersuchungen wurde sogar ein Durchschnittsalter von 29 Jahren ermittelt.
Die Klärung der Altersfrage ist deshalb notwendig, um zu entscheiden, ob im Fall Ahmad S. das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.
► Im Klartext: Wenn der Angeklagte zur Tatzeit wie zunächst angenommen 18 Jahre alt war, muss die Kammer entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Bei Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe den Angaben zufolge „im Regelfall zehn Jahre“.
► War er dagegen bereits 21 Jahre alt, käme das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Dann droht eine lebenslange Strafe.
Der mutmaßliche Täter und Mireille B. standen seit Jahren unter der Obhut des Jugendamts Flensburg – das deutsche Mädchen wegen ihrer schwierigen Familiensituation, der junge Afghane, weil er 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland kam.
Der Asylantrag von Ahmad S. wurde abgelehnt, allerdings war die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Am Landgericht Flensburg sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Oktober fallen.