Drei Maskierte überfallen nachts ein Paar, misshandeln und quälen einen 24-Jährigen sexuell – der Frau tun sie nichts an. Das Landgericht Hamburg spricht von Selbstjustiz und verhängt Haftstrafen.
Wegen schwerer Vergewaltigung und Misshandlung eines 24-Jährigen in Hamburg-Bergedorf hat das Landgericht am Dienstag drei Männer und eine Frau zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer waren die drei Männer im Alter von 19, 31 und 35 Jahren in der Nacht zum 4. Februar vergangenen Jahres bewaffnet und maskiert in die Wohnung der mitangeklagten 25-jährigen Frau eingedrungen.
Sie schlugen, traten und fesselten deren 24 Jahre alten Partner. Dann vergewaltigten sie ihn anal mit einem Gegenstand und zeichneten das Geschehen mit dem Handy auf. „Er wurde über eine Stunde regelrecht gefoltert und gedemütigt“, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring.
Die Täter fesselten auch die Frau, aber nur zum Schein. Die Syrerin war nach Feststellung der Strafkammer in den geplanten Überfall eingeweiht. Sie habe dem in Deutschland geborenen Hauptangeklagten, mit dem sie zuvor eine Beziehung hatte, berichtet, ihr neuer Partner demütige und vergewaltige sie. Dieser habe auch damit gedroht, anzügliche Videoaufnahmen von ihr an ihre Familie zu schicken und sie als ehrlos darzustellen.
Daraufhin initiierte der 35-jährige Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes die Strafaktion, die Meier-Göring als Selbstjustiz bezeichnete. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, und zwar wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Kein Geständnis der Frau
Nach der Tat war das Opfer trotz aller Drohungen gleich zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet. Über Wochen kamen die Ermittler den Tätern aber nicht auf die Spur. Dann ergab sich eine überraschende Wende: Der 19-Jährige – als einziger der Angeklagten vorbestraft – meldete sich bei der Polizei und legte ein umfassendes Geständnis zu dieser und weiteren Taten ab, um sein Gewissen zu erleichtern. Vor Gericht entschlossen sich auch die beiden anderen angeklagten Männer, umfassende Geständnisse abzulegen.
Demnach hatte der 35-Jährige einem Freund und Kollegen von den Demütigungen erzählt, die seine Ex-Freundin angeblich erlitten habe. „Voller Mitleid“, wie die Richterin sagte, sei der 31-Jährige bereit gewesen, bei der Strafaktion mitzumachen. Von einer geplanten Vergewaltigung sei zunächst nicht die Rede gewesen. Später habe der 31-Jährige seine Komplizen zu bremsen versucht. Gleichwohl habe er dem Opfer bei der Tat eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten und Handyaufnahmen gemacht. Ihn verurteilte das Gericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Der 19-Jährige habe sich dem Hauptangeklagten verpflichtet gefühlt, sagte Meier-Göring. Aus schwierigen, kriminellen Verhältnissen kommend, habe er in dem Älteren einen großen Bruder gesehen. Seine Selbstanzeige und sein umfassendes Geständnis wertete das Gericht als besonders strafmildernd. Er wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die vorerst zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Als einzige legte die angeklagte Frau kein Geständnis ab. Ihre Angaben zu der schwierigen Beziehung zu dem Opfer unterstellte das Gericht als wahr, weil sich der 24-Jährige dazu nicht hatte äußern wollen. Sie erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.