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Okt 19

Mit mehreren Messern in den Hals gestochen: Flüchtling tötet Mitbewohner bestialisch

Noch am selben Tag konnte der 19-jährige mutmaßliche Täter gefasst werden (Symbolfoto).

Frankfurt – Ein engagierter 19-Jähriger gilt in seiner Unterkunft als „Vorzeige-Flüchtling“, doch sein Mitbewohner soll seinem Leben im Wahn ein jähes Ende gesetzt haben.

Ein tragischer Todesfall wird seit Freitag vor dem Frankfurter Landgericht verhandelt: Ein junger Afghane ist angeklagt, im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft in Frankfurt-Höchst grausam getötet zu haben. Der junge Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie.

Laut Anklage soll der 19-Jährige am Morgen des 7. Dezembers vergangenen Jahres in der Gemeinschaftsküche der Wohngruppe für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge beschlossen haben, den gleichaltrigen Mann aus Eritrea zu töten.

Im Wahn soll sich der Angeklagte eingebildet haben, dass der Mitbewohner ihn sexuell missbraucht haben soll. Er soll ihm unter anderem mit einer Holzstange auf den Kopf geschlagen und ihm mit mehreren Messern in den Hals geschnitten haben. Nach der Tat soll sich der Angeklagte umgezogen und seinem bereits toten Opfer Geld und Jacke abgenommen haben, bevor er flüchtete. Die Polizei nahm den Afghanen noch am selben Tag in Dortmund fest.

Bei seiner Vernehmung soll sich der Mann „glücklich“ über die von ihm gestandene Tat gezeigt und sich als „Verbrecherboss“ bezeichnet haben. Er war bereits vor der Tat mehrfach wegen Alkohol- und Drogenproblemen in psychiatrischer Behandlung. Erst wenige Tage vor der Tat kehrte der Afghane aus eigenem Antrieb von einer psychiatrischen Klinik zurück, sagte der Geschäftsführer des Internationalen Familienzentrums als Träger der Einrichtung, Karsten Althaus, am Rande des Prozesses.

Das besonders tragische sei, dass das Opfer ein „Vorzeige-Flüchtling“ gewesen sei, auf den seiner Einschätzung nach ein gutes Leben in Deutschland gewartet hätte. Der junge Mann sei engagiert und integriert gewesen, habe schnell Deutsch gelernt, sparsam gelebt und nach dem Hauptschul- als Nächstes den Realschulabschluss angestrebt.

Der Prozess läuft über mehrere Verhandlungstage, ein Urteil wird für den 2. November erwartet.

Quelle: tag24

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