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Sep 07

Moslem verliert vor höchstem Gericht: Respekt vor Allah, aber nicht vor Richterin

Urteil vorm Bundesverfassungsgericht: Wegen seiner Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlenFoto: Uli Deck / dpa

Stuttgart – Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen.

Seine Beschwerde gegen den Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag nicht zur Entscheidung an.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (AZ: 2 BvR 1366/17 – Beschluss vom 08. November 2017).

Der Kenianer, der am 19. Oktober 2016 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hatte seine Weigerung mit religiösen Motiven begründet: Er dürfe sich nur für Allah erheben.

Im Laufe des Prozesses war er wiederholt aufgefallen, weil er zu spät vor Gericht erschienen war.

Quelle: BILD

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