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Mrz 16

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Maas stellt härtere Regulierungen für soziale Netzwerke vor

Foto: CC-0 William Iven

Das Bundesjustizministerium hat seinen lang angekündigten Entwurf eines Gesetzes gegen „Hate Speech“ und „Fake News“ vorgestellt. Demnach müssen soziale Netzwerke eine Kontaktstelle in Deutschland einrichten und offensichtliche rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Ein erster Überblick.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat heute auf einer Pressekonferenz den Gesetzentwurf zur Regulierung von Sozialen Netzwerken vorgestellt. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verlangt von kommerziellen sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen Nutzern

  • einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen,
  • offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu sperren oder löschen, andere rechtswidrige Inhalte innerhalb von 7 Tagen,
  • gelöschte Inhalte zu Beweiszwecken zu sichern,
  • Nutzer über das Vorgehen zu informieren,
  • Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform ebenfalls unverzüglich zu löschen und
  • einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.

Zuwiderhandlungen können Entwurf zufolge mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro gegen verantwortliche Personen und bis zu 50 Millionen gegen das Unternehmen selbst geahndet werden.

Unter das Gesetz fallen entsprechend der Zwei-Millionen-Grenze zum Beispiel die sozialen Netzwerke Facebook, Twitter, Xing, Instagram, Pinterest, Snapchat und Youtube. Das Gesetz definiert soziale Netzwerke aber so weit, dass auch Messenger wie WhatsApp, Skype und Apples iMessage betroffen sind. Sogar Speicherdienste wie Dropbox und One-Click-Hoster könnten unter die Regulierung fallen. Ob auch auch kommerzielle Webmaildienste betroffen sein werden, hat das Bundesjustizministerium auf unsere kurzfristige Anfrage noch nicht beantwortet.

Der Referentenentwurf des Justizministeriums ist noch nicht mit dem Bundeskabinett abgestimmt.

Grundsätzlich problematisch erscheint beim Gesetzentwurf die weite Definition, was ein soziales Netzwerk ist. Hinzu kommen eine Ausweitung der privatisierten Rechtsdurchsetzung und die Möglichkeit der Einführung von Upload-/Contentfiltern zur Löschung von Kopien der beanstandeten Inhalte.

Quelle

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