Laut Bundesagentur für Arbeit ist auch durch die Asylzuwanderung der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund gestiegen. Bei den erwerbsfähigen Leistungsbeziehern sogar auf 57 Prozent. Allerdings ist die Angabe zum Migrationshintergrund freiwillig.
Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an den rund 2,3 Millionen Arbeitslosen in Deutschland hat einen Höchstwert erreicht. Die entspreche Quote liegt inzwischen bei 46 Prozent, wie aus einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 5. Februar hervorgeht, die WELT AM SONNTAG vorliegt.
Unter den 4,1 Millionen sogenannten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt der Anteil der Migranten sogar bei 57 Prozent. In dieser Kategorie sind neben den Arbeitslosen vor allem auch Aufstocker enthalten, also Menschen, die vom Jobcenter ergänzende Leistungen erhalten, weil ihr Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
In den vergangenen fünf Jahren gab es einen deutlichen Anstieg der Migrantenanteile. Vor Beginn der Migrationskrise, Ende 2013, lag der Wert unter den Arbeitslosen bei 36 Prozent, jener unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 43 Prozent. Der Bundesagentur zufolge muss dieser Anstieg „vor dem Hintergrund der sich verändernden Zusammensetzung der sehr heterogenen Gruppen von Personen mit Migrationshintergrund“ gesehen werden.
„Der Anstieg der Zahl von arbeitslosen Geflüchteten“ beeinflusse die Gesamtentwicklung maßgeblich. So ist die Gruppe der „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext von Fluchtmigration“ auf 591.000 (Dezember 2018) angewachsen.
Als diese Kategorie im Juni 2016 erstmals erhoben wurde, wurden noch 291.000 gezählt. Mit „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der BA-Statistik Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge zusammengefasst. Nicht enthalten sind nachgezogene Angehörige und ehemalige Asylbewerber, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben.
Ein Viertel der Bevölkerung mit Mitgrationshintergrund
Die Nürnberger Behörde verweist darauf, dass die Daten ihrer Auswertung möglicherweise kein ganz exaktes Bild der Wirklichkeit lieferten. Die Begründung: Die Angabe zum Migrationshintergrund ist freiwillig. Angaben machten lediglich 79 Prozent der Leistungsbezieher.
Nach amtlicher Definition hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. 24 Prozent der Bevölkerung erfüllen dieses Kriterium, etwa jeder Zweite in dieser Gruppe besitzt einen deutschen Pass.