Jan 23

Flüchtlingshelfer erstochen, Asylant freigesprochen! Können 6 Messerstiche Notwehr sein?

Münster/Ochtrup – Er stach im Streit seinen Widersacher José M. (20) mit einem Küchenmesser tot, doch der afghanische Flüchtling Seyed M. (18) durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen: Das Landgericht Münster erkannte am Montag auf Notwehr – und sprach M. frei. Ein Urteil, das Fragen aufwirft.

José M. engagierte sich in Ochtrup (Münsterland) als Flüchtlingshelfer in seinem Heimatdorf. Den Angeklagten lernte er auf einer Feier kennen. Er erfuhr, dass Seyed M. wiederholt einer seiner Freundinnen nachstellte, offenbar nicht akzeptieren wollte, dass das Mädchen nichts von ihm will.

José stellte Seyed zur Rede. Es gab Streit, Schubsereien, Schläge. Einmal soll José M. dem Angeklagten gar den Kiefer gebrochen haben – der erklärte daraufhin, José werde schon sehen, was er davon habe.

Die Tat

Am 20. Mai 2018 schrieb José dem Afghanen kurz nach Mitternacht, dass er in den Stadtpark kommen sollte.

▶︎ Fest steht: José schlug Seyed gleich mit der Faust ins Gesicht, der zerschlug daraufhin seine Bierflasche auf dem Kopf des Angreifers.

Bei einer anschließenden Rangelei zückte Seyed im Schwitzkasten sein mitgebrachtes Keramik-Küchenmesser (14-Zentimeter-Klinge) und stach damit sechsmal kurz hintereinander auf den Oberkörper seines Kontrahenten ein. Ein Notarzt konnte später nur noch seinen Tod feststellen. Ein Stich hatte das Herz getroffen.

Die Eltern von José M. wollen gegen das Urteil vorgehen

Die Eltern von José M. wollen gegen das Urteil vorgehen

Das forderte die Staatsanwältin

In ihrem Plädoyer sagte Staatsanwältin Nicole Karweger: „Drei glaubwürdige Zeuginnen hatten gar keinen Schwitzkasten gesehen. Es hat ihn nicht gegeben. Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich. Der Angeklagte wollte José unter dem Deckmantel der Notwehr einen Denkzettel verpassen. Warum sonst sollte er zu der Auseinandersetzung mit jemandem gehen, von dem er weiß, dass er ihn schlägt und ein Küchenmesser dazu einstecken?“

▶︎ Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Der Angeklagte hatte sich zwar widerstandslos festnehmen lassen, doch zunächst log er im Polizeiverhör. Angeblich hatte er mit der Flasche zugestochen – erst später räumte er ein, das Küchenmesser benutzt zu haben. Nach der Tat hatte er es in einen Teich geworfen.

Ein Richter schickte ihn in Untersuchungshaft. Doch im Prozess hob der Richter den Haftbefehl auf.

Die Urteilsbegründung

Richter Michael Beier erklärte gut eine halbe Stunde lang, warum die Kammer zum Freispruch kam: „Ein rechtswidriger Angriff des Geschädigten ist zu bejahen, er wollte den Angeklagten verprügeln.“ Daraufhin habe der mit der Flasche zugeschlagen – und damit zunächst das „mildere Mittel“ zur Verteidigung eingesetzt. Die Kammer war am Ende überzeugt, dass José M. Seyed M. in eine Art Schwitzkasten nahm.

José M. starb durch die Stiche
José M. starb durch die Stiche
In einem „dynamischen Geschehen“ habe er schließlich sechsmal kurz hintereinander zugestochen, um den Angriff abzuwehren.

Der Richter: „Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“

Das sagt ein Strafrechts-Anwalt

as Urteil löst sicher nicht nur bei den Eltern des Opfers (wollen dagegen Rechtsmittel einlegen) Unverständnis aus. Doch ungewöhnlich sei es nicht, sagt Gregor Samimi, Anwalt für Strafrecht in Berlin. „Die Erklärung für dieses Urteil findet sich in den Paragraphen 32 und 33 des Strafgesetzbuches.“

§ 32: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

► § 33: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Samimi: „Das ist sehr weitgreifend, denn eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht nötig. Ein beliebtes Beispiel aus dem Jurastudium: Wenn ich im Rollstuhl sitze und jemand klaut mir die Kirschen vom Baum, dann ist es Notwehr, wenn ich auf ihn schieße.“

In Paragraph 33 steht also die Erklärung, weshalb auch sechs Messerstiche kein Argument gegen Notwehr sind: Aus Furcht ist auch ein Überschreiten der Notwehr straffrei.

Quelle: BILD

Jan 23

Wilder Asylmob schlägt 17-Jährigen in Bad Salzungen bewusstlos

Symbolild

Ein 17-Jähriger ist in Bad Salzungen auf seinem Heimweg von einem Asylantenmob angegriffen und bewußtlos geschlagen worden.

Bad Salzungen – Seinen Angaben zufolge war er am Freitagabend nahe eines Hotels in der Sulzberger Straße unterwegs. Dabei seien mehrere Armutsmigranten hinter ihm her gelaufen. Als der Jugendliche sich umdrehte, habe er unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht bekommen, so die Polizei am Montag.

Ob wohl er versucht habe, sich zu wehren, sei er erneut geschlagen worden. Dabei habe kurze Zeit das Bewusstsein verloren, teilte der der Polzei mit. Der 17-Jährige gab weiterhin an, dass die Angreifer nach dem Aufwachen verschwunden waren und auch sein Handy fehlte. Die Kriminalpolizei hat in diesem Zusammenhang die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, sich zum vorliegenden Sachverhalt unter der Telefonnummer 03695 551-0 zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Jan 22

Versuchter Ehrenmord in Essen: Clan-Mitglieder foltern und skalpieren ihr Opfer

Foto: Funke Foto Services

ACHTUNG: Dieser Artikel wurde nachträglich zensiert. Dies ist der archivierte Originaltartikel:

Essen. Mohammad A. wurde gefoltert, geschlagen, skalpiert. Acht Syrer – alle gehören einem Familienclan an – überfielen den 19-Jährigen, um ihn so brutal wie möglich zu töten. Ihre abscheuliche Tat filmten sie auch noch.

Das wirft ihnen die Essener Staatsanwaltschaft vor, die Rede ist von versuchtem Ehrenmord. Ein regelrechtes Killer-Kommando schickte der Clan zu Mohammad A., die Täter trommelte die Familie aus ganz Deutschland zusammen: Aus Freyburg, Naumburg, Viersen und Essen kommen die Verdächtigen unter anderem. Fünf weitere Personen sollen ebenfalls beteiligt gewesen sein: Im Hintergrund sollen sie die Tat mitgeplant haben. Am Dienstag startet der Prozess gegen insgesamt 13 Angeklagte am Landgericht Essen.
Mohammad A. überlebte den Überfall nur knapp. Er sollte sterben – weil er die falsche Frau liebte.
Im Deutschunterricht lernte der 19-Jährige die gleichaltrige Sina M. kennen. Die beiden verliebten sich ineinander, begannen eine Beziehung.
Doch Sina M. führte bereits eine Ehe: Als 16-Jährige war sie mit dem heute 29-jährigen Dlovan B.zwangsverheiratet worden; 2500 Dollar hatte der Mann als eine Art Mitgift bezahlt. Dlovan B. sitzt ab Dienstag auch auf der Anklagebank.

Versuchter Ehrenmord: Foto wird zum Verhängnis

Ein Foto von Sina M. und Mohammad A., das bei Facebook auftauchte, wurde dem Liebespaar zum Verhängnis. Als ihre Verwandten Wind von der Beziehung bekamen, sahen sie die Familienehre in Gefahr und planten ein Mordkomplott, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Am 31. Mai 2018 lauerte ein Killer-Kommando Mohammad A. an dessen Wohnung an der Steeler Straße au

Zum Sterben im Hinterhof abgelegt

Mit Knüppeln schlugen die acht Männer auf ihn ein, malträtierten ihn mit Messern, stachen ihm in die Lunge, den Unterbauch, entfernten seine Kopfhaut. Dann ließen sie ihn zum Sterben in einem Hinterhof liegen. Doch Mohammad A. überlebte.
Heute geht es Mohammad A. „erstaunlicherweise“ gut, sagt Rechtsanwalt Aykan Akyildiz, der A. beim Prozess vertritt: Der 19-Jährige ist Nebenkläger.
„Die seelischen Wunden und die Angst vor Racheaktionen ist natürlich noch präsent“, so Akyildiz.
Kontakt zu Sina M. hat Mohammad nicht mehr. „Sie wurde offensichtlich einer Art “Gehirnwäsche“ seitens der Familie unterzogen und hat sich von ihm komplett losgesagt“, so sein Anwalt.

Mutter und Tante sollen treibende Kräfte des Komplotts sein

Zwei Frauen gelten als treibende Kräfte im Hintergrund: Sinas Mutter und ihre Tante – Muzgin M. (39) und Gulistan A. (47). Gulistan A. soll den Tod von Mohammad A. „verlangt“ haben, so ein Sprecher des Landgerichts Essen gegenüber DER WESTEN.
Einige der Täter haben einen Flüchtlingsstatus, leben noch nicht lange in Deutschland. Andere wohnen schon lange hier: Gulistan A. etwa lebt seit 2002 in Deutschland.

Jan 22

Taxifahrer beraubt und mit Messer schwer verletzt: 19-Jähriger Iraner festgenommen

In der Gerokstraße spielte sich der Überfall ab (Symbolbild).

Dresden – Schwer verletzt meldete sich ein Taxifahrer (36) in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf dem Polizeirevier in Dresden-Mitte. Wie sich herausstellte, wurde er überfallen, ausgeraubt und mit einem Messer verletzt, wie die Polizei Dresden mitteilt.

Um 0.15 Uhr kam der 36-Jährige ins Revier und erzählte den Beamten, dass er auf der Gerokstraße in Dresden-Johannstadt von einem Fahrgast mit einem Messer attackiert wurde. Der Angreifer stahl dem Taxler außerdem seine Geldbörse, in der etwa 300 Euro steckten.

Kurz darauf musste der Verletzte von herbeigerufenen Rettungskräften notversorgt werden. Der mutmaßliche Täter hatte zum Glück des Fahrers einen fatalen Fehler gemacht und sein eigenes Portmonee in dessen Taxi verloren.

Da sogar die Papiere des Mannes (19) in der Geldbörse steckten, konnten die Beamten ihn bereits am Sonntagabend in der Petersburger Straße stellen und festnehmen.

Der Deutsch-Iraner wurde einem Ermittlungsrichter vorgeführt und sitzt derzeit in einer Justizvollzugsanstalt, da gegen ihn Haftbefehl erlassen wurde.

Quelle: Tag24

Jan 22

Ludwigstraße Gießen: Frauen durch Asylbewerber bedrängt und verletzt

(Foto: dpa/Symbolbild)

Bitteres Ende einer Nacht in der Ludwigstraße Gießen: Mehrere Frauen wurden am Wochenende bedrängt und genötigt. Drei Tatverdächtige sind inzwischen ermittelt.

Vor einer Gaststätte in der Gießener Ludwigstraße haben drei Männer am Sonntag gegen 3.20 Uhr mehrere Frauen bedrängt und genötigt. Dabei kam es zu einem Gerangel, bei dem eine 30-Jährige an der Hand verletzt wurde.

Es konnten drei Tatverdächtige im Alter von 20 und 22 Jahren ermittelt werden. Die drei Asylbewerber aus Syrien und Marokko wurden nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Hinweise bitte an die Polizeistation Gießen Süd unter 0641/7006-3555.

Quelle: Gießener Allgemeine

Jan 22

Asylwerber siedeln ins Hotel Favorita

Rund 200 Flüchtlinge, die zurzeit im Pavillon des ehemaligen Geriatriezentrums Am Wienerwald wohnen, übersiedeln nach Favoriten. Ihr neues Heim ist das Hotel Favorita.

FAVORITEN. Im ehemaligen Geriatriezentrum Am Wienerwald stehen einige Pavillons leer. Die Flüchtlingsunterkünfte von Obdach Wien in den Pavillons 12 und 17 sind schon geschlossen. Die Pavillons 6 und 10 schließen demnächst. In ihnen sind rund 200 Asylwerber untergebracht.

Ihr Ziel ist das Hotel Favorita in der Laxenburger Straße. Das ehemalige Arbeiterheim hat schon zurzeit der großen Flüchtlingswelle als Unterkunft für Asylwerber gedient. Damals befanden sich rund 200 Menschen im denkmalgeschützten Bau.

Übersiedlung bis Anfang März

Ab Februar soll nun die Übersiedlung der betroffenen Menschen von Hietzing nach Favoriten stattfinden. Vom 4. Februar bis Anfang März werden täglich rund 17 Asylwerber ins ehemalige Hotel einziehen. Insgesamt finden dann 200 Menschen ihre zeitweise Unterkunft in der Nähe vom Columbusplatz. Ebenso sollen 200 Obdachlose hier einziehen.

Betreut werden die Flüchtlinge auch von Mitarbeitern der MA 17, die für Integration zuständig ist. So werden sie etwa über Bildungsinstitute in Wien, Gesundheit, Familienleben und Zusammenleben informiert – muttersprachlich, bis sie die deutsche Sprache beherrschen.

Flüchtlings-Beamter

„Die Bevölkerung wurde bei dieser Entscheidung wieder einmal völlig übergangen“, so der Bezirksparteiobmann der FPÖ Favoriten Stefan Berger. Er ist der Ansicht, dass weitere Flüchtlinge dem Bezirk nicht gut tun. Auch sei die Nähe zum Hauptbahnhof und der von ihm dort georteten Szene nicht optimal.

Andererseits gab es in den Unterkünften beim ehemaligen Geratriezentrum Am Wienerwald keinerlei Vorkommnisse. Auch als die Flüchtlinge 2015 im Hotel Favorita untergebracht waren, gab es keinerlei Anzeigen oder Vorkommnisse, weiß die Polizei. So werde auch der Favoritner Flüchtlings-Kontrollbeamte regelmäßig in den Unterkünften vorbeischauen.

„Ein Termin mit Obdach Wien, dem Betreiber, ist bereits avisiert“, heißt es von Bezirksvorsteher Marcus Franz (SPÖ). „Danach wird es auch verlässliche Informationen geben. Grundsätzlich sollte man aber nicht immer den Teufel an die Wand malen: Die Unterkunft wurde bereits für Familien in Not genutzt und das lief – laut Polizei – ohne einen einzigen Zwischenfall ab.“

Quelle: Meinbezirk

Jan 21

Stiche in den Hals: Mazedonier ermordet Frau (32) in Tulln | 5. Bluttat in 2019

Die nächste tödliche Bluttat erschüttert Österreich: Eine 32 Jahre alte Frau – Mutter zweier Kinder – ist am Montag im niederösterreichischen Tulln auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt gestorben, nachdem sie mutmaßlich von ihrem eigenen Ehemann attackiert worden war. Das Opfer erlitt mehrere Stiche in den Hals und starb noch an Ort und Stelle – ein Dolch, die mutmaßliche Tatwaffe, wurde sichergestellt. Der 36 Jahre alte Verdächtige konnte festgenommen werden. Er stammt wie seine Ehefrau aus Mazedonien.

Zu der Bluttat war es am Nachmittag auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Tulln gekommen. Der 36-jährige mutmaßliche Täter hatte seine eigene Frau offenbar mit einem Dolch attackiert und der 32-Jährigen mehrfach in den Hals gestochen.

Das Opfer hatte keinerlei Überlebenschance und erlag noch an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen, berichtete Polizeisprecher Heinz Holub. Der Mazedonier wurde festgenommen. Das Motiv bzw. die Hintergründe der Tat sind Gegenstand von Ermittlungen. Eine Einvernahme des Verdächtigen stand noch aus.

 

Kinder mussten Bluttat nicht mit ansehen
Die beiden gemeinsamen Kinder des Paares im Alter von sechs und zehn Jahren seien nicht vor Ort gewesen, als die Bluttat geschah, wie Holub gegenüber der „Krone“ erklärte. Sie wurden von einem Kriseninterventionsteam betreut, hieß es weiter. Die mutmaßliche Tatwaffe sei noch am Tatort sichergestellt worden.

Jan 21

Brandanschlag nach Clan-Razzia: 9 Ordnungsamt-Fahrzeuge gehen in Neukölln in Flammen auf

Auf einem Stellplatz des Ordnungsamtes Neukölln wurden am Sonntagabend mehrere Autos in Brand gesteckt und zerstört. Neuköllns ehemalige Bürgermeisterin Franziska Giffey appellierte an die Amtsmitarbeiter: „Wir machen weiter – jetzt erst recht.“

Eine dicke Rauchwolke zog am Sonntagabend in den Berliner Nachthimmel. Auf einem Stellplatz des Ordnungsamtes Neukölln in der Juliusstraße standen mindestens neun Fahrzeuge in Flammen.

Die Wagen waren auf einem Hinterhof abgestellt, gegen 22 Uhr wurde das Feuer bemerkt. Die Feuerwehr war wegen der starken Brandentwicklung gleich mit vier Staffeln (mehr als 40 Einsatzkräfte) vor Ort.

Die brennenden Autos standen auf einem Hinterhof des Ordnungsamtes Neukölln (Foto: Spreepicture)
Die brennenden Autos standen auf einem Hinterhof des Ordnungsamtes Neukölln (Foto: Spreepicture)

Die Feuerwehrleute konnten den Brand löschen und ein Übergreifen der Flammen auf das Dienstgebäude und Nachbargebäude verhindern. Menschen wurden glücklicherweise nicht verletzt.

Die Kriminalpolizei war vor Ort. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine politische Tat handele, teilte die Polizei am Montag mit. Es werde wegen vorsätzlicher Brandstiftung ermittelt.

Racheakt krimineller Clans?

„Es könnte sich hier um einen Racheakt krimineller Clans handeln“, sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger (54). Der Anschlag zeige, dass die konsequente Durchsetzung von Recht und Ordnung durch das Bezirksamt in den vergangenen Monaten offenbar nicht jedem gefalle, meint auch Neuköllns SPD-Kreisvorsitzender Severin Fischer (35).

Tatsächlich hatten Polizei, Bezirksamt und Steuerfahndung in der Nacht zu Sonnabend in Neukölln erneut stundenlang Lokale, Shisha-Bars und Wettbüros kontrolliert und wegen zahlreicher Verstöße Spielautomaten beschlagnahmt und teilweise stillgelegt. Auch Cafés, Bars und Restaurants in Gesundbrunnen waren am zeitgleich Ziel einer ähnlichen Razzia, wobei unter anderem Drogen gefunden wurden.

Martin Hikel verurteilt Anschlag aufs Schärfste

Bezirksbürgermeister Martin Hikel sagte: „Es handelt sich um einen gezielten Brandanschlag gegen das Ordnungsamt, den ich aufs Schärfste verurteile. Uns liegen derzeit keinerlei Informationen zum Hintergrund und den Motiven dieses Anschlags vor. Das Bezirksamt wird zunächst die Ermittlungen der Polizei abwarten. Spekulationen zum Hintergrund des Anschlags sind zum aktuellen Zeitpunkt fehl am Platz.“

Franziska Giffey: „Meine volle Solidarität gilt euch“

Franziska Giffey, frühere Bürgermeisterin von Neukölln und Bundesfamilienministerin sagte am Morgen: „Mit diesen Bildern bin ich heute morgen aufgewacht. Die Fahrzeugflotte des Ordnungsamtes Neukölln hat heute Nacht in Flammen gestanden. Ich bin fassungslos – wieder einmal sind die angegriffen worden, die sich für Sicherheit und Ordnung in der Stadt einsetzen, die jeden Tag vor Ort durchsetzen, was wir Politiker und auch große Teile der Bevölkerung immer wieder fordern: Regeln müssen für alle gelten, weil davon unser funktionierendes Gemeinwesen abhängt. Ich bin selbst in meiner Zeit als Bürgermeisterin oft mit den Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt im Bezirk unterwegs gewesen. Ich weiß, welchen harten und guten Job sie machen. Meine volle Solidarität gilt Euch! Lasst Euch nicht unterkriegen! Wir machen weiter – jetzt erst recht.“

Quelle: BZ

Jan 21

Bundesregierung: Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar

Wer in seinem Asylverfahren falsche Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss bislang keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Bundesinnenministerium will das ändern. Das Justizministerium lehnt den Vorstoß aber ab.
Quelle: WELT/ Laura Fritsch

Bislang ist nur das Vorlegen falscher Papiere unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, gibt es innerhalb der Regierung Streit über den Umgang mit diesem Problem. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister spricht von „Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat“.

Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, können Alter oder Identität damit weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes.

Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist.

Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Aus dem Ministerium von Horst Seehofer (CSU) hieß es, die Regel sei „Gegenstand von noch laufenden Gesprächen im Ressortkreis“.

Deutliche Kritik kommt von Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer: „Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat.“ Der Bund müsse daher eine Lösung finden, dass Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konsequent bestraft werden könnten. Die Innenminister der Länder würden die Tatenlosigkeit des Bundes „mit Sorge zur Kenntnis nehmen“.

Caffier sagte weiter: „Die Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern im Rahmen des Asylverfahrens insbesondere hinsichtlich der Klärung ihrer tatsächlichen Identität ist für die Sicherheitsbehörden von großer Bedeutung.“ Dazu gehöre „selbstverständlich auch die Möglichkeit, festgestellte Identitätstäuschungen entsprechend sanktionieren zu können“.

Bereits Ende 2017 hatten sich auf Antrag von Nordrhein-Westfalen die Justizminister von Bund und Ländern mit dem Thema befasst. Man stellte fest, dass „im Asylverfahren auch wiederholte unzutreffende Angaben von Antragsstellerinnen und Antragsstellern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit nicht strafbar sind“. Die Innenministerkonferenz wiederum wurde aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu prüfen.

Die Innenminister von Bund und Ländern mussten Ende des vergangenen Jahres dann aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung in der Sache nicht entscheidend vorangekommen sei. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es dazu: „Es konnte keine Einigung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erzielt werden.“

Das Haus von Minister Seehofer hält jedoch an seinem Willen fest, die Strafbarkeitslücke zu schließen: „Aus ordnungspolitischen Gründen besteht ein Interesse daran, Identitätstäuschungen sowie sonstige Falschangaben im Asylverfahren zu unterbinden.“

Die Hintermänner erwischen?

Kritiker einer solchen Strafbarkeit führten zwar an, dass die jeweiligen Personen dann weniger bereit seien, bei der Aufklärung von Straftaten anderer Personen zu helfen. „Vereinzelt wird vertreten, dass eine eigene Straflosigkeit sich positiv auf die Bereitschaft auswirken könnte, bei der Aufklärung von Straftaten Dritter mitzuwirken“, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Aber: Diese Auffassung teile das Innenministerium nicht.

Weiterhin legt mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Identitätspapiere vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Gründe dafür können der Verlust der Papiere sein – oder aber auch der Versuch, sich unter falscher Identität registrieren zu lassen, weil man sich etwa eine bessere Chance auf Asyl ausrechnet.

Werden keine Ausweisdokumente vorgelegt, orientieren sich die Beamten vor allem an den Angaben des jeweiligen Bewerbers. Das Täuschen über die Identität führt dabei nicht automatisch dazu, dass ein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.

Das BAMF erfasst bislang statistisch weder, wie viele Personen falsche Angaben im Asylverfahren machen, noch die Gründe für die Ablehnung eines Schutzstatus. Auch die Bundesregierung erklärte, es würden keine Statistiken über das Ausmaß von Falschangaben vorliegen.

In der Opposition im Bundestag sieht man Handlungsbedarf: „Die zuverlässige Identitätsfeststellung ist von entscheidender Bedeutung für ein rechtsstaatliches Asylverfahren“, sagte Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. „Auch zur Vermeidung von Sozialmissbrauch sowie aus Sicherheitsgründen muss die Nutzung von Mehrfachidentitäten wirksam unterbunden werden.“

Quelle: Welt

Jan 21

Messerattacke in Plüderhausen: Prozess gegen 20-jährigen Afghanen beginnt

Eine Szene aus dem Sommer 2018: Der mutmaßliche Messerstecher ist abgetaucht, noch weiß niemand, wo er sich aufhält, ob er womöglich noch in der Gegend ist – regelmäßig fahren in diesen aufgewühlten Julitagen Polizeistreifen durch Plüderhausen. Foto: Habermann / ZVW / Archiv

Plüderhausen. Eine nächtliche Messerattacke wühlte im Juli Plüderhausen auf: Ein 53-jähriger Familienvater wurde in seinem eigenen Haus schwer verletzt. Der Landgerichtsprozess um diesen Fall beginnt am Dienstag, 22. Januar. Angeklagt: ein junger Asylbewerber. Tatvorwurf: versuchter Mord.

Dies soll – nach vorläufigem, noch nicht gerichtlich gesichertem Ermittlungsstand, wohlgemerkt – geschehen sein gegen 0.45 Uhr in der Nacht auf Sonntag, 15. Juli: Ein Familienvater hörte aus dem Zimmer seiner 19-jährigen Tochter, die zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war, ein verdächtiges Geräusch, ging nachschauen – und wurde unvermittelt angegriffen. Ein Eindringling, der zunächst nicht zu sehen gewesen war, weil er hinter der geöffneten Zimmertür stand, trat hervor; er soll eine Sturmhaube überm Kopf und Handschuhe an den Fingern getragen haben und bewaffnet gewesen sein mit einem zum Zerkleinern von Fleisch geeigneten Messer, Klingenlänge 17 Zentimeter. Der Fremde fügte dem Überrumpelten eine klaffende Schnittwunde an der Schläfe zu und entkam.

Tochter beendete Beziehung zu jungem Asylbewerber

Die Ehefrau verständigte eine Nachbarin, die einen Notruf absetzte. Die Polizeibeamten, die als Erste den Tatort erreichten, übernahmen die Versorgung des Blutenden, bis die Rettungskräfte eintrafen. Danach im Krankenhaus wurde der Mann operiert. Lebensgefahr bestand aber offenbar nicht. Der Täter war wohl über einen Gartenstuhl und den Balkon ins Haus geklettert.

Umgehend schwärmten Streifen aus, ein Hubschrauber stieg auf, parallel dazu forschte die Kripo nach Tathintergründen. Bald stießen die Ermittler auf eine heiße Spur: Die Tochter der Familie war mit einem jungen Asylbewerber aus Afghanistan befreundet gewesen, hatte die Beziehung aber etwa drei Wochen zuvor beendet. Der Ex-Freund soll danach aus Eifersucht Drohungen ausgestoßen haben. Die Polizei fuhr nach Schorndorf, wo der junge Mann wohnte, und konfrontierte ihn mit dem Verdacht.

Fall so gut wie gelöst? Eine überraschende Wende

Doch der 20-Jährige präsentierte ein Alibi: Es ließ sich auf die Schnelle nicht entkräften. Auch eine Gegenüberstellung brachte nichts: Der Vater konnte den Mann nicht als den Eindringling identifizieren. Indizienlage zu dünn, folgerte die Staatsanwaltschaft, der Verdächtige müsse fürs Erste auf freien Fuß gesetzt werden. Denn Untersuchungshaft ist nur erlaubt bei „dringendem“ Tatverdacht (siehe „Verdachtsgrade und Mordmerkmale“).

Dringender Tatverdacht lässt sich zum Beispiel durch DNA-Funde am Tatort begründen – und in dem Haus in Plüderhausen hatte die Polizei auch durchaus Spuren sichergestellt. Aber: Sie mussten erst ausgewertet werden; so etwas dauert. Hautschuppen zum Beispiel müssen erst aufwendig aufbereitet werden, bevor sie als gesicherte DNA-Probe brauchbar sind.

Die Polizei ließ den jungen Mann also fürs Erste wieder gehen – und während sich nun die Kriminaltechniker an die Feinarbeit machten, verschwand er von der Bildfläche.

Überwachung wäre unrealistisch gewesen

Hätte man ihn überwachen können, um zu verhindern, dass er untertauchen würde? Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte: Bei der Vielzahl laufender Ermittlungsverfahren sei es völlig unrealistisch, jeden einzelnen Verdächtigen rund um die Uhr zu observieren.

Kurz darauf legte die Kriminaltechnik ihr Ergebnis vor: Jawohl, eine Spur vom Tatort lasse sich dem 20-Jährigen eindeutig zuordnen. Dringender Tatverdacht.

In Brüssel festgenommen

Die Polizei veröffentlichte Fotos und Name des Flüchtigen, rief die Öffentlichkeit zur Mithilfe auf und zog die „Zielfahndung“ hinzu, ein spezialisiertes Suchteam des Landeskriminalamtes. Bald ergaben sich Hinweise, dass der 20-Jährige sich nach Belgien abgesetzt haben könnte – und zwei Wochen nach der Messer-Attacke wurde er in Brüssel festgenommen.

Es geht hier wohl um das Mordmerkmal Heimtücke

Der Tatvorwurf, den die Staatsanwaltschaft beim Prozess erheben wird, lautet nicht „versuchter Totschlag“, sondern „versuchter Mord“. Damit aus Totschlag Mord wird, muss mindestens eines der sogenannten Mordmerkmale verwirklicht sein. Dazu gehört unter anderem die Heimtücke – sie liegt vor, wenn jemand zum Beispiel einen anderen aus dem Hinterhalt angreift und die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (siehe „Verdachtsgrade und Mordmerkmale“).

Höchststrafe bei versuchtem Mord: lebenslang. Denn das Strafgesetzbuch schränkt nur ein: „Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat“; muss aber nicht.

Angeklagter wird nach Jugendstrafrecht verurteilt

Allerdings: Die Verhandlung findet an der Jugendkammer statt, der Angeklagte ist unter 21, gilt damit als „Heranwachsender“ und wird tendenziell nicht nach Erwachsenen-, sondern Jugendstrafrecht verurteilt. Die Höchststrafe liegt dann normalerweise bei zehn Jahren und nur im Ausnahmefall eines Mordes in Verbindung mit „besonderer Schwere der Schuld“ bei 15.

Eine Schlüsselfrage des Prozesses dürfte sein: Warum drang der vermutlich von Eifersucht getriebene junge Mann in das Haus ein? Wollte er die Exfreundin nur zur Rede zu stellen, bevor die Situation, als der Vater auftauchte, dann eskalierte? Oder kam er schon mit der Absicht, ihr etwas anzutun, sie womöglich gar zu töten?

Quelle: ZVW

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