Dez 10

Seyed M. stach 6 mal zu: „Niemand sollte sein Kind begraben“

Seyed M. soll José in Ochtrup (NRW) im Stadtpark erstochen haben

Der Morgen des 22. Mai 2018, der Dienstag nach Pfingsten, wird für Maria Miranda aus Ochtrup wohl für immer der schlimmste ihres Lebens sein. Um 08:00 Uhr klingelt die Polizei bei ihr, teilt ihr mit, dass ihr Sohn José tot ist. Mutmaßlich im Stadtpark erstochen von einem 18-Jährigen, Seyed M. Der steht jetzt in Münster vor dem Landgericht, angeklagt wegen Totschlags. Maria Miranda muss Seyed ins Gesicht blicken, akzeptieren, dass er noch lebt und ihr erst 20-jähriger Sohn tot ist. Wie sie mit dem schmerzlichen Verlust ihres Sohnes umgeht, sehen Sie im Video.

Seyed M. soll eine Freundin von José gestalkt haben

Die Tat am Pfingstmontag hat eine lange Vorgeschichte. Seyed M., ein Asylbewerber aus Afghanistan, soll monatelang eine Freundin von José gestalkt haben. José, von Natur aus ein hilfsbereiter Mensch, wie seine Mutter sagt, habe diese Freundin vor Seyed schützen wollen. Dem 18-Jährigen klarmachen, dass das Mädchen keinen Kontakt zu ihm wolle. Doch Seyed hörte nicht auf, der Streit eskalierte. Schon vor der Bluttat soll es Gewalt zwischen den beiden jungen Männern gegeben haben.

Sechs Mal wurde auf José eingestochen

Am besagten Pfingstmontag sollte dann wohl ein klärendes Gespräch zwischen Seyed und José stattfinden – doch stattdessen kam es im Ochtrupper Stadtpark zu einer Prügelei. Laut Anklage habe Seyed dann José erst eine Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen und dann sechs Mal mit einem mitgebrachten Brotmesser auf den Oberkörper eingestochen haben. Dabei wurde Josés Herz getroffen, er starb noch am Tatort. Rettungskräfte können nichts mehr für ihn tun.

„José war ein hilfsbereiter Mensch“

José Miranda
José war ein engagierter junger Mann, wollte Lehrer werden. © privat

José wird von seiner Mutter Maria als engagierter junger Mann beschrieben. „Immer wenn man Hilfe brauchte, war er da. Egal ob schwarz, weiß, rot oder grün, deutsch oder nicht deutsch – egal“, erzählt sie im RTL-Interview. José wollte Lehrer werden, war im Jugendparlament der Stadt und ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe aktiv.

Gegen Seyed M. läuft ein Abschiebeverfahren

Der mutmaßliche Täter Seyed M. kam vor drei Jahren aus Afghanistan nach Deutschland, gegen ihn läuft ein Abschiebeverfahren. Er sagte der Polizei, er habe in Notwehr gehandelt, sei zuerst angegriffen worden. Ob das stimmt, wird das Gericht jetzt herausfinden müssen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod seines Opfers auf jeden Fall billigend in Kauf nahm. Für Josés Mutter Maria kein Trost: „Egal, wie viele Jahre er bekommt – meine Strafe lautet lebenslang.“

Quelle: rtl

Dez 10

Migrationspakt: Deutsche Oberlehrer am Ziel – Deutschland maßgeblich an Formulierung beteiligt

Eine Dattel nach Ankunft in Marokko. Die Kanzlerin vor der Migrationskonferenz.

Der heiß umstrittene internationale Migrationspakt ist in Marrakesch per Akklamation angenommen worden. Deutschland war maßgeblich an der Formulierung beteiligt. Kanzlerin Merkel würdigte ihn als Meilenstein. NWZ-Nachrichtenchef Alexander Will hält das Papier dagegen für einen schweren Fehler.

Nun ist er also durch – der Migrationspakt. Maßgeblich vorangetrieben hat ihn die deutsche Regierung. Dem eigenen Land tat sie damit keinen Gefallen. Zudem gebärdete sie sich einmal mehr als internationaler Oberlehrer. Das war unangemessen und präpotent.

Natürlich ist es sinnvoll, Aspekte der Bevölkerungswanderung international zu regeln. Das betrifft Punkte wie die Pflicht zur Ausstellung von Reisedokumenten oder die Bekämpfung von Schleusern. Nur: Dieses Abkommen geht deutlich darüber hinaus. In Wirklichkeit ist es ein Migrationsförderungspakt.

Das beginnt bei Grundsätzlichem: Wanderungsbewegungen werden ausschließlich positiv betrachtet. Migration ist aber meistens Not – und zwar für Wanderer und Zielländer. Der Pakt blendet Schattenseiten für Aufnahmeländer konsequent aus. Kulturelle, ökonomische und Verteilungskonflikte durch Masseneinwanderung sind kein Thema. Konsequenterweise wird das Papier dann auch von einem Grundgedanken durchzogen: Wie illegale in legale Einwanderung zu verwandeln wäre.

Praktisch dürfte der Pakt zu einem Zugfaktor nach Europa werden, postuliert er doch letztlich Zugriffsrecht auf die Sozialsysteme der Zielländer. Das wird sich herumsprechen. Es ist daher auch kein Wunder, dass Quell- und Transitländer den Pakt unterstützen. Die einen können nun geregelt ihren Bevölkerungsüberschuss loswerden, die anderen Durchleitung beschleunigen.

Nun wird gesagt, das sei ja alles nicht rechtsverbindlich. Doch zum einen enthält der Text fast 90 Mal „verpflichten“ oder „Verpflichtung“. Warum wohl? Zum anderen entsteht natürlich durch solche Abkommen Völkerrecht. Gerichte werden sich mit Sicherheit darauf beziehen. Auf diese Zusammenhänge hat noch am Montag der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel hingewiesen.

Genau das – das Trugbild der Rechtsunverbindlichkeit – veranlasste besser beratene Staaten, die Finger von diesem Abkommen zu lassen. Bemerkenswert ist dabei, dass Länder dazugehören, die erst durch Einwanderung und geglückte Assimilation von Menschen aus aller Welt zu erfolgreichen Gemeinwesen geworden sind. USA, Australien und Israel gehören hier hin. Dass sie nun ausgerechnet von Deutschland belehrt und zurechtgewiesen werden, einem Land, das eine kopflose und weitgehend gescheiterte Einwanderungspolitik vorzuweisen hat, gehört zu den Treppenwitzen internationaler Politik.

Quelle: nwz

Dez 09

Lippstadt – Fahndungsfotos

Wer kennt diese Männer? /// Das zum Download angebotene Foto darf nur gemeinsam mit der Pressemitteilung verwendet werden, in deren Zusammenhang es veröffentlicht wurde. Eine gesonderte Verwendung des Fotos ist nicht gestattet.

Lippstadt – Am 23.10.2018 betraten zwei Männer einen Telefonshop an der Lange Straße. Sie entwendeten drei Smart-Phones im Wert von 3480,- Euro.

Die beiden Täter wurden von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft gab nun das zuständige Amtsgericht die Fotos der beiden Männer für eine Öffentlichkeitsfahndung frei. Die Kriminalpolizei fragt: „Wer kennt die Männer auf den beiliegenden Fotos?“ Hinweise werden unter der Telefonnummer 02941-91000 entgegen genommen. (lü)

Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Telefon: 02921 – 9100 5300
E-Mail: pressestelle.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Soest, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal

Dez 09

Streit im Supermarkt eskaliert: Mann tritt zu

Die Auseinandersetzung zwischen zwei Beteiligten in einem Rostocker Supermarkt eskalierte derart, dass der Täter sein Opfer mit einem Messer attackierte und auf dieses, als es schon auf dem Boden lag, weiter eintrat.

Zu dem Einsatz kam es nach Polizeiangaben kurz nach 20.30 Uhr im Rewe-Markt im Schiffbauerring. Aus noch ungeklärten Gründen kam es in dem Markt zunächst zu einem verbalen Streit zwischen Täter und Opfer, das mit zweiten weiteren Begleitern unterwegs war. Dieser eskalierte im weiteren Verlauf im Ausgangs-Bereich des Supermarktes.

Angreifer tritt auf Verletzten ein

Der Tatverdächtige schlug mit dem Griff eines mitgeführten Messers mehrfach auf den Kopf des jungen Mannes ein, bis dieser stark blutend zu Boden ging.

Laut Polizei ließ der aggressive, südländisch aussehende Täter noch immer nicht von ihm ab und trat mit Füßen weiter auf den ohnehin schon Verletzten ein. Nach der Attacke ergriff er die Flucht.

Sanitäter mussten den Verletzten versorgen. Die Polizei fahndete nach dem Täter, bislang jedoch ohne Erfolg. Die Polizei hat Ermittlungen in Richtung einer gefährlichen Körperverletzung aufgenommen.

 

Quelle: Ostsee Zeitung

Dez 09

Öffentlichkeitsfahndung! Unbekannter hebt mit verlorener EC-Karte Geld ab – Wer kennt den Täter?

Wer kennt diesen Mann?

Hannover. Mit Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Polizei nach einem bislang unbekannten Mann.

Er steht im Verdacht, vom 20. bis 22.06.2018, mit einer verlorenen EC-Karte insgesamt fünf Abhebungen an Geldautomaten in Langenhagen vorgenommen zu haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 18 Jahre alter Langenhagener am 27.06.2018 bei der Polizei erschienen, nachdem er den Verlust seiner EC-Karte bemerkt hatte und ihm mehrere Abbuchungen von seinem Konto aufgefallen waren.

Offenbar hatte er seine EC-Karte einige Tage zuvor verloren und der bislang unbekannte Finder tätigte damit fünf Abhebungen an Geldautomaten in Langenhagen.

Insgesamt entstand dem jungen Mann ein Schaden von knapp 1 500 Euro.

Nun sucht die Polizei mit Bildern nach dem Computerbetrüger.

Hinweise nimmt das Polizeikommissariat Langenhagen unter der Rufnummer 0511 109-4217 entgegen. /pu, schie.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Andre Puiu
Telefon: 0511 109-1043
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/

Original-Content von: Polizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal

Dez 09

18-Jährigem Augen ausgestochen und Ohren abgebissen: Das sagt die Anklage zu der Gräueltat

Im Streit soll der gebürtige Eritreer den anderen Mann angegriffen haben (Symbolfoto).

Hanau – Nach einer qualvollen Gesichtsverstümmelung bei einem Flüchtling hat die Staatsanwaltschaft im Prozess die Höchststrafe in dem Fall von 15 Jahren gefordert.

Der Anklagevertreter sagte am Donnerstag bei den Plädoyers am Landgericht Hanau, der junge Mann aus Eritrea habe sich des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Die Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag, die Strafe solle nicht neuneinhalb Jahre übersteigen.

Zu der Tat zwischen den beiden Flüchtlingen kam es im Oktober 2016 in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis). Dort soll der Mann aus Eritrea im Streit mit einem Messer in den Hals des damals 18-jährigen Somaliers gestochen haben.

Danach soll er ihm mit Stichen, Schnitten und Bissen das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt. Das Opfer ist seither nahezu blind (TAG24 berichtete).

Der Angeklagte, der nach einem Gutachten auf mindestens 27 Jahre geschätzt wird, war Ende Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht muss sich aber erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufhob.

UPDATE 15.31 UHR: URTEIL NACH GRAUENHAFTER TAT GEFALLEN

Bereits 2017 stand der mutmaßliche Täter vor Gericht (Symbolfoto).
Bereits 2017 stand der mutmaßliche Täter vor Gericht (Symbolfoto).

Mit einer längeren Haftstrafe ist der Revisionsprozess um eine grausame Gesichtsverstümmelung unter Flüchtlingen zu Ende gegangen. Das Landgericht Hanau verurteilte den Angeklagten aus Eritrea am Donnerstag zu zwölf Jahren Gefängnis wegen gefährlicher und beabsichtigter schwerer Körperverletzung.

Der Vorsitzende Richter Peter Graßmück sagte, es sei purer Zufall gewesen, dass das Opfer den Gewaltexzess überlebt habe. Mit dem Richterspruch verlängerte sich die verhängte Freiheitsstrafe im Vergleich zum ersten Prozess deutlich.

Der Mann war im Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Das Landgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag bei den Plädoyers 15 Jahre Haft und damit die Höchststrafe in dem Fall gefordert. Der Anklagevertreter sprach von „beispiellosem Sadismus“ des Angeklagten. Die Verteidigung befand in ihrem Schlussvortrag, die Strafe solle neuneinhalb Jahre nicht übersteigen.

Zur Tat kam es im Oktober 2016 in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis). Dort soll der Mann aus Eritrea dem damals 18-jährigen Somalier in den Hals gestochen haben.

Danach soll er ihm mit Stichen und Schnitten von Messern und sogar Bissen das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt. Das Opfer ist seither nahezu blind.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Dez 09

Prozess in Hamburg: Kita kündigt Erzieherin wegen Kopftuchs

Eine Erzieherin mit Kopftuch bastelt mit Kindern in einer Kita (Symbolbild).
Quelle: pa/dpa

Eine zum Islam konvertierte Frau bangt um ihren Job, weil sie bei der Arbeit in einer Hamburger Kindertagesstätte ein Kopftuch tragen möchte. Nun beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof mit dem Fall.

Die Heilerzieherin war einige Jahre für den privaten Hamburger Kita-Träger Wabe tätig. 2011 entschied sie sich, zum Islam zu konvertieren. Als sie nach der Geburt ihres ersten Kindes in Elternzeit war, beschloss sie, ein Kopftuch zu tragen – auch nach der Elternzeit bei ihrer Arbeit in der Kindertagesstätte. Dort wurde es aber als Verstoß gegen das hauseigene Neutralitätsgebot gesehen. Ihr Arbeitgeber mahnte sie ab und kündigte ihr. Zunächst hatte die „Mopo“ darüber berichtet.

Der Verein Wabe bezeichnet sich als überkonfessionell und offen gegenüber religiösen Menschen. „Die Beschäftigung mit kultureller Vielfalt ist Teil unserer Bildungsempfehlungen. Christliche Feste können genauso thematisiert und gefeiert werden wie andere Feste, etwa das Passahfest der Juden oder das Zuckerfest der Muslime“, sagt Wabe-Sprecherin Katja Wohlers.

Erzieher müssten sich aber an eine klare Linie halten. „Unsere Mitarbeiter sind Vorbilder und beeinflussen mit ihren Worten und Taten das Denken und Handeln der uns anvertrauten Kinder. Daher ist das sichtbare Tragen religiöser Symbole – gleich aus welcher Religion – für die Erzieher in den Einrichtungen der Wabe während der Arbeit nicht zulässig.“

Unter den gut 490 Erzieherinnen des Vereins seien auch zahlreiche Muslimas, die sich an die Vorgaben des Trägers halten.

Rechtsanwalt der Erzieherin spricht von Trick

Der Rechtsanwalt der Erzieherin, Klaus Bertelsmann, ist empört. Zuvor habe es dieses Neutralitätsgebot nämlich noch nicht gegeben. „Es wurde extra erlassen, als man wusste, sie kommt wieder“, sagt Bertelsmann und bezeichnet dies als Trick. Seine Mandantin habe ihr Kleinkind in dieselbe Kindertagesstätte zur Betreuung gebracht. Dabei habe sie auch immer ein Kopftuch getragen. Ihr Arbeitgeber habe somit wissen müssen, dass sie bei ihrer Rückkehr zur Arbeit auch mit Kopftuch erscheinen wird.

Bertelsmann ist Fachmann für Gleichberechtigung und ist mit der Erzieherin gegen die Abmahnungen und die Kündigung vorgegangen. Zunächst landete das Verfahren beim Arbeitsgericht Hamburg. Das wiederum hat den Fall nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.

Da die Erzieherin mittlerweile ein zweites Mal schwanger ist und nachweisen konnte, dass sie bereits vor der Kündigung schwanger war, musste diese zurückgezogen werden. So bekommt sie wieder ihren Lohn, arbeiten darf sie dennoch nicht, da Wabe sie vorerst vom Dienst freigestellt hat. „Wenn der Arbeitgeber sie unbedingt nicht im Betrieb haben will, dann kostet das halt Geld. Sie sind ja daran schuld, dass sie nicht arbeitet oder arbeiten kann“, sagt ihr Rechtsanwalt dazu.

„Es schon sehr seltsam. Sie macht ihren Job. Sie macht ihn mit Kopftuch, ohne Kopftuch, hat ihn bisher immer gemacht. Da gehen Kinder in die Kindertagesstätte, die natürlich auch zu Hause muslimische Mütter haben, auch mit Kopftuch, und in der Kindertagesstätte werden sie dann von dem abgeschirmt, was in der Welt passiert.“ Dennoch kann er nachvollziehen, warum Wabe an der Freistellung festhält. Es sei inkonsequent, sie nach den Abmahnungen und der versuchten Kündigung wieder arbeiten zu lassen. „Man könnte theoretisch versuchen, sich mit einer einstweiligen Verfügung zu wehren, aber vielleicht lenkt der Arbeitgeber ja doch irgendwann mal ein.“

An kommunalen Kindertagesstätten ist das Tragen eines Kopftuches seit 2016 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erlaubt, sofern es nicht bei der Arbeit behindert. Bei privaten Trägern ist noch unklar, ob ein Neutralitätsgebot für ein Verbot ausreicht.

Vorerst kämpft die Erzieherin weiter gegen die Abmahnungen. Nach Erfahrungen des Rechtsanwaltes könne es etwa anderthalb Jahre bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dauern. Danach würde das Arbeitsgericht das Verfahren fortführen.

Quelle: welt

Dez 08

Rentnerin (†84) mit ihrem Rollator erschlagen: Asylant hätte die in Deutschland sein dürfen

Maria Müller war am 3. Mai leblos in ihrer Wohnung gefunden wordenFoto: Polizei Berlin

Dieses Verbrechen ist ein Behörden-Skandal! Das Opfer: Maria Müller († 84) aus Berlin. Maria wurde mit ihrem eigenen Rollator erschlagen. Als Tatverdächtigen verhaftete die Polizei einen Mann aus Kamerun.

Dieses Verbrechen ist ein Behörden-Skandal! Das Opfer: Maria Müller († 84) aus Berlin. Maria wurde mit ihrem eigenen Rollator erschlagen. Als Tatverdächtigen verhaftete die Polizei einen Mann aus Kamerun.

Dez 08

Ermordete Berlinerin Maria Müller (84): Haftbefehl gegen Mann (23) aus Kamerun

Maria Müller war am 3. Mai leblos in ihrer Wohnung gefunden wordenFoto: Polizei Berlin

Berlin – Nach dem gewaltsamen Tod der Seniorin Maria Müller (84) nahm die Polizei Berlin Freitagmittag einen Tatverdächtigen in Brandenburg an der Havel fest. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen Mann aus Kamerun (23).

Zielfahnder der Berliner Polizei hatten ihn am Freitag in einer Einrichtung für Wohnungslose in Brandenburg an der Havel festgenommen.

Müller war am 3. Mai von ihrem Sohn in ihrer Wohnung in der Wichertstraße in Berlin Prenzlauer Berg gefunden worden. Parallel zu diesem Fall hatte der Fall einer getöteten Seniorin (80) aus Berlin-Kaulsdorf in den vergangenen Tagen für Aufsehen gesorgt. Hier wurde inzwischen der 28 Jahre alte Enkel verhaftet, der seine Großmutter heimtückisch und aus Habgier ermordet haben soll. Er hat die Tat laut Polizei gestanden.

Die weiteren Ermittlungen der 4. Mordkommission dauern an.

Quelle: BILD

Dez 08

Terrornetzwerk: Polizeipräsident trifft Hisbollah-nahe Gruppe

Münsters Polizeipräsident Hajo Kuhlisch (2.v.r.) hat sich mit den Vertretern eines Zentrums getroffen, das als Plattform für Hisbollah-Anhänger giltFoto: Mahdi AG/Facebook

Der Polizeipräsident der Stadt Münster, Hajo Kuhlisch, hat sich mit Vertretern eines Zentrums getroffen, das seit mehr als 20 Jahren als Anlaufstelle des islamistischen Terrornetzwerks Hisbollah bekannt ist.

Die „Mahdi AG“, Teil des Imam-Mahdi-Zentrums in Münster, war Ende November beim Polizeipräsidenten zu Gast und berichtete nach dem Treffen auf ihrer Facebook-Seite von dem „netten Abend“ und „fruchtbaren Austausch“. Man habe sich u.a. über die Arbeit der Gruppe, antimuslimischen Rassismus und Fragen des Glaubens unterhalten und sei „gespannt, was die Zukunft bringt“.

Der Verfassungsschutz NRW beobachtet das Imam-Mahdi-Zentrum seit seiner Gründung vor über 20 Jahren. Laut Verfassungsschutzbericht 2016 gilt es als „Plattform und Begegnungsstätte“ für Hisbollah-Anhänger aus Nordrhein-Westfalen. Mehr als 100 Hisbollah-Anhänger würden in NRW leben, bundesweit seien es rund 950.

Die unveränderten Maximen der Hisbollah laut Verfassungsschutz NRW: Die Vernichtung des Staates Israel sowie die Errichtung einer „islamischen Herrschaft“ über Jerusalem. Dafür bediene sich die Hisbollah „auch terroristischer Mittel“, es handele sich „weiterhin um eine international gut vernetzte terroristische Organisation“.

Auf BILD-Anfrage beim Polizeipräsidenten, ob das Treffen mit dem Verfassungsschutz abgesprochen war, ließ die Pressestelle nur verlauten, dass sich Polizeipräsident Kuhlisch „regelmäßig mit den in Münster ansässigen Vertretern der unterschiedlichen Religionen, darunter christliche, jüdische und islamische Gemeinden“ treffe.

Die Gespräche fänden in einer „lockeren Gesprächsatmosphäre ohne feste Tagesordnung statt“. und dienten in erster Linie dem gegenseitigen persönlichen Kennenlernen und allgemeinen Meinungsaustausch. Der Polizeipräsident beantworte dabei auch „Fragen im Zusammenhang mit der allgemeinen Sicherheitslage in der Stadt Münster“ und fordere das „friedliche Zusammenleben aller unterschiedlichen Religionen und Kulturen“ ein.

Das Innenministerium von NRW war vorab nicht über das Treffen informiert, auch der Verfassungsschutz wurde nicht in Kenntnis gesetzt, so ein Ministeriumssprecher auf BILD-Anfrage.

„Eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes ist noch nicht möglich, da wir derzeit noch die Hintergründe des Treffens klären. Hierzu wird es ein Gespräch mit Polizeipräsident Kuhlisch geben“, kündigte der Sprecher an.

Die nordrhein-westfälische Polizei distanziere sich klar vom Antisemitismus. Innenminister Herbert Reul habe bereits mehrfach betont, dass das Existenzrecht Israels in Deutschland zur Staatsräson gehört, so der Sprecher weiter.

Es war aber offenbar nicht der erste Kontakt der Münsteraner Polizei mit Vertretern des Zentrums – schon im April kündigte die Gruppe einen Vortrag eines Kriminalhauptkommissars zum Thema Gefahren im Internet im Imam-Mahdi-Zentrum an.

Deutschland und die EU haben derzeit nur den militärischen Arm der Hisbollah als Terrororganisation eingestuft. Eine künstliche Unterscheidung, die nicht der Realität innerhalb der Organisation entspricht, sagen Experten.

Hisbollah-Verbindung nicht Teil des Gesprächs

Für den institutionalisierten Kontakt der Polizei zu Einrichtungen, die unter Extremismusverdacht stehen, gebe es durchaus gute Gründe sagt Prof. Susanne Schröter, Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Universität Frankfurt, „insbesondere der, dass man Gemeindemitglieder erreichen möchte, die selbst nicht radikal sind, sondern sich schlicht einer Gemeinschaft angeschlossen haben, die Verbindung mit der eigenen Herkunftsnation hat oder religiöse Dienstleistungen anbietet.“

„Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings nicht nur um eine problematische Gruppierung wie die Ditib oder Milli Görüs, sondern um einen Verein, der im Verdacht steht, mit einer internationalen Terrororganisation zusammenzuarbeiten“, so Prof. Schröter.

Die Verbindung zur Hisbollah war jedoch laut den Beschreibungen durch Polizei und Mahdi AG nicht Teil des Gesprächs. „Vollkommen unverständlich ist es, dass man dem Zentrum die Möglichkeit geboten hat, sich als respektable und unverdächtige Einrichtung der Stadtgesellschaft zu präsentieren“, so Schröter weiter.

Beim Mykonos-Attentat 1992 ermordeten Hisbollah-Agenten vier Oppositionelle im Auftrag des iranischen Regimes – mitten in Berlin. 2012 verübten Hisbollah-Terroristen einen Anschlag auf einen Reisebus mit israelischen Touristen im bulgarischen Burgas. Dabei wurden sieben Menschen getötet, 32 verletzt.

Quelle: BILD

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