Dez 05

Steinhagener Rathaus wird von Sicherheitsdienst vor Asylant bewacht

Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bewachen den Rathaus-Haupteingang in Steinhagen. (© Frank Jasper)

Seit Montag wird das Rathaus von zwei Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes bewacht. Grund ist ein 26-jähriger Asylbewerber, der in der Gemeindeverwaltung mehrfach Personen bedroht hat

Steinhagen.Zwischenfälle mit Bedrohungsszenarien habe es in der Gemeindeverwaltung immer mal wieder gegeben, sagt Bürgermeister Klaus Besser. Dass er einen privaten Sicherheitsdienst anheuern musste, um seine Mitarbeiter zu schützen, sei allerdings einmalig.

Seit mehreren Wochen versetzt ein 26-jähriger Asylbewerber die Rathausmitarbeiter regelmäßig in Alarmzustand, was zuletzt zu drastischen Maßnahmen führte. „Sobald ein Mitarbeiter den Mann kommen sieht, schließen wir das Rathaus“, teilt Bürgermeister Besser gestern im Gespräch mit dem Haller Kreisblatt mit. Wie berichtet war die Situation am Donnerstag dennoch einmal mehr außer Kontrolle geraten. Der 26-Jährige war trotz Hausverbots in die Verwaltung gelangt und habe dort Mitarbeiter beleidigt und mit dem Tod bedroht, berichtet Klaus Besser. Auch unbeteiligte Besucher seien in die Situation geraten.

Die Gemeindeverwaltung sah sich nun dazu gezwungen, einen Sicherheitsdienst zu engagieren, der seit Montag während der Öffnungszeiten den Haupteingang bewacht. Alle anderen Eingänge sind für den Publikumsverkehr zugesperrt worden. Vorerst für zwei Wochen sollen diese Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Der Mann habe Anspruch auf Asylbewerberleistungen und sei darum regelmäßiger Gast im Rathaus gewesen, erklärt Bürgermeister Klaus Besser die Hintergründe. Dort habe er bisher immer einen Scheck ausgehändigt bekommen. Inzwischen sei man dazu übergegangen, das Geld auf ein Konto zu überweisen. Eine Maßnahme, die bei dem Mann abermals zu Ausrastern geführt haben soll. Inzwischen habe er auch Hausverbot in der betreffenden Bank.

Für die Verantwortlichen in Steinhagen ist der Mann ein alter Bekannter. Bereits 2014 sei er nach Deutschland eingereist und in Steinhagen untergebracht worden. Zwischenzeitlich zog er weg. Im Juli wurde er aber erneut Steinhagen zugewiesen. Untergebracht ist er in einer gemeindeeigenen Unterkunft. In einem Einzelzimmer. Der Mann, dessen Nationalität bis heute ungeklärt ist, hat nur ein geduldetes Aufenthaltsrecht. Eine Abschiebung war bislang offenbar nicht möglich.

Polizei, Gericht und Ausländerbehörde arbeiten an Lösung

In Steinhagen, wo sich professionelle Betreuer, ehrenamtliche Flüchtlingshelfer und nicht zuletzt Verwaltungsangestellte um die hier lebenden Flüchtlinge kümmern, ist man zunehmend ratlos. „Die Polizei hat den Mann vergangene Woche für einen Tag in Gewahrsam genommen; man kann ihn aber auch nicht dauerhaft einsperren“, sagt der Bürgermeister. Eine psychische Störung liege bei dem Mann laut Polizeisprecherin Katharina Felsch nicht vor.

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung muss er sich allerdings bald vor Gericht verantworten. „Zusammen mit Polizei, Amtsgericht und Ausländerbehörde arbeiten wir an einer Lösung“, versichert Bürgermeister Klaus Besser.

Quelle: Haller Kreisblatt

Dez 05

Ex-Freundin durch Schläge erblindet: Haftstrafe für Libyer

Symbolbild

Ein 23-jähriger Libyer, der seine 41-jährige Ex-Freundin so fest ins Gesicht geschlagen haben soll, dass sie an einem Auge erblindete, ist Dienstag vom Salzburger Landesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Laut Anklage lauerte der Mann der Frau am 13. Oktober 2017 auf ihrem Heimweg von der Arbeit nahe des Hauptbahnhofes auf und fiel über sie her. Der Beschuldigte zeigte sich vor Richterin Gabriele Glatz nicht geständig.

Kein Geständnis

Die Staatsanwaltschaft warf ihm Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, gefährliche Drohung und Nötigung vor. Als er seine Ex-Freundin festgehalten habe und ihre Brille durch die Schläge kaputt gegangen sei, habe sich ein Glassplitter in das Auge der Frau gebohrt.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Ärzte diagnostizierten eine Netzhautabhebung. Der Angeklagte soll die 41-Jährige auch mehrfach mit dem Umbringen bedroht haben, um zu verhindern, dass sie eine Anzeige gegen ihn einbringt. Zudem soll er sein Opfer genötigt haben, keine Beziehung mit einem anderen Mann einzugehen.

Das Urteil ist laut Gerichtssprecher Peter Egger nicht rechtskräftig, weil der Libyer keine Erklärung dazu abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.

Quelle: orf

Dez 05

Vermisstenfall Georgine Krüger: Nachbar Ali K. soll Vergewaltiger und Mörder sein

Die vermisste Georgine KrügerFoto: picture alliance / Polizei Berlin

Vor zwölf Jahren verschwand die 14-jährige Georgine Krüger in Moabit. Jetzt kamen die Ermittler dem mutmaßlichen Täter auf die Spur.

Es ist einer bewegendsten Kriminalfälle, Berlins: Die Ermittler sind erleichtert, nach jahrelanger Suche den mutmaßlichen Mörder von Georgine Krüger gefasst zu haben. „Mehr als zwölf Jahre nach ihrem Verschwinden nahmen Spezialeinsatzkräfte in Moabit einen Mann fest, der die damals 14-jährige Georgine Krüger getötet haben soll“, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Dienstagmittag Twitter mit.

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Später wird noch Martin Steltner, der Sprecher der Staatsanwaltschaft im Kriminalgericht Moabit vor die Kameras treten und erklären: Ein 43 Jahre alter Familienvater, ein Deutsch-Türke sei festgenommen worden. Ali K., Vater von drei Kindern, sitzt wegen Mordes in Untersuchungshaft und ist dringend verdächtig, das Mädchen am 25. September 2006 getötet zu haben.

Sie lebten „Tür an Tür“

Einen Kilometer weiter nördlich, in der Stendaler Straße, hat Georgine Krüger gewohnt. Der mutmaßliche Täter und Georgine waren Nachbarn, „lebten Tür an Tür“, sagt Steltner. Dort im Kiez ist Georgine vor zwölf Jahren spurlos verschwunden. Es war ein Montag: Das Mädchen war „fröhlich, lebenslustig, begeisterungsfähig“, wie ihre Mutter später sagte.

An diesem Tag wollte Georgine eine Casting-Agentur aufsuchen, die ihr eine Fernsehrolle angeboten hatte. Ihr großer Traum: Schauspielerin werden. Sie kam von der Schule, stieg gegen 13.50 Uhr an der Perleberger Ecke Rathenower Straße aus dem Bus der Linie M27 und wurde dort zum letzten Mal von Zeugen gesehen. Von der Haltestelle bis zu ihrer Wohnung sind es 200 Meter. Doch dort kam sie nie an. Seither kennt Berlin den Namen Georgine Krüger. Was mit ihr geschehen ist, wusste zwölf lange Jahre niemand.

Am Dienstagmorgen wurde die Mutter informiert

Die Polizei ging mehr als 300 Hinweisen nach, durchsuchte Keller und Dachböden im Kiez – ohne Erfolg. Auch Mantrailer-Suchhunde, die kleinste Spuren kilometerweit verfolgen können, waren im Einsatz. Die sechste Mordkommission des Landeskriminalamtes (LKA) legte den Fall nie zu den Akten, Kriminalhauptkommissar Thomas Ruf hielt immer engen Kontakt zur Familie Krüger. Immer „weitermachen, den Mut nicht verlieren“, sagte Ruf dem Tagesspiegel im Mai.

Da hatten er und seine Kollegen nach einem anonymen Anruf ein Waldstück bei Brieselang im Havelland umgegraben, mit Hunden und Drohnen abgesucht – aber nichts gefunden. Georgines Mutter Vesna Krüger saß noch vor zwei Monaten in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ und sagte: „Ich glaube, dass meine Tochter noch lebt.“

Seit Dienstagmorgen hat die Mutter Gewissheit, Ermittler informierten sie: Ihre Tochter wurde ermordet. Die Polizei rückte in der Stendaler Straße an, auch Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) waren dabei, weil es Hinweise auf Waffen im familiären Umfeld des Mannes gegeben habe. Die Verhaftung sei aber problemlos verlaufen. Richter hatten bereits einen Haftbefehl ausgestellt, der dem 43-Jährigen noch am Dienstag vom Richter verkündet werden sollte. „Die Beweislage ist nicht schlecht“, sagte Steltner.

Ermittler setzten Undercover-Spezialisten auf Ali K. an

Die Fahnder sind Ali K. durch einen verdeckten Ermittler auf die Spur gekommen. 2017 bekamen sie Hinweise, dass der Mann das Mädchen getötet haben könnte. „Er war in besonders auffälligen Maße an minderjährigen Mädchen interessiert“, hieß es. Die Ermittler entschieden, einen Undercover-Spezialisten auf den 43-Jährigen anzusetzen.

Der Ermittler ist dem Mann offenbar sehr nahe gekommen. Die Staatsanwaltschaft deutete an, dass der verdeckte Ermittler Tonaufnahmen von Gesprächen mit dem mutmaßlichen Täter gemacht hat. Diese Aufzeichnungen mit Äußerungen zur Tat hätten bei den Ermittlungen „den Knoten zum Platzen gebracht“, sagte Steltner. Ali K. hat die Tat gegenüber dem unerkannt gebliebenen Beamten gestanden. Erhärtet wurde der Verdacht durch Bewegungsprofile vom Tattag, die anhand von Funkzellenabfragen erstellt und mit den Handydaten von Georgine abgeglichen wurden. Auch sein Telefon wurde abgehört.

Martin Steltner, Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, berichtet auf einer Pressekonferenz von einer Festnahme.

Martin Steltner, Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, berichtet auf einer Pressekonferenz von einer FestnahmeFoto: dpa

Die Leiche des Mädchens ist noch nicht gefunden worden

Ali K. war bereits nach Georgines Verschwinden als Zeuge vernommen worden, hatte damals aber erklärt sie nicht zu kennen. Zudem war der heute 43-Jährige 2012 vom Amtsgericht Tiergarten wegen sexueller Nötigung einer Jugendlichen verurteilt worden. Er hatte laut Urteil 2011 versucht, ein 17-jähriges Mädchen in das Mietshaus in Moabit und in seinen Keller zu locken, um es zu missbrauchen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Ali K. genauso bei Georgine Krüger vorgegangen ist. Als sie aus dem Bus stieg, soll er sie „von der Straße ins Haus gelockt und dort getötet haben“. Und zwar in jenem Kellerraum, in dem er 2011 versucht hat, die 17-Jährige zu vergewaltigen. Georgine Krüger sei vermutlich noch am Tag ihrer Entführung getötet worden. Die Leiche des Mädchens ist bislang noch nicht gefunden worden. Ob das jemals geschehen wird, da ist sich auch Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft nicht sicher.

Quelle: Tagesspiegel

Dez 04

In Zug randaliert: Asylwerber stach mit Messer zu – 15 Monate Haft

Bild: Max Grill (Symbolbild)

Ein afghanischer Asylwerber hat am Dienstag am Landesgericht Feldkirch 15 Monate unbedingter Haft ausgefasst. Der Jugendliche hatte einem 44-jährigen Vorarlberger in einem Zug mit einem Klappmesser in den Rücken gestochen. Zudem muss der 18-Jährige dem Opfer 1200 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der betrunkene afghanische Asylwerber hatte in der Nacht auf den 13. Oktober am Bahnhof Feldkirch kurz vor einem einfahrenden Zug die Gleise überquert, was den Unmut zahlreicher wartender Fahrgäste auf sich zog. Gemeinsam mit den Wartenden stieg der 18-Jährige anschließend in den mittlerweile eingefahrenen Zug ein, sorgte im Waggon allerdings für Tumult, woraufhin Fahrgäste ihn aus dem Zug drängten.

Zwei Menschen mit Messer verletzt
Kurz darauf stieg der Jugendliche wieder ein und fuchtelte wild mit einem Klappmesser herum, das er auch gezielt gegen Menschen schwang. Dabei wurde ein 44-jähriger Mann am Rücken verletzt. Vier Personen hielten den Randalierenden bis zum Eintreffen der Polizei am Bahnsteig fest. Dabei erlitt einer der Männer eine Schnittverletzung an der Hand.

 

Videos zeigen Attacken
Während der Verhandlung sprach der Angeklagte von Erinnerungslücken infolge seiner Alkoholisierung in der Tatnacht. Gemessen wurden dem Polizeibericht zufolge 1,1 Promille Alkohol im Blut. Der Schöffensenat zeigte sich jedoch gestützt auf Überwachungsvideos überzeugt davon, dass der 18-Jährige die Messerstiche gezielt gesetzt hatte. Er wurde der absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Seinem Opfer, das nach wie vor über Schmerzen durch die vier mal fünf Zentimeter große Stichwunde klagte, wurden 1200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Quelle: kronenzeitung

Dez 04

Mann erstochen, Afrikaner in U-Haft – Tödlicher Streit wegen Kinderlärm

Alexander P. starb am Samstagabend in seinem HauseingangFoto: Mario Jüngling

Köln – Spielende, rennende Kinder und Lärm-geplagte Nachbarn in der Wohnung drunter – ein Klassiker unter den Nachbarschaftskonflikten. Samstagabend endete ein solch banaler Streit in Köln tödlich.

In der 1. Etage eines Mietshauses in der Berliner Straße lebt seit ein paar Jahren eine Familie aus Afrika, vor etwa einem Jahr zog Alexander P. (55, Name geändert) in die Wohnung darunter. „Immer wieder gab es zwischen ihm und dem Nachbarn aus der ersten Etage wegen der Lärmbelästigung Streit“, erzählt ein geschockter Anwohner. „Auf der ersten Etage war es abends sehr laut. Kinder liefen permanent in der Wohnung herum. Man hörte Musik.“

Blutflecken an der Eingangstür: In diesem Mehrfamilienhaus passierte das Drama
Blutflecken an der Eingangstür: In diesem Mehrfamilienhaus passierte das DramaFoto: Mario Jüngling

„Dann hörte ich, wie etwas die Treppe herunter fiel, dachte aber niemals im Leben, dass es ein Mensch ist“, erzählt ein Nachbar. „Doch als ich kurze Zeit später die Tür aufmachte und nach unten gehen wollte, sah ich, dass Alexander im Treppenhaus lag. Da war er bereits tot, Polizei stand vor der Tür.“ Der Täter: offenbar der Nachbar (49) von oben. Er wurde am Sonntagabend dem Haftrichter vorgeführt.

Quelle: BILD

Dez 04

Non Paper: Dokumente, die offiziell nicht existieren

Ein Non-Paper aus dem Bundesinnenministerium

Sogenannte Non-Paper werden zwar von Beamten in Ministerien geschrieben. Offiziell existieren sie aber nicht. Sie kommen ohne Stempel, Unterschrift oder Aktenzeichen aus.

Niemand muss sich deshalb später für sie rechtfertigen – denn kein Untersuchungsausschuss oder Antrag per Informationsfreiheitsgesetz bekommt ein Non-Paper zu fassen. Wenn es heikel wird, greifen Politiker daher zu diesem Mittel. Wie etwa in der Flüchtlingskrise, wie unsere Recherche in WELT AM SONNTAG zuletzt zeigte.

Das erste Mal hörte ich von einer schriftlichen Ausarbeitung im November 2015. Ein Informant erzählte mir, dass es seit ein paar Tagen eine gemeinsame Rechtsauffassung von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium gebe. Der Inhalt: Das Zurückweisen von Asylbewerbern an der Grenze zu Österreich sei rechtlich zulässig. Es handele sich vor allem um eine politische Entscheidung.

Verschlusssache Grenze – der Report zum historischen November 2015

Diese Einschätzung war vor allem mit Blick auf den 13. September 2015 interessant. Damals hatte man im Bundesinnenministerium diskutiert, ob man Grenzkontrollen einführen und zurückweisen wolle. Aus zwei Gründen entschloss man sich gegen die Grenzschließung. Zum einen waren sich die Verantwortlichen nicht sicher, ob dies operativ erfolgreich sein würde. Und dann gab es noch einen zweiten Punkt.

Beamte trugen vor, dass das Europarecht das Zurückweisen von Asylsuchenden im Schengen-Raum nicht vorsehe. Europarecht würde zudem nationales Recht überlagern. Eine Grenzschließung sei daher rechtlich problematisch. Andere Beamte votierten dagegen. Die Sache wurde nicht entschieden.

In den folgenden Wochen stieg die Zahl der Asylsuchenden weiter. Erneut wurde überlegt, wie ein strenger Einsatz an der Grenze aussehen könnte. Außerdem war die rechtliche Frage noch immer nicht beantwortet.

Beamte suchten nach einem Ausweg

Zunächst machten sich vor allem im Innenministerium Beamte an die Arbeit. Sie überlegten und kamen zu dem Schluss, dass eine Grenzschließung rechtlich doch möglich wäre. Sie stimmten sich schließlich mit dem Justizministerium ab. Und am Ende kam man zu der bereits erwähnten gemeinsamen Rechtsauffassung.

Ich dachte damals im November 2015 nicht gleich daran, einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen – holte das später aber nach. Ich ging dann davon aus, dass die Rechtsauffassung einsehbar sein müsste.

Die Antworten aus dem Innen- und dem Justizministerium waren dann überraschend. Das Innenministerium antwortete, es habe damals im Rahmen der Einführung von Grenzkontrollen „verschiedene rechtliche Überlegungen“ angestellt. Eine „abschließende Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung“ sei aber „nicht erfolgt“.

Antwort des Innenministeriums

Laut Justizministerium wiederum waren die „Erwägungen allgemeiner Natur“. Sie „gingen nicht über ein Notizstadium“ hinaus.

Antwort des Justizministeriums

Offiziell gab es ein solches Dokument also nicht. Meine Anträge wurden deshalb abgelehnt. Hatte mir meine Quelle etwa Unsinn erzählt?

In der Folgezeit erfuhr ich in Gesprächen: Es gibt tatsächlich entsprechende Ausarbeitungen. Diese wurden intern als politisch überaus heikel angesehen. Es ging immerhin um eine der wohl strittigsten politischen Fragen dieser Zeit. Personen in Führungsfunktion wussten nach eigener Aussage von ihnen, wollten sie aber nicht zu Gesicht bekommen – um nicht direkt mit ihnen in Verbindung gebracht zu werden. Als Form wählte man daher das Non-Paper. Offiziell gibt es diese Überlegungen also nicht.

Zusammen mit Christian Schweppe berichteten wir in einem Artikel Ende 2017, wie die Regierung trickreich wenig Spuren hinterlässt. Wir befragten auch die damalige Datenschutzbeauftragte und das Kanzleramt zur Praxis der Non-Paper:

„Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, unterliegen nicht dem Informationszugang nach dem IFG“, erklärt Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. In diesem Sinne konsequent ist die Erklärung des Kanzleramtes dazu: Man könne generell die Existenz von Non Papers „nicht bestätigen“.

Voßhoff kritisierte nur leicht: Der „Wandel vom Amtsgeheimnis zum Transparenzgedanken“ bei den Bundesbehörden sei zwar „weitgehend“ gelungen. Sie sagte aber auch: „An manchen Stellen wäre mehr Transparenz wünschenswert.“

Schärfere Kritik kam von Arne Semsrott: „Man kommuniziert über Mittel, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Und auf diese Weise wird immer mehr kommuniziert.“ Semsrott ist Projektleiter des Portals „Frag den Staat“, einer Plattform zum Stellen von Auskunftsanträgen nach dem IFG. Informationen würden immer öfter vertraulich getauscht, sagte er. Besonders verschlossen agiere das Kanzleramt. Semsrott weist zudem auf Kommunikationskanäle wie Whatsapp und Twitter-Direktnachrichten hin – “die natürlich anders als E-Mails von Dienstadressen nicht mehr in Akten auftauchen”. (Hier gibt es mehr Informationen über eine Klage von “Frag den Staat” gegen das Innenministerium)

Kanzleramt wehrt sich gegen Vorwurf

Das Kanzleramt wiederum wehrte sich gegen solche Vorwürfe. Informationen würden in „geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie“ veraktet, also archiviert, sofern sie „für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant“ seien, erklärte ein Regierungssprecher.

Über Umwege landete schließlich jetzt doch eines der Non-Paper aus dem Flüchtlingsherbst auf meinem Schreibtisch. Wir haben uns dazu entschlossen, dies im kompletten Wortlaut zu veröffentlichen. Eine rechtliche Einschätzung dazu hat der Jurist Daniel Thym veröffentlicht.

Hier finden Sie das Non-Paper im Original-Wortlaut

Ein erneuter IFG-Antrag von mir zur Politik im Herbst 2015 läuft nun auch schon seit mehr als zwei Monaten. Dieses Mal fragte ich nicht nach den Dokumenten, die es ja nicht gibt – sondern nach dem Austausch zwischen Innen- und Justizministerium in jener Zeit zu der Frage. Eine Quelle sagte mir, dass es da interessante Mails gebe.

Quelle: welt

Dez 04

Sankt Augustin: Kenianer gesteht Tötung der 17-Jährigen in Flüchtlingsunterkunft

17-jähriges Mädchen in städtischer Unterkunft in Sankt Augustin getötet. 19-Jähriger gesteht Tötungsdelikt. WDR: Verdächtiger der Polizei schon früher aufgefallen

 

Ein 19-jähriger Deutsch-Kenianer hat am Montag (03.12.2018) gestanden, ein 17-jähriges Mädchen in einer städtischen Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose in Sankt Augustin bei Bonn getötet zu haben.“Der Beschuldigte räumt ein, Gewalt gegen sie ausgeübt zu haben. Wir gehen von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt aus“, sagte der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Gegen den jungen Mann wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Er sitzt in Untersuchungshaft
Nach WDR-Informationen hat die Polizei schon früher gegen den 19-Jährigen ermittelt: 2015 wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, 2014 wegen Verbreitung pornografischer Schriften.

https://www1.wdr.de/nachrichten/st-augustin-trauer-102~_v-ARDAustauschformat.jpg

Trauer um die 17- Jährige

Der mutmaßliche Täter und die 17-Jährige hatten sich am Freitag (30.11.2018) in einer Bar in Bonn kennen gelernt. Laut Staatsanwaltschaft begleitete ihn das Mädchen später in die Unterkunft in Sankt Augustin, in der er wohnte. Dort habe es einen Streit gegeben, in dessen Verlauf der Mann gewalttätig geworden sei. Bei der Tat sei keine Waffe benutzt worden.

Fotos gepostet

Über soziale Netzwerke und Kurznachrichten hatte die junge Frau offenbar Fotos und Texte zu ihrem Treffen mit dem 19-Jährigen verbreitet. Nach WDR-Informationen ist ihm die Polizei so auf die Spur gekommen.

Suchaktion im See

03.12.2018,NRW, Sankt Augustin: Bäume spiegeln sich in einem See an der Straße Auf dem Mirzengrehn.

An diesem See wurde die Tasche des Opfers gefunden

Ihre Eltern hatten die 17-Jährige aus Unkel in Rheinland-Pfalz am Freitag als vermisst gemeldet. Am Sonntag fanden Spaziergänger ihre Kleidung und Handtasche am Ufer eines Sees bei Sankt Augustin. Nach einer Suchaktion entdeckten die Ermittler ihre Leiche am Sonntagabend im Zimmer des Verdächtigen.

Quelle: wdr

Dez 03

„Allahu Akbar“: Hackebeil-Mann dreht auf Weihnachtsmarkt durch

Bei seiner Festnahme verhielt sich der Mann aggressiv. (Symbolbild)

Witzenhausen/Eschwege – Nachdem er Besucher des Weihnachtsmarkts im nordhessischen Witzenhausen mit einem Hackebeil bedroht haben soll, sitzt der 38-jährige Tatverdächtige seit Sonntag in Untersuchungshaft.

Der Mann sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt worden, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag gemeinsam mit.

Es sei Untersuchungshaftbefehl „wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Tateinheit mit Bedrohung sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung“ gegen den Mann erlassen worden.

Der 38-Jährige selbst äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Er soll am Samstagabend in betrunkenem Zustand auf dem Weihnachtsmarkt mit dem Beil herumgefuchtelt und mehrmals „Allahu Akbar (Gott ist groß)“ gerufen haben.

Verletzt wurde niemand. Bei der Festnahme habe sich der 38-Jährige „höchst aggressiv und beleidigend“ verhalten, teilten die Ermittlungsbehörden weiter mit.

Quelle: Tag24

Dez 03

Mann sticht mit Messer zu: Polizei nimmt Tatverdächtigen fest

Die Polizei und ein Rettungswagen waren vor Ort.

Wendlingen – Ein Mann hat nach einem Streit am Montagnachmittag einen Bekannten im baden-württembergischen Wendlingen (Kreis Esslingen) mit einem Messer verletzt.

Gegen 14 Uhr kam es offenbar am Marktplatz in Wendlingen zunächst zu einem verbalen Streit zwischen zwei Männern, bei dem ein 21-Jähriger dann seinen 22-jährigen Bekannten mit einem Messer verletzte“, teilt ein Polizeisprecher auf Anfrage von TAG24 mit.

Der 21-jährige Mazedonier sei zunächst geflüchtet, konnte aber dann von Polizisten festgenommen werden. Zahlreiche Streifen und auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz.

Der 22-Jährige wurde durch einen Stich am Unterbauch verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestehe nicht.

Auf einem Bild sind zwei Männer am Boden zu sehen. Ein Polizeisprecher teilt mit, dass nur ein Tatverdächtiger festgenommen wurde. Möglicherweise könnte ein zweiter Mann überprüft worden sein.

Warum es zu dem Streit kam, ist derzeit noch unklar. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei konnte den Tatverdächtigen in Wendlingen festnehmen.
Die Polizei konnte den Tatverdächtigen in Wendlingen festnehmen.

Fotos: SDMG

Quelle: Tag24

Dez 03

Mutmaßliche Terror-Zwillinge wegen Drohung verurteilt

Die beiden Männer verdeckten im Gerichtssaal ihre Gesichter.

Celle – Sie flohen vor dem Krieg in Syrien und riefen vom sicheren Deutschland aus zum Terror auf. Weil sie für die Terrormiliz Islamischer Staat geworben und zu Anschlägen aufgerufen haben, hat das Oberlandesgericht zwei Flüchtlinge aus Syrien zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es in seinem Urteil am Montag als erwiesen an, dass die Zwillinge aus Salzgitter in sozialen Medien für den IS Propaganda gemacht und zu Terrorattacken insbesondere auf Weihnachtsmärkte aufgerufen haben.

Die 22 Jahre alten Männer waren in einem palästinensischen Flüchtlingsviertel in Syrien aufgewachsen und 2015 nach Deutschland gekommen. Auf ihren Handys fanden die Ermittler Videoanleitungen zum Bau von Bomben und Pläne für Lkw-Anschläge.

Vor Gericht hatten die staatenlosen Zwillinge ein Teilgeständnis abgelegt, aber bestritten, dass sie mit ihren Beiträgen die Terrormiliz unterstützen oder zu Anschlägen aufrufen wollten.

Vielmehr hätten sie aus Unzufriedenheit über die Lage der Palästinenser und den Krieg in Syrien gehandelt. Inzwischen hätten sie aber eingesehen, dass ihr Handeln falsch gewesen sei.

Die Anklage hatte zwei Jahre und neun Monate Haft für die jungen Männer gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine kürzere Bewährungsstrafe.

Der Prozess fand im Amtsgericht Celle statt.
Der Prozess fand im Amtsgericht Celle statt.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

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