Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber. Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr …
In Deutschland fehlen Millionen Schutz-Masken, Ärzte behandeln Corona- Patienten gänzlich ohne Mundschutz. Der Gesundheitsminister verschenkt die fehlenden Masken aber an Italien. Auffällig: Ganz normale italienische Bürger verfügen über solche Masken. Keine Frage, die Seuche grassiert in Italien am stärksten, Hilfe ist angesagt und angebracht. Die Frage ist nur, wer die Hilfe leisten kann und woher …
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schlägt den Einsatz von Asylbewerbern auf deutschen Feldern vor. Sie sollen den Wegfall von Saisonarbeitskräften abfedern. Sie fordert, ihnen die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Um den akuten Mangel an osteuropäischen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft abzumildern, schlägt Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) den Einsatz von Asylbewerbern vor. „Eine weitere Option zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe könnte […]
Lebenslange Haft: Ali K. (44) ist der Mörder von Georgine Krüger (14). Die Schülerin verschwand 2006 spurlos. Jetzt verurteilte das Landgericht nach 46 Prozesstagen ihren Nachbarn aus der Stendaler Straße in Moabit. Richter Michael Mattern: „Er hat Georgine vergewaltigt und sie erwürgt, um das zu verdecken.“ Ali K. zeigte keine Regung, kein Gefühl. Er schwieg in …
Der Tatort der blutigen Axtattacke in Schwabing: Die Kreuzung der Gernotstraße an der Ecke Burgunderstraße. Foto: Daniel von Loeper Am Sonntag hat ein Fußgänger einen Autofahrer mit einem Beil schwer verletzt. Zwei Tage später konnte die Polizei den Verdächtigen finden und festnehmen. Schwabing – Was für ein Horror. Ein Fußgänger läuft einem Autofahrer an einer Kreuzung …
Essen Nach einer brutalen Attacke auf einen jungen Syrer in Essen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen 13 Personen aus dem Umfeld eines syrischen Clans erhoben.
Das 19 Jahre alte Opfer hatte schwerwiegende Verletzungen am Kopf erlitten, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte. Laut Rechtsmedizin sei der Mann demnach „teilskalpiert“ worden. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet. Die Angreifer führten dem 19-Jährigen auch lebensgefährliche Verletzungen durch Schläge, Tritte und mehrere Messerstiche zu. Einer traf die Leber. Der Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Inzwischen gehe es ihm wieder besser, sagte die Behördensprecherin.
Zu den Verdächtigen gehören nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch die Eltern der Frau sowie deren Ehemann, ein Cousin der Mutter. Die Verhandlung gegen die Clan-Mitglieder beginnt voraussichtlich Anfang 2019 vor dem Essener Landgericht.
Wohnblock für Flüchtlinge in der Landesunterkunft Boostedt. Quelle: Frank Molter
Heute auf frischer Tat ertappt, morgen schon verurteilt. So ein Tempo wünschen sich viele von der Justiz. Das Amtsgericht Neumünster wollte am Dienstag ein Zeichen setzen. Aber nun wird der Flüchtling, der am Freitag einen Polizisten in den Finger gebissen hatte, ein Fall für den Psychiater.
Neumünster.
Der Sachverhalt klingt dramatisch: Der etwa 50 Jahre alte Flüchtling aus Nigeria hatte – wie schon wiederholt zuvor – auf der Sanitätsstation der Landesunterkunft in Boostedt vorgesprochen. Dort hielt er den Mitarbeitern die Vergabe von Medikamenten vor, die bei ihm zu Erektionsstörungen führten. Als der Angeklagte randalierte, alarmierten die Betreuer die Polizei, die auf dem Gelände eine Außenstelle unterhält.
Sanitäter riefen die Polizei
Als die Beamten dem Angeklagten einen Platzverweis erteilten, klammerte er sich an ein Geländer. Zu zweit versuchten die Beamten, den Griff seiner Hände zu lösen. Dabei fassten sie ihm auch an den Kopf. In diesem Moment soll der Angeklagte zugeschnappt haben. Laut Vorwurf verbiss er sich so heftig in den linken Zeigefinger eines Beamten, dass sein Kiefer erst nach mehreren Faustschlägen locker ließ. Der Nagel wurde entfernt, das vorderste Fingerglied muss möglicherweise amputiert werden, hieß es.
Gutachter soll Schuldfähigkeit prüfen
Während der Verhandlung am Dienstagnachmittag kam der Angeklagte auf seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie zu sprechen. Nachforschungen ergaben, dass er sich dort freiwillig aufhält – Anlass für Richter Andreas Martins, ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes in Auftrag zu geben. Die Verhandlung wurde bis zum Vorliegen des Ergebnisses ausgesetzt
Kassim A. (29, li.) wurde von Flüchtlingen überwältigt und der Polizei übergeben. Kleines Bild: Mona A. (18) aus Syrien nach der MesserattackeFoto: Privat
Berlin – Blutiges Beziehungsdrama in Berlin-Neukölln! Mit mehreren Messerstichen verletzte ein Syrer am Dienstag auf der Sonnenallee seine Ex-Freundin.
Dass die Frau bei der Attacke nicht getötet wurde, verhinderten mutige Zeugen.
Unter den in der Region lebenden Flüchtlingen heißt die Sonnenallee längst „Arabische Straße“. Alle kaufen sie hier ein. Man kennt sich vom Sehen, es ist ein wenig Heimat mitten in Neukölln.
Hier stach der Mann seine Ex-Freundin nieder: der Tatort in der Neuköllner SonnenalleeFoto: Spreepicture
Mona A. (18) kommt gerade aus einem Lebensmittelgeschäft, als ihr vor dem Haus Kassim A. (29) auflauert. Es kommt zu einer kurzen Diskussion mit ihrem Ex-Freund. Dann zückt der Syrer ein Messer, sticht immer wieder zu. Er lässt erst von ihr ab, als mehrere Landsleute dazwischengehen.
Der Angriff
„Ich sah, wie die Flüchtlinge den Täter zu Boden rissen und festhielten, bis die Polizei kam“, so ein Augenzeuge zur BILD. „Andere versorgten die schwer verletzte Frau, sie blutete stark. Hätten sie ihr nicht geholfen, wäre sie wahrscheinlich gestorben.“
Mit lebensgefährlichen Verletzungen wird Mona A. ins Klinikum Neukölln gebracht und notoperiert. Einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge ist ihr Zustand inzwischen stabil.
Kassim A. musste mit Mundschutz abgeführt werden
Bei seiner Festnahme leistet Kassim A. heftigen Widerstand, bespuckt die Polizisten. Sie müssen ihm einen Mundschutz über das Gesicht ziehen, damit sie trocken bleiben. Zuletzt hatte er auf der Straße gelebt. Es heißt, er soll seiner Ex immer wieder nachgestellt haben.
Auf der Straße lagen Tücher und Kleidungsstücke Foto: SpreepictureEin Abgleich seiner Fingerabdrücke ergibt, dass er unter zwei weiteren Alias-Identitäten Asyl beantragt hat. Zur Tat selbst schweigt Kassim A. Am Mittwochnachmittag wurde er wegen versuchten Totschlags einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Psychiatrie eingewiesen.Die Mordkommission ermittelt. Die Hintergründe der Tat sind noch komplett unklar.
Ralph Ghadban über die Kriminalität arabischer Clans in Deutschland
Der libanesischstämmige Migrationsforscher und Islamwissenschaftler Ralph Ghadban untersucht in seinem Buch Arabische Clans – Die unterschätzte Gefahr das Entstehen, die Struktur und das Agieren krimineller arabischer Großfamilien im deutschen Raum.
Herr Ghadban, wie viele arabische Clans gibt es in Deutschland, wie häufig werden sie kriminell und wie viele Mitglieder haben sie?
Ralph Ghadban: Die arabischen Clans werden in der Statistik nicht erfasst. Erfasst wird die Staatsangehörigkeit, der Clan der Mhallamis und die Palästinenser werden deshalb, weil sie keinen Staat haben, als staatenlose oder ungeklärte Staatsangehörige registriert und vermischen sich mit anderen Migrantengruppen. Auch fehlen in der Statistik die Eingebürgerten, weil sie als Deutsche ausgeführt werden. Lokale Erhebungen haben allerdings gezeigt, dass die Kriminalitätsraten der Clans überproportional hoch sind.
„Freiwilligkeit ist nicht gegeben“
Was unterscheidet die Clankriminalität von anderen Arten der Kriminalität?
Ralph Ghadban: Die Clankriminalität gehört zur organisierten Kriminalität. Diese beruht eigentlich auf Freiwilligkeit: Menschen tun sich freiwillig zusammen, um eine Straftat zu planen und zu begehen. Die Abmachung kann punktuell oder langfristig sein, ein Ausstieg einzelner Mitglieder ist immer möglich.
Bei der Clankriminalität dagegen ist die Freiwilligkeit nicht gegeben. Man wird in einen Clan hineingeboren und unterliegt seinen Regeln, Normen und Weltanschauung. Wenn die Kriminalität im Clan überdimensional wächst und die nichtkriminellen Clanmitglieder aus freiwilliger oder erzwungener Clansolidarität zusammenhalten und ihre Verwandtschaft decken, dann wird der Clan zu einer kriminellen Organisation. Bei den Clans ersetzt die Verwandtschaft die Freiwilligkeit.
„Im Kiez nicht verwurzelt“
Wie wirkt sich diese Art von Kriminalität auf die gesellschaftliche Umwelt aus?
Ralph Ghadban: Die Clans sehen ihre Umwelt nicht als Lebensraum, den es zu schützen und lebensfreundlich zu gestalten gilt. Deshalb sind sie im Kiez nicht verwurzelt und beteiligen sich nicht an die Aktivitäten der Zivilgesellschaft. Sie betrachten ihre Umwelt als Feindesland, das es zu erobern und zu kontrollieren gilt. Wo sie ansässig sind, spürt die Umwelt ihre Kontrollen in der Form von Erpressung und Schutzgeld, Eigentumsdelikten, Raubüberfällen und so weiter.
Inzwischen beschränkt sich ihre Kriminalität nicht mehr auf ihre armen Wohnviertel in der Stadt, sie werden immer aktiver in wohlhabenden Bezirken. Außerdem haben sie entdeckt, dass auf dem Land eine Bevölkerung lebt, die noch gutmütig und ziemlich schutzlos ist, die noch leichter auszunehmen ist als die Städter.
Wie stark sind diese Clanstrukturen in Religion und Kultur verwurzelt?
Von Marokko bis Zentralasien haben die Clans und die Stämme immer existiert. Der Stamm besteht aus vielen Clans. Man darf nicht übersehen, dass von diesem Gebiet nur 14 Prozent landwirtschaftlich nutzbar sind, dort lebten die Bauern organisiert in Großfamilien. Im Rest lebten die Nomaden organisiert in Stämmen.
Dazwischen an den Rändern der Wüste und in den Bergregionen lebten Halbnomaden, das sind Bauern und Hirten zugleich. Weil die landwirtschaftlichen Erträge unzureichend sind, müssen sie Viehwirtschaft betreiben. Ihre Großfamilie ähnelt dem Clan der Nomaden mehr als die Großfamilie der Bauern.
Der Islam hat die Großfamilie bzw. den Clan und den Stamm in seiner Rechtsvorstellung integriert, deshalb hat die Großfamilie als soziale Grundeinheit in ihren drei Formen bis heute überlebt.
Wie unterscheiden sich in puncto Rechtsauffassung muslimisches und europäisches Recht – und wie wirkt sich das auf die Verhaltensmuster der Clans aus?
Ralph Ghadban: Der organisierte Islam erkennt die Menschenrechte nur im Rahmen der Scharia an, das heißt er erkennt sie nicht an. Im Islam gilt das göttliche Recht, die Scharia und nicht das von Menschen geschaffenen Recht. Diese Auffassung teilt meinem Eindruck nach die Mehrheit der Muslime in Europa; für sie steht die Scharia über dem Grundgesetz. Das ist für die Clans ähnlich mit dem Unterschied, dass sie sich nach den Clannormen richten, die vom islamischen Recht abweichen, diesem aber nicht grundsätzlich widersprechen.
Sie untersuchen in ihrem Buch konkret die Clanstruktur der Mhallamis. Was sind die Mhallamis, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten existieren mit den hiesigen muslimischen Communities?
Ralph Ghadban: Die Mhallamis sind Halbnomaden genau wie die Kurden aus der Türkei, sie stammen auch aus denselben Regionen, sprechen aber einen arabischen Dialekt. Ihre ethnische Abstammung ist jedoch unklar, das bindet sie noch enger an den Clan, als identitätsstiftend. Die zweite klare Bindung ist ihre Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Muslime. Dass sie Teil der islamischen Parallelgesellschaft in Deutschland sind, ist für sie eine Selbstverständlichkeit. Sie befolgen allerdings die Gebote einer religiösen Organisation, die die anderen Muslimen als Sekte betrachten.
„Man hat nur ihre Verdrängung an den Rand der Gesellschaft erreicht“
Warum haben die Mhallamis in Deutschland eine solche Entwicklung genommen?
Ralph Ghadban: Als sie nach Ausbruch des Bürgerkrieges 1975 im Libanon illegal nach Westdeutschland kamen, waren sie die ersten Bürgerkriegsflüchtlinge. Das war neu und man betrachtete sie als Wirtschaftsflüchtlinge. Mit der Verschärfung des Asylrechtes wollte man eine abschreckende Wirkung erzielen und sie dazu drängen, das Land verlassen. Man hat aber nur ihre Verdrängung an den Rand der Gesellschaft erreicht: Wegen der Genfer Flüchtlingskonvention konnte man sie nicht abschieben. Dort haben sie ihre mitgebrachten Clanstrukturen reproduziert und ihre Raubzüge begonnen.
Später, am Ende der 80er Jahre wurde ihnen mit der Altfallregelung der Zugang zur Integration in der Gesellschaft geöffnet, sie blieben jedoch an ihrem Rand und betrachteten sie als Beutegesellschaft.
Welche politischen Fehler in der deutschen Politik begünstigten den Clan bei seiner Entwicklung?
Ralph Ghadban: Erstens fehlte eine Integrationspolitik, was aber andere Migrantengruppen nicht daran gehindert hat, sich zu integrieren. Zweitens hat man nicht gewusst, was Bürgerkriegsflüchtlinge sind. Das wurde im Ausländergesetz von 1990 berücksichtigt und korrigiert. Drittens hat man das Phänomen der Großfamilie gar nicht wahrgenommen. Man fand die Ehe unter Verwandten, beziehungsweise unter Cousin und Cousine eher bizarr oder lustig. Man war von der Überlegenheit unserer offenen, individualisierten freiheitlich demokratischen Rechtsordnung tief überzeugt und glaubte, die Migranten werden sich automatisch integrieren. Das war ein fataler Fehler.
Materielle Versorgung allein reicht nicht aus, um Migranten zu integrieren
Warum wurde die Gewaltaffinität der Mhallamis so spät bemerkt?
Ralph Ghadban: In den 80er Jahren hat man schon gemerkt, dass zum Beispiel in Westberlin dieselben Familiennamen von jugendlichen Straftätern in den meisten Bezirken vorkommen. Eine Sensibilisierung zur Clanproblematik war im Gange, wurde aber durch den Einzug der Ideologie des Multikulturalismus gestoppt. Im Rahmen der Bekämpfung der Ausländerfeindlichkeit wollte man die ethnischen Minderheiten nicht stigmatisieren und diskriminieren, man zollte ihnen und ihrer Kultur Respekt, schließlich seien alle Kulturen gleichwertig. Es war politisch nicht mehr korrekt, andere Kulturen zu kritisieren und hinterfragen. Man wurde blind. Bis heute weigern sich viele Mulikulturalisten, die harte Realität so zu sehen, wie sie ist.
Gibt es in anderen europäischen Ländern eine ähnliche Entwicklung?
Ralph Ghadban: Wo es eine große Konzentration von Mhallamis gibt, wie in Schweden, ist die Entwicklung ähnlich, allerdings mit einem Unterschied: Schweden hat die Flüchtlinge nicht ausgegrenzt, sie hat ihnen die besten Bedingungen für die Integration geschaffen, trotzdem sind ihre negative Haltung und ihre Kriminalität so ausgeprägt wie in Deutschland. Schweden hat von Anfang an eine offizielle Multikulti-Politik gehabt, das ist der Grund für die gescheiterte Integration. Das zeigt, dass die materielle Versorgung allein nicht ausreicht, um Migranten zu integrieren, entscheidend ist die kulturelle Integration durch Akzeptanz der Menschenrechte und des Rechtsstaates.
Sie schreiben, dass die Mhallimis häufig untereinander Minderjährige verheiraten. Warum schreitet bei dieser illegalen Praxis die Justiz nicht ein?
Ralph Ghadban: Die meisten Islamverbände sind dagegen, aber viele von ihnen haben keine effektive Kontrolle über ihre Moscheen, ein Grund, warum sie nicht als Religionsgemeinschaften vom Oberverwaltungsgericht Münster anerkannt wurden. Viel wichtiger ist die Anwesenheit von salafistischen und radikal islamistischen Moscheen, die unseren Rechtsstaat ablehnen und nach dem Vorbild des Propheten Mohammads die Ehe mit neunjährigen Mädchen abschließen. Der Staat hat diese uralte illegale Praxis toleriert und bis jetzt nichts unternommen.
Wie reagieren Polizei und Justiz auf die Clan-Kriminalität?
Ralph Ghadban: Der Multikulti-Schleier wirkt sich bei der Justiz besonders negativ aus. Über ihre milden Urteile lachen die Clans, sie haben sie nie erschrocken oder abgehalten, weiter zu machen. Der Polizei ist durch die Politik die Hände gebunden. Sie sieht das Problem, darf es aber nicht benennen, weil es politisch inkorrekt ist, von Clankriminalität zu reden. In der ganzen Republik gibt es ein einziges Landeskriminalamt, das ein Lagebild zur Clankriminalität erstellt.
Was kann von staatlicher Seite aus gegen diese Clanstrukturen unternommen werden?
Ralph Ghadban: Man muss den Multikulti-Schleier lüften, dann kommen die Lösungen von selbst. Die Clankriminalität kann man mit Polizei und Justiz allein nicht bekämpfen, weil sie an erster Stelle ein Integrationsproblem darstellt. Deshalb ist eine koordinierte Aktion zwischen allen Behörden notwendig, um die Clanstruktur zu sprengen und die Integration, die immer individuell geschieht, zu ermöglichen.
Diese Kooperation kann dann die Aussteiger aus dem Clan unterstützen und begleiten. Das sind einzelne Personen und Familien, die ihrem eigenen Weg folgen wollen, die soziale Isolierung und den sozialen Druck jedoch befürchten und vor allem Frauen, die ihr eigenes Leben führen wollen; sie werden vielfach von ihren Angehörigen bedroht. (Reinhard Jellen)
Lindholm ist eine dänische Insel. Sie liegt nördlich der Insel Møn in der Stege Bugt. Die Insel ist sieben Hektar groß.
Kopenhagen – Dänemark verschärft die Vorschriften für abgelehnte Asylbewerber.
Die Mitte-Rechts-Regierung und die sie unterstützende Dänische Volkspartei einigten sich unter anderem darauf, eine Obergrenze für Familienzusammenführungen einzuführen.
Peter Skaarup, Fraktionsvorsitzender der Dänischen Volkspartei, sagte: „Jetzt sagen wir den Menschen vom ersten Tag an, dass sie nicht für den Rest ihres Lebens in Dänemark bleiben können. Sie bekommen nur vorübergehend eine Unterkunft, bis sie nach Hause zurückkehren können.“
Darüber hinaus soll ein Zentrum auf der Insel Lindholm künftig Ausländer beherbergen, die wegen Straftaten oder abgelehnter Anträge Dänemark verlassen müssen.
Finanzminister Kristian Jensen sagte: „Das ist kein Gefängnis, aber man muss nachts dort sein.“
Die Regierung und die Dänische Volkspartei trafen eine Haushaltsvereinbarung für 2019, in der auch die strengeren Vorschriften für abgelehnte Asylbewerber enthalten sind.
Lindholm ist eine dänische Insel. Sie liegt nördlich der Insel Møn in der Stege Bugt. Die Insel ist sieben Hektar groß. Seit Ende der 1990er-Jahre wohnt da niemand. Die Insel beherbergt die Abteilung Virusforschung des Veterinärinstitutes von Dänemarks Technischer Universität. Das Betreten der Insel ist verboten.
Die Polizei sucht nach einem zehnten Täter im Zuge der Horror-Vergewaltigung in Freiburg. (Symbolbild)
Freiburg – Nach der Festnahme eines neunten Verdächtigen im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg wertet die Polizei weitere Spuren und Hinweise aus.
Die nach der Tat vor rund eineinhalb Monaten gegründete Ermittlungsgruppe „Club“ mit 13 Beamten bleibe unverändert bestehen, sagte eine Sprecherin der Polizei in Freiburg der Deutschen Presse-Agentur.
Zudem arbeiteten Spezialisten des Landeskriminalamtes (LKA) im Labor am Auswerten der Spuren. Ziel sei es, Beweise zu sichern und den noch unbekannten zehnten mutmaßlichen Täter zu ermitteln.
Mitte Oktober war den Ermittlern zufolge eine 18-Jährige in Freiburg nach einem Discobesuch von mindestens zehn Männern vergewaltigt worden. (TAG24 berichtete)
Acht Verdächtige waren in den Tagen nach der Tat festgenommen worden – sieben Syrer im Alter von 19 bis 29 Jahren und ein 25 Jahre alter Deutscher ohne Migrationshintergrund.
Am vergangenen Donnerstag folgte die Festnahme eines 18 Jahre alten Mannes aus Syrien. Alle neun Männer sitzen in Untersuchungshaft.
Nach einem weiteren, unbekannten Mann fahnden die Ermittler noch. Körperspuren von ihm waren an der Kleidung des Opfers gefunden worden.
Der Abgleich mit europaweiten Datenbanken, in der Verdächtige gespeichert sein könnten, habe bislang kein Ergebnis gebracht, sagte die Sprecherin. Die Polizei arbeite nun weiter daran, den Unbekannten ausfindig zu machen.
In der Nähe des Tatorts der Horror-Vergewaltigung in Freiburg.
Vor knapp zwei Monaten waren zwei 35-jährige Männer aus dem Abschiebegefängnis in Darmstadt-Eberstadt geflohen.
Darmstadt – Einer der beiden vor fast zwei Monaten aus der Abschiebehaft in Darmstadt geflüchteten Männer ist gefasst.
Der 35 Jahre alte Algerier sei bereits am 3. November in Wetzlar festgenommen worden – knapp einen Monat nach dem Ausbruch, sagte eine Polizeisprecherin der dpa in Darmstadt.
Er sitzt wieder in Abschiebehaft. Von dem anderen – einem 35 Jahre alten Tunesier – fehle nach wie vor jede Spur.
Nach der Flucht der beiden Asylbewerber Anfang Oktober sei unter anderem die Umzäunung der einzigen Abschiebehaftanstalt Hessens verdichtet worden, hieß es.
Die Einrichtung in Darmstadt-Eberstadt ist erst Ende März in Betrieb gegangen. Die beiden 35-Jährigen waren beim nächtlichen Gang auf die Toilette entkommen. Sie nutzten ersten Ermittlungen zufolge einen Versorgungsschacht für ihre Flucht.
Ausgerüstet mit Decken gelangten sie so ins Freie und kletterten über die Sicherheitszäune.
In Folge des Ausbruchs wurden die Sicherheitsmaßnahmen der Einrichtung verstärkt.
Die Polizei fahndet nach dem unbekannten Angreifer. (Symbolbild)
Bad Segeberg – Am Mittwoch wurde in Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein) eine Frau gleich zweimal angegriffen und sexuell bedrängt.
Wie die Polizei am Freitag mitteilte, war die 48-Jährige am frühen Morgen gegen 5 Uhr mit einem Hund in der Parkanlage Rosarium/Osterauinsel spazieren, als sie plötzlich angegriffen wurde.
Ein Mann habe versucht, sie zu Boden zu zerren. Dabei erlitt die Frau Verletzungen im Gesicht, konnte den Mann jedoch abwehren.
Als sie gegen 21 Uhr erneut mit dem Hund in dem Park spazieren ging, lauerte derselbe Mann ihr erneut auf. Dieses Mal gelang es ihm auch, die Frau zu Boden zu zerren und sie weiter sexuell zu bedrängen. Erst dann schaffte es die 48-Jährige wieder, den Mann zu vertreiben.
Das Opfer erlitt nach dem Angriff einen Schock und mehrere Gesichtsverletzungen. Den Täter beschreibt sie folgendermaßen: Er soll etwa 30 Jahre alt sein, 180 cm groß, habe eine dicke Statur und zum Zeitpunkt der Tat kurze, schwarze Haare.
Insgesamt sprach die Frau von einem südosteuropäischen Erscheinungsbild des Angreifers. Er trug zudem eine dunkle Jogginghose, ein dunkles Sweatshirt ohne Kapuze und dunkle Turnschuhe. Laut Polizei sprach er mit südeuropäischem Akzent und roch nach Alkohol.
Die Kriminalpolizei Bad Segeberg hat die Ermittlungen übernommen und bittet unter 04551-8840 um Hinweise.
Der Ehemann und Bruder der jungen Muslimin müssen sich vor dem Landgericht in Ravensburg verantworten.
Ravensburg – Im Prozess um den Mordversuch an einer jungen Muslimin will das Landgericht Ravensburg am Freitag (8.30 Uhr) die Urteile gegen deren Familienangehörige verkünden.
Angeklagt sind der Ehemann und Bruder wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Den aus dem Libanon nach Deutschland gekommenen Eltern der Frau wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vor.
Die beiden sollen die mutmaßlichen Haupttäter aus Syrien beziehungsweise dem Libanon zur Tötung aufgefordert haben, dann aber Hilfe für ihre schwer verletzte Tochter gerufen haben.
Das Gericht spricht von einem „Strafverfahren wegen eines Ehrenmordversuches“. Das zur Tatzeit 17 Jahre alte Opfer sollte laut Anklage für einen mutmaßlichen Ehebruch mit dem Tode bestraft werden. (TAG24 berichtete)
Keiner der Angeklagten hatte seit dem Prozessauftakt im September zu den Vorwürfen Stellung genommen. Das Opfer hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.
Wegen des Persönlichkeitsschutzes der Zeugin werden auch die für Freitag angesetzten Plädoyers in einer nicht-öffentlichen Sitzung gehalten.
Einer der angeklagten Verdächtigen: Es geht um versuchten Mordes an einer jungen Muslimin.
Am Donnerstagnachmittag, 22.11.2018, wurde der Polizei in Königs Wusterhausen eine Sexualstraftat angezeigt.
Demnach soll ein 15-jähriges Mädchen bereits Dienstagnachmittag durch zwei Männer in einer öffentlichen Toilette am Weidenufer zu sexuellen Handlungen genötigt worden sein. Im Ergebnis der umgehend eingeleiteten kriminalpolizeilichen Ermittlungen und der Vernehmung des Mädchens, die am Donnerstag und Freitag durchgeführt wurden, konnte ein 21-Jähriger als Tatverdächtiger identifiziert werden. Der aus Afghanistan stammende Asylbewerber wurde Freitagabend in seiner Unterkunft festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen am Samstag Haftbefehl gegen den Mann. Die Ermittlungen zur Ergreifung des zweiten Tatverdächtigen dauern gegenwärtig an.