Sep 08

Messerattacke in Bozen: Zwei Angreifer abgeschoben

Bozen – Die Polizei hat in Bozen am Dienstag mehrere Personen mit Migrationshintergrund kontrolliert. Vier davon sollen abgeschoben werden. Darunter befinden sich auch jene beiden Männer, die für einen brutalen Angriff in der Reschenstraße verantwortlich sein sollen.

Die Kontrollen wurden in jene Zonen der Stadt durchgeführt, wo es in letzter Zeit häufiger zu Diebstählen oder Drogenhandel gekommen ist.

Ein Marokkaner und zwei Tunesier wurden auf Anordnung des Quästors in das Zentrum für Schubhaft nach Turin gebracht. Ein weiterer Tunesier wurde vom Quästor ebenfalls ausgewiesen. Er muss innerhalb von sieben Tagen autonom das Land verlassen.

Die vier Männer sind mehrfach vorbestraft. Gegen die beiden Tunesier, die nach Turin gebracht wurden, lief eine Untersuchung der Bozner Staatsanwaltschaft wegen eines Angriffs auf einen jungen Bozner in der Reschenstraße.

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Das Opfer war im Gesicht und am Ohr mit einer Stichwaffe verletzt worden.

Während die beiden in erster Linie Vorstrafen wegen Drogenhandels hatten, ist der zweite auch wegen Waffenbesitzes sowie Raub- und Diebstahlsvergehen aufgefallen.

Dem Marokkaner wurden hingegen Diebstahl, Hehlerei, Waffenbesitz, Schlägereien und Drogendelikte vorgeworfen. Außerdem war er bereits verwarnt worden. Unter anderem ist er im Juli auch auf mehrere Polizisten losgegangen und schlug auf sie mit der Faust und mit Fußtritten ein.

In einem Polizeibüro hat er mit dem Ellbogen ein Fenster eingeschlagen, als seine Identität durch ein Passfoto und die Abnahme von Fingerabdrücken gesichert werden sollte. Schließlich musste der Mann wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verhaftet werden.

Der dritte Tunesier soll hingegen gemeinsam mit anderen Komplizen für einen versuchten Raubüberfall in einem Geschäft in der Provinz Latina verantwortlich sein. Der Vorfall hat sich vor mehreren Monaten zugetragen.

Seit Jahresanfang hat die Quästur in Bozen insgesamt 82 Abschiebungen vorgenommen, fünf davon auf Anordnung vonseiten des Gerichts. Die übrigen waren vom Quästor angeordnet worden. 32 Personen wurden dabei in ein Zentrum für Schubhaft gebracht, sieben brachte man hingegen direkt zur Staatsgrenze.

Quelle: Südtirol News

Sep 07

Chemnitz: Verfassungsschutz-Chef Maaßen zweifelt an Echtheit von Jagdszenen-Video

Menschen jagen Menschen in Chemnitz (r.). Verfassungsschutz-Chef Maaßen sieht „gute Gründe“, dass es sich um eine „gezielte Falschinformation“ handel ©Soeren Stache / DPA, Screenshot / Twitter / AZeckenbiss

Verfassungsschutz-Chef Hans Georg Maaßen spekuliert über „gezielte Falschinformationen“, die in Chemnitz gestreut worden sein sollen, um vom „Mord“ an Daniel H. abzulenken. Wie er zu seiner Einschätzung kommt, verrät er nicht.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat Zweifel an den Informationen über Hetzjagden während der Demonstrationen in Chemnitz geäußert. „Die Skepsis gegenüber den Medienberichten zu rechtsextremistischen Hetzjagden in Chemnitz werden von mir geteilt“, sagte Maaßen der „Bild“-Zeitung (kostenpflichtiger Inhalt). Dem Verfassungsschutz lägen „keine belastbaren Informationen darüber vor, dass solche Hetzjagden stattgefunden haben“.

Ablenkung von Mord in Chemnitz?

Zu dem Video, das Jagdszenen auf ausländische Menschen in Chemnitz zeigen soll, sagte Maaßen: „Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist.“

„Nach meiner vorsichtigen Bewertung sprechen gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt, um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken“, sagte der Verfassungsschutz-Präsident weiter (Die sächsischen Behörden ermitteln wegen des Verdachts des Totschlags, nicht des Mordes; Anm. d. Red.). Um welche Gründe es sich handelt, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Nach der Tötung eines 35-Jährigen in Chemnitz hatte es dort in den vergangenen Tagen mehrfach Kundgebungen rechter Gruppen gegeben. Dabei wurden auch Ausländer und Journalisten angegriffen. Zwei mutmaßlich aus Syrien und dem Irak stammende Männer sitzen wegen des Tötungsdelikts in Untersuchungshaft. Nach einem dritten Tatverdächtigen wird seit Dienstag gefahndet.

Quelle: Spiegel

 

Sep 07

Moslem verliert vor höchstem Gericht: Respekt vor Allah, aber nicht vor Richterin

Urteil vorm Bundesverfassungsgericht: Wegen seiner Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlenFoto: Uli Deck / dpa

Stuttgart – Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen.

Seine Beschwerde gegen den Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag nicht zur Entscheidung an.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (AZ: 2 BvR 1366/17 – Beschluss vom 08. November 2017).

Der Kenianer, der am 19. Oktober 2016 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hatte seine Weigerung mit religiösen Motiven begründet: Er dürfe sich nur für Allah erheben.

Im Laufe des Prozesses war er wiederholt aufgefallen, weil er zu spät vor Gericht erschienen war.

Quelle: BILD

Sep 07

Senioren in Wohnung überfallen – Polizei fahndet mit Bildern

Essen/Goslar.   Zwei Männer haben Senioren in ihrer Wohnung überrumpelt und ausgeraubt. Eine Spur führt nun nach Essen. Die Polizei sucht mit Phantomzeichnungen.

Die Polizei fahndet auch in Essen nach zwei Männern, die am 13. Februar ein älteres Ehepaar in Bad Harzburg überfallen haben sollen. Einer der Täter habe am Nachmittag an der Wohnung der Senioren geklingelt und sich als Stromableser ausgegeben.

Bei Öffnen der Wohnungstür sei der 84-Jährige von zwei maskierten Männern in die Wohnung zurückgedrängt worden. Sie hätten, so die Polizei, ihn und seine 81-jährige Ehefrau mit einer Pistole bedroht und einen größeren Geldbetrag entwendet. Anschließend seien sie geflüchtet. Während des Tatzeitraums wurde vor dem Mehrfamilienwohnhaus ein geparkter grauer Pkw VW-Golf mit Essener Kennzeichen Pkw beobachtet, der laut Polizei mit der Tat in Zusammenhang stehen könnte.

Die Täter werden wie folgt beschrieben:

1. Person:

  • etwa 25 bis 28 Jahre alt,

  • etwa 158 bis 170 Zentimeter groß, schlanke Gestalt,
  • kantig, keine vorstehenden Wangenknochen, gerades Kinn
  • sehr gepflegte kurze lockige Haare
  • Bart mit feinen Konturen
  • dunkle Augen
  • gepflegt
  • komplett dunkel gekleidet
  • führte ein langes Kampfmesser mit hellem Griff und zwei Mappen mit sich.

2. Person:

  • etwa 28 bis 30 Jahre alt

  • etwa 185 Zentimeter groß
  • normale Gestalt
  • schmale, normale Wangen
  • helle Haut
  • kurze glatte schwarze Haare, Scheitel rechts
  • Dreitagebart
  • dunkle Augen, dunkle Brauen
  • bekleidet mit einem schwarzen T-Shirt mit blauen Streifen, blauer Jeanshose und schwarzen „Nike“-Schuhen
  • führte ein Klemmheft mit sich
  • gepflegte Erscheinung

Die Polizei Goslar führt die Ermittlungen und bittet Personen, die Angaben zur Identität/Aufenthaltsort der beiden Personen und/oder des grauen Pkw VW-Golf mit Essener Kennzeichen oder andere sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05321/339-0 zu melden.

Quelle: waz

Sep 07

Geld für Scheidung – Frau will Islam-Recht vor Gericht einklagen

Vor Gericht scheiterte die Klage, die auf Argumenten aus dem Koran beruhte (Symbolfoto)Foto: David-Wolfgang Ebener / dpa

Wenn eine Ehe geschieden wird, dann gilt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch. Für den Koran interessieren sich Zivilrichter nicht besonders…

München – Das musste eine geschiedene Frau jetzt vor dem Amtsgericht München feststellen. Sie war der Meinung, ihr Ex schulde ihr eine Entschädigung ‐ weil das nach muslimischer Tradition so Brauch sei.

Das überzeugte die Richterin aber nicht. Sie entschied: Die Klägerin geht leer aus. Das Urteil fiel bereits Ende August, jetzt wurde es durch das Gericht bekannt gemacht.

► Rückblick: Anfang 2016 hatte das Paar, sie mit deutscher, er mit türkischer Staatsangehörigkeit, im Standesamt geheiratet. Zwei Monate später folgte eine Trauung nach sunnitischem Ritus (Sunnismus ist eine Glaubensrichtung des Islam, d. Red.).

Dabei vereinbarten sie eine sogenannte Mahr, auch Morgengabe genannt – gewissermaßen eine Scheidungsversicherung. Käme es zur Trennung, müsse der Mann 4000 Euro an die Frau zahlen, schrieben sie in ihren religiösen Trauschein.

Doch schon nach wenigen Monaten war die Ehe am Ende. Scheidung im Herbst 2017!

► Der Ex verteidigte sich, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil seine Frau darauf bestanden habe. Dies sei so üblich, habe sie gesagt. Tatsächlich gibt es eine Sure im Koran, in der die Mahr vorgeschrieben wird.

Für die Richterin am Amtsgericht fielen die meisten Argumente nicht ins Gewicht ‐ entscheidend war für sie, dass die Eheleute die Scheidungs-Zahlung nicht bei einem Notar hatten beurkunden lassen. Dazu sind auch andere Paare verpflichtet, die mittels Ehevertrag Bedingungen für ihre Scheidung festlegen wollen. Klage abgelehnt!

Übrigens: Die Morgengabe gab es, wie etwa die Mitgift oder das Kranzgeld, früher auch in Deutschland. Doch diese Zeiten sind lange vorbei.

Quelle: BILD

Sep 07

34-Jähriger stirbt bei blutiger Messerstecherei in Bar | Messerattacke in Offenbach am Main

Der Angeklagte soll das Opfer mit drei Messerstichen getötet haben (Symbolbild).

Darmstadt/Offenbach – Eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes hat die Staatsanwaltschaft für eine Messerstecherei in einer Offenbacher Bar mit tödlichem Ende gefordert.

Die Verteidigung plädierte hingegen am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt auf deutlich unter sieben Jahre Gefängnis für den 29 Jahre alten Angeklagten wegen Totschlags und verminderter Schuldfähigkeit.

Er habe bei der Tat am 1. September 2017 zwei Promille Alkohol im Blut gehabt. Das Gericht verkündet voraussichtlich am kommenden Montag das Urteil.

Der geständige, aus Bosnien stammende Mann hatte nach einem Streit einen 34 Jahre alten Mann mit drei Stichen in Hals, Achselhöhle und Rücken getötet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft überraschte der Angeklagte das an der Theke sitzende Opfer mit seinem Angriff über eine Zeugin hinweg. Damit habe er dessen Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt und heimtückisch gehandelt.

Die Verteidigung erinnerte daran, dass es Zeugen zufolge vor dem Angriff einen Streit mit dem Opfer und zwei anderen Männer gegeben hatte, weswegen alle zunächst die Bar verlassen mussten.

Bei dem Streit sei dem Angeklagten ins Gesicht geschlagen worden. Aus Sicht der Verteidigung war das eine heikle Situation, da ihr Mandant befürchtete, sein Augenlicht zu verlieren. Er habe links ein Glasauge und auf dem rechten Auge nur noch zehn bis 20 Prozent Sehstärke sowie eine Kunstlinse.

Kurz vor der Tat habe der Angeklagte nur noch seine Tasche aus der Bar holen wollen, erklärten die Verteidiger. Da sei er vom Opfer beleidigt und bedroht worden.

Aus Sorge, ein weiteres Mal geschlagen zu werden, habe er dann zugestochen.

Quelle: Tag24

Sep 07

Gewalt am Zebrastreifen: Fußgänger attackiert jungen Autofahrer (18)

Der Fußgänger wurde ohne jeden Grund gewalttätig (Symbolbild).

Nieder-Olm – Ein 18-Jähriger war am Donnerstagabend gegen 18 Uhr mit einem Auto in der Stadt Nieder-Olm südlich von Mainz unterwegs.

In der Pariser Straße traf der junge Autofahrer auf einen Fußgängerüberweg auf dem zu diesem Zeitpunkt ein Mann und eine Frau die Straße überquerten.

Wie das Polizeipräsidium Mainz am Freitagmorgen weiter mitteilte, forderte der Mann den Autofahrer zunächst dazu auf, etwas langsamer zu fahren. Der 18-Jährige hielt seinen Wagen daraufhin komplett an.

Nun eskalierte die Situation: Der unbekannte Mann trat an das Auto heran und fing an, völlig grundlos durch das geöffnete Fenster auf den 18-Jährigen einzuschlagen. Die aufgebrachte Frau versuchte laut Polizei, den Mann vom Wagen wegzuziehen, doch der schlug immer weiter zu.

Nach mehreren Schlägen ließ der Angreifer von seinem Opfer ab und floh zusammen mit der Frau in unbekannte Richtung. Der 18-Jährige klagt seit der Attacke über Nackenschmerzen.

Die Polizei fahndet nach dem Schläger. Dieser ist circa 30 bis 35 Jahre alt und 175 bis 185 Zentimeter groß. Er hat einen dunklen Hautteint, schwarze, kurz rasierte Haare und starken Bartwuchs. Bei der Tat war er in Schwarz gekleidet.

Seine Begleiterin ist etwa 35 Jahre alt und 175 bis 178 Zentimeter groß. Sie hat langes braunes Haar und war mit einer dunklen Hose und einem hellen Shirt bekleidet.

Hinweise nimmt die Polizei in Mainz unter der Telefonnummer 06131654310 entgegen.

Fotos: DPA/123RF (Fotomontage)

Quelle: Tag24

Sep 07

Achtung: Dieser Mann ist ein brutaler Gewalttäter

Die Polizei fragt: Wer kennt diesen Mann?

Frankfurt – Die Polizei fahndet öffentlich und mit Phantombild nach einem brutalen Schläger.

Der Unbekannte griff am 16. Juni in einem Kleingarten in der Offenbacher Landstraße ohne jeden ersichtlichen Grund eine 74 Jahre alte Frau an, wie das Polizeipräsidium Frankfurt am Donnerstag mitteilte.

Die Frau hielt sich gegen 17 Uhr zusammen mit ihrer Tochter in dem Kleingarten auf, als der Gesuchte sie „aus dem Nichts“ mit einer Holzlatte von hinten niederschlug, erläuterte ein Polizeisprecher.

Die Tochter eilte ihrer Mutter zu Hilfe. Daraufhin rannte der Angreifer in Richtung Offenbacher Landstraße davon. Die 74-Jährige wurde mit einer Platzwunde am Kopf in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei fahndet nach dem Gewalttäter. Der Mann ist circa 27 Jahre alte, etwa 173 Zentimeter groß und von normaler Statur.

Er soll laut Polizei schwarze Haare und ein „südländisches Erscheinungsbild“ haben. Bei der Tat trug er ein lila-braun-gefärbtes T-Shirt.

Hinweise auf den Gesuchten nimmt die Polizei in Frankfurt unter der Telefonnummer 06975510800 entgegen.

Fotos: DPA/Polizeipräsidium Frankfurt

 

Quelle: Tag24

Sep 07

Flüchtling sticht 17-Jährige nieder: So lange muss er ins Gefängnis

Ein Justizbeamter (l) öffnet die Handschellen des Angeklagte im Gerichtssaal.

Darmstadt – Nach dem lebensgefährlichen Messerangriff auf ein 17 Jahre altes Mädchen in Darmstadt ist ihr früherer Freund zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht in Darmstadt sah es am Freitag als erwiesen an, dass der junge Mann das Mädchen kurz vor Heiligabend 2017 mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hat (TAG24 berichtete).

Das Urteil erging wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen Afghanen, der 2015 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland kam.

Sein genaues Alter ist unklar. Das Gericht geht davon aus, dass er 17 Jahre alt ist, daher wurde er zu einer Jugendstrafe verurteilt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der nun verurteilte Täter und sein Opfer sollen vor der Tat eine Beziehung miteinander geführt haben, die das Mädchen beendete.

Ähnlich wie der Fall der 15 Jahre alten Mia aus Kandel, die von ihrem – vermutlich aus Afghanistan stammenden – Ex-Freund getötet wurde, erregte auch der Darmstädter Fall großes Aufsehen.

Im Fall Mia wurde der Angeklagte am Montag wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Fotos: dpa/Silas Stein

Quelle: Tag24

Sep 06

Frau sexuell belästigt: Polizei fahndet nach Rolltreppen-Grapscher

Wer kennt diesen Mann?

Mühlheim – In Mühlheim an der Ruhr wurde bereits am Samstag, dem 9. Juni, eine junge Frau an einer U-Bahn-Haltestelle sexuell belästigt. Mit Bilder der Überwachungskamera fahndet die Polizei nach dem Täter.

Als die Frau von der U-Bahn-Haltestelle „Eichbaum“ in Richtung Blumendeller Straße davonging, näherte sich ihr auf der Rolltreppe ein Mann von hinten und begrapschte sie.

Das Opfer drehte sich um und schrie den Mann an. Deshalb flüchtete dieser. Mit Bildern der Überwachungskamera sucht die Polizei nach dem Tatverdächtigen.

Die Person wird wie folgt beschrieben:

  • 1,70 Meter groß
  • 25 Jahre alt

Zur Tatzeit war der Gesuchte mit einer schwarzen Hose, weißen Sneakern und einem schwarzen T-Shirt mit der weißen Aufschrift „Deathrow Record“ bekleidet.

Hinweise zu seiner Person oder seinem Aufenthaltsort nimmt die Polizei Essen / Mühlheim an der Ruhr unter der Rufnummer 02018290 entgegen.

Fotos: Polizei Essen

Quelle: Tag24

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