Apr 02

Bulgare (19) belästigt 15-Jährige sexuell und schlägt sie

Archivfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eisenach. Mittwochabend kurz nach 21 Uhr wurde die Bundespolizei informiert, weil es im Bahnhof Eisenach zu einer Auseinandersetzung gekommen sein soll. Die Beamten gingen zunächst von einer Körperverletzung aus.

Als die Bundespolizisten vor Ort kamen, hatte eine Streife der Landespolizei die betroffenen Personen bereits festgestellt. Demnach soll ein 19-jähriger Bulgare versucht haben, eine 15-jährige Deutsche gegen deren Willen zu küssen. Weil die junge Frau sich dem widersetzte, schlug ihr der 19-jährige mit der Hand ins Gesicht. Als er erneut versuchte das Mädchen zu küssen, ging ein syrischer Bekannter der 15-Jährigen dazwischen. Diesem schlug der Bulgare mit der Faust ins Gesicht.

Der mutmaßliche Täter war stark alkoholisiert. Schon als die Beamten eingetroffen waren, lag er schlafend auf dem Boden. Auf Grund seines hilflosen Zustandes brachte ihn der Rettungsdienst ins Krankenhaus. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,38 Promille.

Gegen den Mann hat die Bundespolizei Strafverfahren wegen Körperverletzung und wegen sexueller Belästigung eingeleitet.

Quelle: Thüringer Allgemeine

Apr 02

Mord in Puhlheim: Iraker fordert seine Hinrichtung – Kölner Richterin reagiert trocken

Der Angeklagte mit seiner Anwältin beim Prozess-Auftakt.
Foto: Arton Krasniqi

 

Köln/Pulheim – Als der Angeklagte weinend seine Hinrichtung befürwortete, erwiderte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar trocken: „Dazu wird es hier nicht kommen.“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem irakischen Staatsbürger vor, in Pulheim seine Ehefrau mit zwei Kopfschüssen getötet zu haben.

Wegen Mordes aus niederen Beweggründen droht dem 27-jährigen Beschuldigten vor der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Ehefrau in Köln-Neubrück entführt

Der Angeklagte habe seiner getrennt lebenden Ehefrau zunächst bei deren Verwandten in Köln-Neubrück aufgelauert. Er habe gewartet, bis der Schwester und Schwager seiner Frau die Wohnung verlassen hatten, den Türspion mit Kaugummi verklebt und geklingelt.

Als seine Frau arglos geöffnet habe, habe er sie sofort in seine Gewalt gebracht. „Er hielt ihr eine Pistole an den Kopf und forderte sie auf, die Beziehung wieder aufzunehmen“, so heißt es in der Anklageschrift.

Ehefrau versöhnt sich zum Schein wieder mit Iraker

Dann habe der Mann seine Ehefrau gezwungen, ihn zu einem nahegelegenen Baggersee zu begleiten. „Er forderte sie auf, sich zu töten, danach würde er sich selbst umbringen“, sagte die Staatsanwältin.

Die Geschädigte habe ihrem Ehemann dann aber zum Schein versichert, zu ihm zurückzukehren. Eine sofortige Abreise wehrte sie aber ab. Sie wolle sich noch von ihrer Familie verabschieden, dann mit ihm nach Bielefeld reisen, seinem neuen Wohnort.

Ehefrau ging nicht zur Polizei, dann geschah der Mord in Pulheim

Der Angeklagte soll seine Ehefrau mit dieser Abmachung zunächst frei gelassen haben. Das Opfer offenbarte sich daraufhin ihren Angehörigen, zur Polizei ging sie aber nicht. Am nächsten Tag, dem 31. Oktober vergangenen Jahres, hielt sie sich mit ihrer Mutter in ihrer Wohnung in Pulheim auf.

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Beim Prozess-Auftakt herrschten strenge Sicherheitsregeln.

Foto:

Arton Krasniqi

Bei ihrem Ehemann hatte sie sich nicht mehr gemeldet, woraufhin dieser einen Mordplan gefasst haben soll; laut Anklage „in der Überzeugung, dass sie sein Eigentum sei.“ Gegen 10.20 Uhr tauchte der Angeklagte in der Albanstraße im Pulheimer Stadtteil Geyen auf.

Ehefrau starb an Kopfverletzungen

Er soll sie Tür aufgeschossen, sich so Zutritt zu der Wohnung verschafft haben. Panisch hätten die Ehefrau und ihre Mutter noch versucht, über die Terrassentür aus der Wohnung zu flüchten.

Doch es ging alles viel zu schnell. „Er feuerte viermal aus kurzem Abstand auf die Geschädigte“, so die Staatsanwältin. Zwei Kugeln trafen den Kopf, zwei die Brust und den Oberarm der Frau. Die 24-Jährige verstarb unmittelbar am Tatort, an einem zentralen Regulationsversagen, wie es die Staatsanwältin formulierte.

Der Täter verließ die Wohnung, wurde aber in unmittelbare Nähe von Polizisten aufgegriffen. „Ich habe mich selber gestellt“, sagte der Angeklagte beim Prozessauftakt am Dienstag. Im Polizeiverhör soll er bereits Angaben gemacht und die Schüsse auf seine Ehefrau eingeräumt haben. Der Mann sitzt seitdem in Köln in Untersuchungshaft.

Köln: Prozess mit hohen Sicherheitsvorkehrungen

Die Verhandlung in Saal 210 des Justizgebäudes fand unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Wachtmeister waren angewiesen, ausnahmslos jeden Teilnehmer, auch Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Gutachter, gesondert zu durchsuchen.

Ausweise wurden kopiert, Körper abgetastet und in die Schuhe geschaut. Dem Vernehmen nach soll es im Vorfeld zu Mord-Drohungen gegen den Angeklagten aus dem Umfeld der Opfer-Familie gekommen sein.

Staatsanwaltschaft spricht von Gewalt in der Ehe

Spannungen mit den Eltern der Getöteten gab der Angeklagte dann auch als Grund für das Scheitern der Beziehung an. Er selbst sei 2011 vor dem IS-Terror aus dem Irak geflohen, seine Frau, die er seit der Kindheit kannte, habe er ein paar Jahre später nachgeholt.

Der Vater seiner Frau habe ihm zuletzt mitgeteilt, nicht zufrieden mit ihm als Schwiegersohn zu sein. Auch sei seine Frau immer aufgebracht gewesen, wenn sie mit ihren Eltern gesprochen habe. Nach Aussage des Angeklagten sei die Beziehung normal verlaufen, die Staatsanwaltschaft spricht aber von gewalttätigen Übergriffen.

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Am Dienstag startete der Prozess vor dem Landgericht.

Foto:

Arton Krasniqi

Täter bricht immer wieder in Tränen aus

Dass der Angeklagte, der zwischenzeitlich in einem Fast-Food-Restaurant arbeitete, mit einem Umzug nach Bielefeld eine räumliche Distanz zu den im Rheinland lebenden Verwandten seiner Ehefrau geschaffen hat, führte offenbar zum endgültigen Bruch. Das Ziel des Mannes, seine Ehefrau mitzunehmen, scheiterte.

„Man bleibt doch lebenslang zusammen, wenn man heiratet“, erklärte der Angeklagte, der vor der Richterin immer wieder in Tränen ausbrach. Der Mann erzählte von seinen zehn Geschwistern, die alle ein redliches Leben führten.

„Ich bin der einzige, der so etwas gemacht hat“, sagte der Angeklagte, und dafür wolle er für immer in Haft bleiben und gegebenenfalls hingerichtet werden. Das Landgericht hat insgesamt zwölf Verhandlungstage eingeplant. Ein Urteil soll Mitte Mai fallen.

Quelle: express

Apr 02

ISIS-Kämpfer sticht Mann auf Straße nieder

Mohamed J. (31) sagt von sich selbst, er sei IS-Kämpfer. Vor dem Landgericht Köln muss er sich wegen Totschlags verantworten
Foto: Miklos Laubert

Köln – In Handschellen wird Mohamed J. (31) in den Saal geführt. Zwei Wachtmeister begleiten ihn, sitzen nah bei ihm hinter der Anklagebank. Der Dolmetscherin verweigert der Tunesier den Handschlag. Sein Glaube verbiete das. Er sei IS-Kämpfer, so der Tunesier: „Ich liebe den Islamischen Staat. Ich ehre den Islamischen Staat. Ich verheimliche das nicht.“

Prozess-Auftakt: ISIS-Kämpfer sticht Mann auf Straße nieder
Foto: Petra Braun

Geduldig fragt der Richter nach, will das Motiv ergründen. Hat es mit dem IS zu tun? „Er hat mich betrogen“, so Mohamed J. über sein Opfer. Er berichtet von Geld, dass das Opfer von ihm bekommen hätte. Dass der Mann ihn bei tunesischen Behörden angeschwärzt habe: „Die waren bei meiner Mutter.“

Nach der Tat flüchtete Mohamed J. in eine Moschee, wurde später festgenommen
Nach der Tat flüchtete Mohamed J. in eine Moschee, wurde später festgenommenFoto: Miklos Laubert

Auch das Facebookprofil von Mohamed J. spielt laut Anklage eine Rolle: Darin soll er den IS verherrlicht und das Opfer in dessen Nähe gerückt haben. Worüber der Mann sauer gewesen sein soll und es Streit gegeben habe.

Aber töten wollte Mohamed J. den Mann angeblich nicht. Obwohl er noch zugestochen hatte, als das Opfer schon zusammengebrochen war. Der Staatsanwalt: „Er glaubte, er habe sein Ziel erreicht.“ Mohamad J. dagegen: „Ich wollte ihn nur erziehen. Er sollte noch eine Chance haben zu leben.“ Er überlegt kurz: „Wenn ich heute drüber nachdenke… Hätte ich ihm die Kehle durchgeschnitten, den Kopf genommen und nach Hause getragen. Er ist ein Betrüger. Er hat nicht verdient zu leben.“

Das Messer hatte er in einem Pulloverärmel versteckt. „Ich bin halt ein Profi“, so der Tunesier. „Ich beherrsche das Messer. Wenn ich Sie zum Beispiel umbringen will, kann ich das ganze Messer reinstecken und umdrehen“, erklärt er dem Richter.

Er war in einem Gebetsraum der nahen Moschee festgenommen worden. Mohamed J.: „Ich habe gebetet. Dann kam die Polizei.“ Wie seine Verbindungen zum IS wirklich sind, blieb unklar. Nein, er habe noch nie eine Menschen getötet, betont Mohamed J. im Prozess. Dann sagt er: „Aber wenn ich rauskomme…“

Der Prozess ist auf sieben Verhandlungstage bis zum 16. Mai angesetzt.

Quelle: BILD

Apr 02

Gruppenvergewaltigung Duisburg: 3. Verdächtiger Nidal E. stellt sich

Polizei-Fahndung: Nidal E. (28) aus Moers soll eine junge Frau (21) mit zwei Mittätern vergewaltigt haben
Foto: Polizei

Duisburg – Hat dieser Mann, Nidal E. (28) aus Moers, mit zwei Mittätern eine Frau (21) aus Duisburg zum Sex gezwungen?

Zwei von ihnen, ein Krefelder (24) und ein Moerser (24), konnten nach einer Durchsuchungsaktion vorläufig festgenommen werden. Sie sitzen auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Am Montag suchte die Polizei mit einem Foto nach Nidal E. Er steht im dringenden Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Gegen 21 Uhr stellte sich der Gesuchte freiwillig auf der Wache Moers. Die Kriminalpolizei nahm die weiteren Ermittlungen auf, die derzeit noch andauern

Quelle: BILD

Apr 01

Lebensgefahr: Asylant im Rollstuhl greift Mann mit Messer an

In Magdeburg soll ein Rollstuhlfahrer einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben. Foto: Nicolas Armer / dpa

Magdeburg  Ein Rollstuhlfahrer soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Magdeburg einen Mann mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben.

In einer Asylbewerberunterkunft in Magdeburg soll ein Rollstuhlfahrer einen Mitbewohner mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben. Das Amtsgericht erließ Haftbefehl gegen den 47-Jährigen.

Ihm wird versuchter Totschlag an dem 35-Jährigen vorgeworfen, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte. Die Hintergründe der Tat waren zunächst noch unklar. Der 47-Jährige wurde aufgrund einer körperlichen Erkrankung in ein Haftkrankenhaus gebracht.

Unvermittelt auf den jüngeren Mann eingestochen

Der Mann aus Georgien habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach ersten Erkenntnissen war er am Freitagnachmittag im Rollstuhl in der Gemeinschaftsunterkunft in das Zimmer des 35-Jährigen gefahren. Dort soll er unvermittelt auf den jüngeren Mann aus Guinea-Bissau eingestochen haben.

Der 35-Jährige wurde durch mehrere Stiche verletzt und in einem Krankenhaus notoperiert. Er sei zwischenzeitlich außer Lebensgefahr, sagte der Polizeisprecher. Zwei 31 und 36 Jahre alte Männer, die sich in seinem Zimmer aufhielten, wurden bei dem Versuch, den Messerangriff des 47-Jährigen aufzuhalten, leicht verletzt. Sie wurden ambulant medizinisch behandelt. (dpa/msb)

Quelle: waz

Apr 01

Geheim-Akte „Chemnitz“: kriminelle Karriere unfassbar- irakischer Messermann stach schon mal zu!

Farhad R., einer der mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz, wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Polizei/AdobeStock/iStock/Composing: Sascha Weingartz

Der tödliche Messerangriff in Chemnitz und die folgenden Krawalle haben Deutschland erschüttert. Nun wird die Tat in einem Prozess aufgearbeitet. FOCUS Online konnte vertrauliche Ermittlungsakten einsehen und zeigt nun in einer Serie bislang unbekannte Details und Hintergründe. Teil 1:  Die Straf- und Asylakte des flüchtigen Hauptbeschuldigten Farhad A., der bereits 2017 einen Mann niedergestochen hatte. Beim Angriff auf Daniel H. im August 2018 hätte er gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen.

Man könnte Stunden damit zubringen, in seiner Polizeiakte zu lesen. Der 22 Jahre alte Iraker Farhad A., letzte bekannte Meldeadresse „09235 Burkhardtsdorf, Asylunterkunft“ in Sachsen, verfügt über ein dickes Strafregister. Und das, obwohl er nur zweieinhalb Jahre in Deutschland gelebt hat.

Mehr als ein Dutzend Taten sind in dem Ordner verzeichnet: Körperverletzung, Drogenhandel, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, um nur einige zu nennen. Auch ein – in der Öffentlichkeit bislang unbekannter – Fall von gefährlicher Körperverletzung findet sich in der Liste: Anfang 2017 soll Farhad A. einen Syrer mit einem Messer angegriffen und verletzt haben.

Haftbefehl: „Vorsicht, der Verdächtige könnte bewaffnet sein!“

Beim vorerst letzten Delikt, das dem Iraker zur Last gelegt wird, führen ihn die Kriminalbeamten noch als „Beschuldigten“. Es geht um die tödliche Messerattacke auf den 35 Jahre alten Tischler Daniel H. Der Deutsch-Kubaner war am frühen Morgen des 26. August 2018 im sächsischen Chemnitz auf offener Straße erstochen worden. Das Verbrechen hat Deutschland erschüttert und zum Teil gewalttätige Demonstrationen ausgelöst.

Einer der beiden Verdächtigen ist Farhad A. Er hat sich kurz nach dem Gewaltexzess aus Chemnitz abgesetzt und Deutschland offenbar längst verlassen. Der Mann wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Auf dem Fahndungsplakat steht: „Vorsicht, der Verdächtige könnte bewaffnet sein!“

 

FOCUS Online hat den Werdegang von Farhad A., der am 11. Januar 2016 nach Deutschland kam und kurz darauf Asyl beantragte, nachverfolgt. Entstanden ist ein Bild, das sich aus vielen – bislang unbekannten – Einzelteilen zusammensetzt: Aussagen von Freunden und Bekannten, Einschätzungen von Asylheim-Mitarbeitern, Erkenntnisse staatlicher Stellen, Protokolle von Polizei- und Justizbehörden, Schilderungen von Opfern diverser Gewalttaten.

Wollte man die Vergehen des jungen Irakers und die Reaktionen der deutschen Behörden in einem Wort zusammenfassen, dann mit diesem: unfassbar.

Er schlägt zu und spuckt einer Frau ins Gesicht

Das erste Mal mit einer Straftat aktenkundig wurde Farhad A. nach FOCUS-Online-Recherchen rund zehn Monate nach seiner Ankunft in Deutschland, die nächsten Gesetzesverstöße folgten im Wochentakt:

  • 19. November 2016: Farhad A. stahl aus dem Teamleiterbüro seiner Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Chemnitz Geld und Fahrscheine.
  • 20. November 2016: Farhad A. stahl aus dem Zimmer eines anderen Flüchtlings zwei Paar Schuhe und ein Glätteisen zum Stylen der Haare.
  • 23. November 2016: Farhad A. stahl in einem Einkaufsmarkt Waren im Wert von knapp fünf Euro.
  • 12. Dezember 2016: Farhad A. stahl in der Sportabteilung eines Kaufhauses ein Paar Adidas-Turnschuhe.
  • 28. Januar 2017: Farhad A. stahl in einem Supermarkt Lebensmittel für mehr als 40 Euro.
  • 2. März 2017: Farhad A. baute sich drohend vor einem jungen deutschen Mann auf, beleidigte und attackierte ihn. Einer jungen deutschen Frau schlug er mit der flachen Hand ins Gesicht. Einer anderen deutschen Frau spuckte er ins Gesicht.
  • 26. April 2017: Farhad A. fuhr in Chemnitz ohne Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • 27. April 2017: Farhad A. trat – mit nacktem Fuß – eine Zimmertüre im Chemnitzer Asylheim ein, nachdem er bei einem Diebstahl erwischt worden war.
  • 4. Juli 2017: Farhad A. wurde mit 15 Gramm Marihuana erwischt, das er in Leipzig für 100 Euro gekauft hatte. Wegen dieser Tat verurteilte ihn das Amtsgericht Stollberg später zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten – allerdings auf Bewährung.
  • 2. August 2017: Farhad A. ging auf einen 16-Jährigen los und drohte ihm: „Wenn die Polizei nicht hier wäre, würde ich Dich totschlagen!“
  • 4. Dezember 2017: Im Suff prügelte sich Farhad A. mit einem anderen Flüchtling und schlug ihm die Faust ins Gesicht; die Heimleitung im sächsischen Crottendorf rief die Polizei zu Hilfe.

In einem Döner-Restaurant zieht er plötzlich ein Messer

Die schwerste – und im Zusammenhang mit der tödlichen Attacke von Chemnitz interessanteste – Straftat ist in dieser Aufstellung noch gar nicht enthalten. Im polizeilichen Auskunftssystem wurde sie unter der Tagebuchnummer 2242/17/118110 gespeichert. Es geht um einen brutalen Messer-Angriff.

Tatort: Ein Dönerladen im Zentrum von Chemnitz. Tatzeit: 1. Februar 2017. Opfer: Mitarbeiter Orhan R., ein Syrer, damals 22 Jahre alt.

Er war an diesem Wintertag im Restaurant, als Farhad A. aus nichtigem Anlass – niemand hatte eine Zigarette für ihn – ausrastete. Der Iraker schlug einem jugendlichen deutschen Gast ins Gesicht, dann zückte er ein Messer und ging auf den Döner-Verkäufer los. Laut Polizeiprotokoll fügte er Orhan R. vier Stich- und Schnittverletzungen zu. Schließlich gelang es dem blutenden Opfer im Handgemenge mit Farhad A., das Tatmesser zu zerbrechen.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz leitete damals gegen Farhad A. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein (Aktenzeichen: 463 Js 8630/17). Obwohl seitdem mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist das Verfahren bis heute nicht abgeschlossen. Immerhin bestätigt der Vorfall, was mehrere Personen nach der Tötung von Daniel H. bei der Polizei ausgesagt haben: Bei seinen Streifzügen durch Chemnitz soll Farhad A. stets ein Messer mitgeführt haben.

Am Telefon sagt er: Habe auf mehrere Personen eingestochen

Das war offenbar auch in der Nacht vom 25. auf den 26. August 2018 der Fall, wie FOCUS-Online-Recherchen ergaben.

  • So soll Farhad A. kurz vor der Tat vor einer Shisha-Bar auffällig geworden sein. Er rempelte einen jungen Mann – den 20 Jahre alten Syrer Mohammad G. an – und schubste ihn weg. Anschließend tönte er, man könne den Streit wie unter Männern regeln – und hielt dabei drohend ein Messer in der Hand.
  • Wenige Minuten nach den tödlichen Stichen auf Daniel H., exakt um 3.26 Uhr, rief ein 21-jähriger Syrer auf dem Mobiltelefon seines Kumpels Farhad A. an und fragte ihn, ob er etwas mit der Bluttat zu tun habe. Farhad A. soll geantwortet haben, dass er mit dem Messer auf mehrere Personen eingestochen habe. Während er das sagte, war er offenbar noch auf der Flucht. Am Telefon war zu hören, wie er rannte.
  • Schwer belastet wird Farhad A. von einem weiteren Zeugen. Es handelt sich um den 23-jährigen Iraker Yousif A., der anfangs auch als Beschuldigter galt. Bei seiner Vernehmung in der Untersuchungshaft bezeichnete er Farhad A. als Mörder. Die beiden Männer waren gemeinsam am Tatort und sind, nachdem Daniel H. zusammengebrochen war, weggerannt. Auf der Flucht, so berichtete es Yousif A., habe ihm Farhad A. sein Messer gezeigt, an dem noch Blut klebte. Er habe gesagt, dass er damit auf jemanden eingestochen habe.

Vieles spricht also dafür, dass Farhad A. zur Tatzeit mit einem Messer bewaffnet war, einiges weist darauf hin, dass er Daniel H. und einen weiteren Mann, den Russlanddeutschen Dimitri M., damit angegriffen hat.

Polizei: „Er ist wegen seines Auftretens allgemein gefürchtet“

Obwohl noch nichts bewiesen ist, würde es ins Bild des hochaggressiven Gewalttäters passen. Menschen, die Farhad A. kennen, beschreiben ihn als unberechenbar, rücksichtslos, ohne Gnade und ohne Gefühle. Er mache alles platt, was ihm im Weg steht. In einem Polizeibericht über Farhad A. ist all das in einem einzigen Satz gebündelt: „Er ist wegen seines Auftretens allgemein gefürchtet.“

An Hinweisen, dass Farhad A. zu schweren Straftaten neigt und somit brandgefährlich ist, hat es offenkundig nie gemangelt. Um so drängender stellt sich die Frage, warum die deutschen Behörden nicht reagiert haben, nicht eingeschritten sind. Wie kam der Mann, der über 14 Alias-Identitäten verfügte, überhaupt nach Deutschland und warum durfte er bleiben?

Für seine Flucht zahlt er einem Schlepper 2500 US-Dollar

Nach Recherchen von FOCUS Online flüchtete Farhad A. über die Türkei, Griechenland, Mazedonien und Serbien. Seinem Schlepper zahlte er angeblich 2500 US-Dollar.  Am 11. Januar 2016 erreichte der Iraker in Deutschland. Zwei Monate später stellte er einen Asylantrag, nahm ihn kurz darauf zurück und bat im Juli 2016 erneut um Anerkennung als Flüchtling.

Im Januar 2017 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Antrag des Irakers ab und stellte klar: „Abschiebungsverbote liegen nicht vor.“ Bei der Rückkehr in seine Heimat drohten Farhad A. „keine Gefahr“ für Leib und Leben oder wirtschaftliche Not. Gegen den BAMF-Bescheid erhob Farhad A. im Februar 2017 Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz, das jedoch bis zum Messer-Attentat im August 2018 keine Entscheidung traf. Erst am 9. Oktober 2018 wurde das Verfahren eingestellt – weil der Kläger „nach unbekannt“ verzogen ist.

Im Juli 2018 läuft seine Duldung ab – doch er bleibt in Chemnitz

Trotz seines von vornherein aussichtslosen Asylantrags durfte Farhad A. in Deutschland bleiben – zumindest bis zum 12. Juli 2018. Einen Tag später lief seine Duldung ab, fortan war er ohne Aufenthaltstitel. Obwohl er kein Recht mehr hatte, in Deutschland zu leben, unternahmen die Behörden laut einem Polizeivermerk keinerlei Anstrengungen, den hochkriminellen Iraker abzuschieben.

Am 5. September 2018, eine Woche nach dem Messer-Angriff auf Daniel H., notierte die Chemnitzer Polizei über den Umgang mit Farhad A.: „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (auch Passbeschaffung) wurden nicht durchgeführt und sind aktuell auch nicht vorgesehen.“

Quelle: Focus

Apr 01

Türkischer Ehemann soll versucht haben neuen Partner seiner Frau zu ermorden

Symbolbild

Memmingen. Prozessauftakt vor der großen Strafkammer. Eifersüchtiger Ehemann und türkischer Kumpane machten Frau das Leben zur Hölle

Heute begann im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der 1. Strafkammer der Prozess gegen den 52 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Cengiz A. und den 41 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Celil K.

Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Angeklagte Cengiz A. ist mit Gülten A. verheiratet und hat mit dieser drei gemeinsame Kinder Gülten A. trennte sich Anfang 2017 von Cengiz A. und beantragte im Oktober 2017 die Scheidung. Ihr Ehemann akzeptierte weder die Trennung noch den neuen Partner seiner Ehefrau. Trotz eines aufgrund seines Verhaltens ausgesprochenen gerichtlichen Kontaktverbots brachte er in der Folge einen GPS-Tracker am PKW seiner Ehefrau an, um diese zu überwachen.
Spätestens im Juni 2018 entschloss sich der Angeklagte Cengiz A. den Lebensgefährten seiner Ehefrau körperlich zu schädigen, wobei er dessen Tod nicht ausschloss. Der Angeklagte Celil K. zeigte für dieses Vorhaben Verständnis und war bereit, Cengiz A. dabei zu unterstützen. Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan begaben sich die beiden Angeklagten am 08.07.2018 gegen 23 Uhr zum PKW der Ehefrau des Angeklagten Cengiz A., dessen Standort in der Finninger Straße in Neu-Ulm ihnen aufgrund der durch den GPS-Tracker übermittelten Daten bekannt war. Wie die Angeklagten wussten, benutzte der Lebensgefährte der Ehefrau des Angeklagten Cengiz A., der Geschädigte U. diesen PKW. Nachdem sie am PKW einen Reifen zerstochen hatten, versteckten sich die beiden Angeklagten in der Nähe. Kurz nach 0 Uhr des Folgetages begab sich der Geschädigte zum PKW und bemerkte nach wenigen Metern Fahrt den Reifenschaden, hielt an und verließ den PKW. Daraufhin ging der Angeklagte Celil K. auf ihn zu und sprach ihn an. Im Moment, als der Geschädigte antwortete, sprühte ihm der Angeklagte Celil K. mitgebrachtes Pfefferspray ins Gesicht, konnte den Geschädigten jedoch nicht wie geplant festhalten, da dieser davon rannte. Der Angeklagte Celil K. verfolgte ihn, wobei er einen mitgebrachten Schlagstock in der Hand hielt. Der Angeklagte Cengiz A. versuchte nun dem Geschädigten den Weg abzuschneiden und rannte, mit einer schwarzen Sturmhaube bekleidet, frontal auf diesen zu, wobei er ein Messer in der rechten Hand hielt.
In der Folge stürzte der Geschädigte, da er nicht mehr richtig sehen konnte. Die beiden Angeklagten begannen nun, wie von ihnen geplant, mittels Schlagstock und Messer auf den Geschädigten 15 – 20 mal einzuschlagen und mindestens 7 mal einzustechen, womit sie erst aufhörten, als Anwohner, die den Übergriff bemerkt haben, sie aufforderten, vom Geschädigten abzulassen.
Der Geschädigte erlitt aufgrund des Angriffs ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Knochenbrüche und Schnittwunden sowie eine Platzwunde am Hinterkopf.

Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Angeklagten, die den Tatvorwurf bestreiten, versuchten gemeinschaftlichen Mord vor.

Für das umfangreiche Verfahren, zu dem bereits jetzt über 50 Zeugen geladen sind, sind im Moment fünf Fortsetzungstermine vorgesehen.

Quelle: Truth24.net

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Apr 01

Wahnsinn auf der Autobahn: Türkische Hochzeit blockiert komplette Fahrbahn

Die Mitglieder der Hochzeitsgesellschaft machten die Autobahn dicht, filmten das geschehen dann auch noch. (Symbolbild/Fotomontage)

Ludwigsburg – Eine türkische Hochzeitsgesellschaft hat am Samstagabend die A81 blockiert!

Das ganze geschah gegen 18 Uhr zwischen den Anschlussstellen Ludwigsburg-Süd und Stuttgart-Zuffenhausen, so die Polizei: „Die Hochzeitsgäste, welche mit hochwertigen Kraftfahrzeugen unterwegs waren, blockierten grundlos alle Fahrspuren in Richtung Engelbergtunnel und griffen so in das Verkehrsgeschehen ein.“

Der Verkehr kam danach zum Erliegen. Doch damit nicht genug: „Insassen der Hochzeitsgesellschaft lehnten sich aus ihren Fahrzeugen und filmten das Geschehen welches sie selbst verursachten“, berichten die Beamten.

Schließlich konnte die Hochzeitsgesellschaft auf der A8, an der Tank- und Rastanlage Sindelfinger Wald, angehalten und kontrolliert werden. Die Polizei war insgesamt mit vier Streifenbesatzungen im Einsatz.

Zeugen, die Hinweise auf den Eingriff in das Verkehrsgeschehen geben können oder sogar gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter 0711/6869-0 oder 07141/18-9 bei der Polizei zu melden.

Die Polizei war mit vier Streifenwagenbesatzungen im Einsatz. (Symbolbild)
Die Polizei war mit vier Streifenwagenbesatzungen im Einsatz. (Symbolbild)

Fotos: dpa/123RF

Quelle: tag24

Mrz 31

Messer-Prozeß von Chemnitz: Schuld ohne Sühne

Alaa S., provisorische Gedenkstätte für Daniel H.: Staatsversagen Foto: picture alliance/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa / Matthias Rietschel/Reuters Pool/dpa / JF-Montage

Dem Chemnitzer Daniel H. wurden vier Messerstiche im Brustbereich zugefügt, die Lunge und Herz trafen. Einer davon war tödlich. Ein anderer Mann wurde durch einen Stich in den Rücken schwer verletzt. Der Prozeß gegen den mutmaßlichen Mittäter, den Syrer Alaa S., wird weder die Tat sühnen noch das verletzte Rechtsgefühl heilen. Nicht anders als im Fall des Daniel S., der 2013 in Kirchweyhe von einem Migranten-Mob totgetrampelt wurde; nicht anders als im Fall des 2016 in Bonn zu Tode geprügelten Schülers Niklas P.

Solche Tötungsverbrechen werden aus dem Rudel begangen, was den individuellen Schuldnachweis schwierig macht. Im Fall von Chemnitz ist die Anklage sich nicht einmal sicher, ob die Tat mit einem oder zwei Messern begangen wurde. Auf der vorgefundenen Tatwaffe sind keine DNS-Spuren des Angeklagten zu finden. Die Zeugen äußern sich widersprüchlich oder werden eingeschüchtert.

Ohnehin ist Alaa S. nur eine Nebenfigur. Der Hauptverdächtige, der Iraker Farhad A., soll sich zurück in den Irak begeben haben. Was ein Skandal im Skandal ist, der zeigt, wie leicht es für potentielle Verbrecher ist, die deutsche Asylpraxis als Türöffner zu mißbrauchen.

Mittelbare Folge eines Staatsversagens

Der Tod des Daniel H. ist die mittelbare Folge eines Staatsversagens, das rechtswidrige Einreisen, Aufenthalte und die Nichtabschiebung ausreisepflichtiger „Flüchtlinge“ ermöglicht.

Der Fragenkatalog, den die Anwältin des Angeklagten dem Gericht vorgelegt hat, um seine Gesinnung abzufragen, bekräftigt die Pervertierung staatlicher Legalität: ob die Richter AfD-Unterstützer seien; ob sie sich öffentlich zur sogenannten Flüchtlingskrise geäußert oder gar Blumen oder Kränze für den Toten niedergelegt hätten. Denn „entscheidend für ein faires Verfahren“ sei „die Einstellung der Richter zur Flüchtlingsfrage“. Welche Einstellung als akzeptabel erachtet wird, ist klar: das grundsätzliche Einverständnis mit dem Asylmißbrauch, mit dem Kontrollverlust und der „Herrschaft des Unrechts“.

Auf der Basis solcher Auffassung von Recht und Gesetz handelt der Rechtsbrecher, der seinen Paß fortwirft, falsche Angaben macht, Leistungen erschleicht, nicht nur legal. Als Verfolgter, Traumatisierter und Schutzsuchender besitzt er darüber hinaus einen moralischen Bonus. Kritikern und Gegnern hingegen wird ein Malus zugeteilt. Das hat prozessuale Folgen: Ausländer, die sich an Deutschen vergehen, kommen mit deutlich milderen Strafen davon als umgekehrt.

Das Gewaltmonopol wird zur Farce und sogar zum Risiko

Das Staatsversagen ist mehr als die Summe subjektiver Verfehlungen von Amtsträgern. Der Staat in seiner Funktion als Garant der Ordnung, des Rechts und des zivilisierten Umgangs befindet sich auf dem Rückzug. Er kann die institutionellen Garantien gegenüber seinen Bürgern gar nicht mehr einhalten, wenn Menschen, die aus atavistischen Kulturen oder zerfallenen Staaten kommen und für die körperliche Gewalt samt Stichwaffeneinsatz zum täglichen Überlebenskampf gehört, aufgrund überstaatlicher Konventionen ein Bleiberecht erzwingen können.

Das staatliche Gewaltmonopol wird dann zur Farce und sogar zum Risiko für das pazifizierte Staatsvolk, das in einen Zustand der Gesetz-, Recht- und physischen Wehrlosigkeit gerät. Eine funktionierende Rechtsordnung setzt nun mal eine zivilisatorische Homogenität innerhalb des Staates voraus.

Statt zu versuchen, die Fahrt auf dem abschüssigen Weg wenigstens zu verlangsamen, hat der politisch-mediale Komplex den Umbau Deutschlands seit 2015 weiter forciert. Die multikulturelle Umgründung des Landes läßt sich in der Begrifflichkeit, die Walter Benjamin im 1921 veröffentlichten Aufsatz „Zur Kritik der Gewalt“ entwickelte, gut erfassen. Benjamin unterschied die „rechterhaltende“ und die „rechtsetzende“ Gewalt.

Wir befinden uns in einem evolutionären Prozeß

Die rechterhaltende Gewalt setzt die bestehende Rechtsordnung durch und bedient sich dazu der Polizei und der Justiz. Die rechtsetzende Gewalt hingegen ist ein Gründungsakt, der das Recht in einem Gemeinwesen neu bestimmt, ohne sich auf das frühere Recht zu stützen oder seiner Legitimation zu bedürfen. Der Gründungsakt kann sich als Putsch oder Revolution vollziehen: Wer die Macht hat, bestimmt auch, was Recht ist.

Wir befinden uns in keinem revolutionären, jedoch in einem evolutionären Prozeß, in dem sich die Eliten, das heißt die Verwalter der alten, der „rechterhaltenden“ mit einer neuartigen Gewalt verbinden, um gemeinsam ein neues Recht zu setzen. Die treibende Kraft ist die unkontrollierte Einwanderung. Sie verkörpert, was Benjamin metaphorisch den „großen Verbrecher“ nennt, eine „kriegerische Gewalt“, die der Staat „als rechtsetzend anerkennen muß, wo auswärtige Mächte ihn dazu zwingen“. Die äußeren sind längst zu inneren Mächten geworden, welche fähig sind, fortschreitend öffentliche Räume zu dominieren.

Dem „Zustand des Schreckens“ etwas entgegensetzen

Diesem „Zustand des Schreckens“ (W. Benjamin) etwas entgegenzusetzen, sind Staat und Gesellschaft weder willens noch fähig. So ästhetisieren sie ihn als bunte, vielfältige, weltoffene Willkommenskultur. In dem Maße, wie die Regeln nichteuropäischer Kulturen in Gewohnheits- und schließlich in positives Recht übersetzt werden, nimmt die Stigmatisierung und schließlich Kriminalisierung der Kritiker zu. Der inquisitorische Fragenkatalog der Anwältin ist ein Dokument dieser neuen Ära.

Wundersamerweise gibt es in Chemnitz in Sachsen eine Mehrheit, die begriffen hat, daß das multikulturelle Experiment „eine menschenverachtende, asoziale, volks- und staatsfeindliche, antidemokratische und gewalttätige Praxis“ (JF 15/06) ist und die sich gegen den Zustand des Schreckens als neuer Rechtsgrundlage wehrt. Diesen Konflikt kann kein Gerichtsurteil befrieden. Denn er ist politisch und muß als solcher ausgetragen werden.

Quelle: Jungefreiheit

Mrz 31

Seit 2015: EU hat 730.000 Migranten im Mittelmeer gerettet und nach Europa geschleust

Vor wenigen Tagen stoppte die EU ihren Einsatz vor der libyschen Küste. Nun nennt EU-Flüchtlingskommissar Avramopoulos das Engagement bei der Rettung von Migranten im Mittelmeer „ein Muss“. Er lobt auch die Arbeit von Hilfsorganisationen.

Die Europäische Union war nach Angaben der EU-Kommission seit 2015 mit Operationen im Mittelmeer an der Rettung von fast 730.000 Flüchtlingen beteiligt. Das teilte EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos in einem Schreiben an das EU-Parlament mit, aus dem die Zeitungen der Funke-Mediengruppe zitieren.

„Die Rettung von Menschenleben bleibt für die EU und ihre Mitgliedstaaten ein Muss“, heißt es darin. Avramopoulos betonte zugleich, Nichtregierungsorganisationen hätten eine „entscheidende Rolle bei der Rettung von Leben gespielt“. Es werde auf See echte humanitäre Hilfe geleistet, die nicht kriminalisiert werden dürfe.

Der Kommissar machte aber auch deutlich, dass alle Akteure im Mittelmeerraum dafür sorgen müssen, auf See unter Beachtung internationaler Regeln zu helfen und nicht das Geschäftsmodell der Flüchtlingsschlepper aufrechtzuerhalten.

Vor wenigen Tagen hatte die EU ihren Marineeinsatz vor der libyschen Küste gestoppt und kann damit auch keine Migranten mehr aus Seenot retten. Grund für das Aus der Marineoperation ist, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf ein System zur Verteilung von aus Seenot geretteten Migranten einigen konnten.

Die Entscheidung der EU sieht vor, bei der Anti-Schleuser-Operation Sophia vorerst nur noch Luftaufklärung zu betreiben und libysche Küstenschützer auszubilden. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisierte diesen Schritt und forderte neue Maßnahmen, um in Seenot geratene Migranten zu retten.

Quelle: welt

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