Köln Ein 44 Jahre alter Mann soll auf einem Supermarkt-Parkplatz in Kerpen mit einem Fleischerbeil auf seine Ex-Frau und deren Lebensgefährten losgegangen sein. Wegen versuchten Mordes muss er sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten.
Metin K. (Name geändert) wirkt nervös und angespannt, als er am Freitagmorgen in Saal 10 des Kölner Landgericht neben seinem Verteidiger Dirk Graf Platz nimmt. Der 44-jährige Angeklagte mit der Halbglatze und dem Vollbart antwortet auf ein paar Fragen der Vorsitzenden Richterin und lässt nach Verlesung der Anklage über seinen Anwalt mitteilen, dass er im Verfahren „derzeit keine weiteren Angaben“ machen werde.
Die Staatsanwaltschaft hat K. wegen versuchten Mordes angeklagt und ist davon überzeugt, dass er am 17. August vergangenen Jahres auf einem Supermarkt-Parkplatz in Kerpen mit einem Fleischerbeil auf seine Ex-Frau (47) und deren Lebensgefährten (44) losgegangen ist. Beide wurden schwer verletzt, der neue Partner der Frau schwebte in Lebensgefahr.
Laut Anklage war es eine zufällige Begegnung. K. arbeitete in einem Imbiss in dem Supermarkt und sah von dort seine Ex-Frau und ihren Freund an der Kasse stehen. Von ihnen unbemerkt folgte er ihnen auf den Parkplatz und schlug der Frau von hinten mit dem Beil gegen den Kopf. Durch ihre Schreie wurde ihr Freund, der vor ihr zum Auto gegangen war, aufmerksam und eilte ihr zu Hilfe. Er schlug K. mit der Faust ins Gesicht, der holte laut Anklage aus und schlug dem 44-Jährigen das Fleischerbeil von vorn in den Kopf. Die Wucht war so groß, dass es im Schädelknochen stecken blieb. Gewaltsam soll der Angreifer die Waffe wieder rausgezogen und weiter auf seine beiden Opfer eingehauen haben, die inzwischen reglos vor ihm lagen.
Zwei Zeugen versuchten, ihn zu stoppen. Einer schlug K. mit Anlauf einen Einkaufswagen gegen den Kopf. Der soll daraufhin aufgehört haben, laut Anklage schrie er: „Sie hat mich verlassen, sie hat mir alles genommen!“
Die Frau hatte sich nach zehn Jahren scheiden lassen, weil der aus der Türkei stammende K. ins Ausland gegangen war – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, weil er Angst vor einer Abschiebung hatte. Seine Frau war davon ausgegangen, dass er nicht zurück kommt.
Anfang April will die Strafkammer ein Urteil verkünden.