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Sep 18

Rechtsbeugung: Gericht verhindert Grundsatzentscheidung zu Kirchenasyl

Ulrich Gampert muss 3000 Euro Strafe zahlen.
(Foto: picture alliance/dpa)

Ulrich Gampert muss 3000 Euro Strafe zahlen. Ein afghanischer Flüchtling soll abgeschoben werden. Um das zu verhindern, gewährt ihm eine Kirche im Oberallgäu Asyl. Der zuständige Pfarrer steht deshalb vor Gericht – er hat sich strafbar gemacht. Nach dem Verfahren bleiben einige Fragen offen.

Weil er einem afghanischen Flüchtling fast ein Jahr lang Asyl in der Kirche gewährt hat, musste sich ein evangelischer Pfarrer vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Sonthofen stellte das Verfahren gegen den 64-Jährigen wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt des abgelehnten Asylbewerbers ein. Der Pfarrer Ulrich Gampert muss nun eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zahlen. Der Flüchtling muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die beiden hätten sich strafbar gemacht, begründete die Richterin Brigitte Gramatte-Dresse. Wegen der geringen Schuld habe man das Verfahren aber eingestellt. Eine grundsätzliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Kirchenasyl wurde der Richterin zufolge damit aber nicht getroffen. Das müsse jeweils im Einzelfall entschieden werden.

Der 23-jährige Flüchtling sollte im vergangenen Jahr abgeschoben werden, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Die Kirchengemeinde in Immenstadt im Oberallgäu sah aber noch Möglichkeiten, rechtliche Schritte einzuleiten und gewährte ihm deshalb Unterschlupf. Zu Unrecht, wie die Staatsanwaltschaft in Kempten befand. Gegen den Theologen und den Asylbewerber ergingen daraufhin Strafbefehle, gegen die beide Einspruch einlegten. Ob der junge Mann in Deutschland bleiben kann, ist noch unklar. Der Petitionsausschuss des bayerischen Landtages hatte im Juli seine Abschiebung bis Anfang 2020 ausgesetzt.

Quelle: n-tv.de, ibu/dpa

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