Heilbronn Das Heilbronner Amtsgericht hat einen 38-jährigen Iraker am Montag zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte sich bereits bei seiner ersten Einreise nach Deutschland im Jahr 2003 fünf Jahre jünger ausgeben, als er tatsächlich ist.
Ein 38-jähriger Iraker ist am Montag am Heilbronner Amtsgericht wegen des Erschleichens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. „Das ist keine Bagatelle“, sagte Strafrichter Jan Jäger in der Begründung seines Urteils – Milde ließ er aber walten in Bezug auf eine vom Angeklagten begehrte Einbürgerung.
Angeklagter: „Ich entschuldige mich“
Da Richter Jäger ihn nur zu 90 statt wie zunächst vorgesehenen 120 Tagessätzen verurteilte, kann der Iraker nun trotzdem eingebürgert werden. Die Vorgeschichte ist lang. Der heute 38-Jährige machte sich bereits im Jahr 2003 bei seiner erstmaligen Einreise nach Deutschland fünf Jahre jünger, als er damals war. Er wollte nach Angaben seines Rechtsanwalts Christoph Wingerter die Vorzüge genießen, die Minderjährige bei der Einreise nach Deutschland erfahren: einfacher Zugang zu Schulbildung und Lehre. Der Iraker arbeitet Vollzeit als Kfz-Mechaniker, eine abgeschlossene Schulausbildung und Berufsausbildung hat er aber keine.
Bei Gericht sagte er nur wenige Worte: „Ich entschuldige mich.“ Die falschen Angaben hatte er jahrelang aufrecht erhalten. So auch 2016, als er beim Bürgeramt Heilbronn seinen Antrag auf Einbürgerung gestellt hatte. Wie bei diesem Vorgang üblich, war er über strafrechtliche Konsequenzen falscher Personalien aufgeklärt worden. Zur Verhandlung gekommen war es jetzt, weil er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 120 Tagessätze nicht akzeptiert hatte – da ihm damit die Einbürgerung unmöglich gemacht worden wäre.
Staatsanwaltschaft sieht die Problematik
Felix Luther von der Heilbronner Staatsanwaltschaft sah die Problematik und hob hervor, dass der Angeklagte „von Anfang an geständig“ war. Er könne die Ausführungen des Rechtsanwalts nachvollziehen und beantragte eine Korrektur des ursprünglichen Strafbefehles auf 90 Tagessätze, hierfür aber aufgestockt auf 50 Euro pro Tag.
Der 38-jährige Iraker hat Familie in Deutschland. Er lebt mit seiner deutschen Frau und seinen beiden Kindern, die ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zusammen. Sein Anwalt Christoph Wingerter sagte: „Lügen haben kurze Beine.“ Es wäre klug gewesen, die inzwischen 16 Jahre alte Lüge früher aufzulösen. „Dann wäre das vielleicht sogar straffrei abgelaufen“, so Wingerter. Er bat das Gericht, „beide Äugchen zuzudrücken“.
Richter Jäger: „Keine Banalität“
Richter Jan Jäger führte aus, dass es aus seiner Sicht menschlich verstehbar sei, wie man eine solche Lüge über Jahre fortführe. Jäger stellt allerdings klar: „Solche Falschangaben dürfen nicht als Banalität abgetan werden.“
Im Anschluss an den Prozess reagierte der Iraker erleichtert. „Ich will nie wieder Iraker sein“, sagte er im Anschluss im Gerichtsflur. Wenn er mit der Familie am Flughafen sei, würden Frau und Kinder durchgewunken „und er wird jedes Mal auseinandergenommen“, sagt Anwalt Wingerter.
Quelle: Stimme