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Jan 25

Regensburg: Regierung unterstützt Betriebe, wenn sie Flüchtlinge einstellen

Foto: Regierung der Oberpfalz

Betriebe sollen sich auf anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive konzentrieren, meint die Regierung der Oberpfalz. Und gibt Tipps, wie man Flüchtlinge einstellt.

Regierungspräsident Axel Bartelt hatte zum „Runden Tisch“ zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in den Großen Spiegelsaal der Regierung der Oberpfalz eingeladen. Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz, Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK-Regensburg für die Oberpfalz/Kelheim, Hermann Brandl, Geschäftsführer der vbw Bezirksgruppe Oberpfalz, Gabriele Anderlik, Leiterin der Agentur für Arbeit Regensburg, Thomas Würdinger, Leiter der Agentur für Arbeit Weiden und Joachim Ossmann, Leiter der Arbeitsagentur Schwandorf, sowie die Vertreter aller Ausländerbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte der Oberpfalz kamen in der Regierung zusammen, um sich zu diesem Thema auszutauschen. Einen „Runden Tisch“ zu diesem Thema gab es bereits vor wenigen Wochen im Bayerischen Innenministerium mit Innenminister Joachim Hermann und Vertretern der Kammern auf Landesebene. Der Innenminister hatte dort angekündigt „Runde Tische“ zu diesen Themen in allen Regierungsbezirken durchzuführen.

Ziel des Gesprächs war, Rechts- und Planungssicherheit für Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetriebe durch die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs zu schaffen.

Regierungspräsident Axel Bartel dankte der Handwerkkammer und den Wirtschaftsverbänden für ihren großen Einsatz bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung von Flüchtlingen in der Oberpfalz. Die Berufsausbildungsmöglichkeiten eines Asylbewerbers oder Geduldeten hängen jedoch stets von seiner konkreten aufenthaltsrechtlichen Situation ab, die dem ausbildungswilligen Betrieb oftmals nicht oder nur teilweise bekannt ist. Der Regierungspräsident bot den Wirtschaftsverbänden für die Zukunft an, in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung der Oberpfalz eine Clearingstelle einzurichten, an die sich die Betriebe wenden können, bevor sie einem Asylbewerber einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag anbieten. Auch bei den Ausländerbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte möchte der Regierungspräsident sogenannte Clearingstellen anregen, soweit dort entsprechende Auskunftsstellen noch nicht bestehen. Ansprechpartner für Unternehmen zum Arbeitsmigrationsrecht gibt es dort bereits. „Ein Anruf bei der Clearingstelle, bevor man einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit einem Flüchtling schließt, kann später Frustration und Ärger ersparen“, so der Regierungspräsident. Man könne dort zwar zu den Einzelfällen keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, weil man beispielsweise den Ausgang möglicher laufender Klageverfahren vor Gericht nicht vorhersehen könne, aber man könne eine „Grobauskunft“ erteilen, wie hoch die Bleibeperspektiven einzelner Personen sind.

Konsens herrschte bei allen Beteiligten, dass zukünftig bei der Förderung und Qualifizierung der Nachwuchskräfte der Schwerpunkt auf Personen aus Ländern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit gelegt werden soll. Dies sind derzeit die Länder Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia. Hier bestehen während des laufenden Asylverfahrens auch regelmäßig keine rechtlichen Hürden für Ausbildungs- oder Beschäftigungserlaubnisse. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Asylbewerber dürfen ohnehin arbeiten. Im Jahr 2016 hat das Bundesamt allein in Bayern 59.153 Asylbewerber als Schutzberechtigte anerkannt. Hier steht ein großes Potential an vorwiegend jungen Leuten für die bayerische Wirtschaft für die Berufsausbildung zur Verfügung.

Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Ghana und Senegal) haben dagegen in aller Regel keine Chancen auf eine Ausbildungs- oder Beschäftigungserlaubnis.

Auch haben sogenannte „Geduldete“ (derzeit rund 9.000 in Bayern) zumeist keine gute Bleibeperspektive, weil sie nach Ablehnung ihres Asylantrags verpflichtet sind, Deutschland wieder zu verlassen. Will ein Ausländer eine Berufsausbildung aufnehmen, erst nachdem der Asylantrag abgelehnt worden ist, geht die Aufenthaltsbeendigung grundsätzlich vor. Für Personen, die ihre Ausbildungsverhältnisse vor den Vollzugshinweisen des Bayerischen Innenministeriums zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten vom 1.09.2016 bereits begonnen haben gilt, dass die Berufsausbildung auch zu Ende geführt werden kann, wenn dem keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (wie z.B. Identitätstäuschung). Sie sollen ihre Ausbildung fortsetzen können und fallen bei einer Ablehnung des Asylantrags grundsätzlich unter die sogenannte „Drei-plus-Zwei-Regelung“ (d.h. sie dürfen regelmäßig auch nach der Ausbildung noch mindestens zwei Jahre hier bleiben).

„Wir wollen einen einheitlichen Vollzug bei der Erteilung von Ausbildungs- und Arbeitserlaubnissen in der Oberpfalz erreichen“, betonte der Regierungspräsident Axel Bartelt. So soll für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, in Zukunft regelmäßig keine Ausbildungserlaubnis erteilt werden. „Auch eine Straffälligkeit während des Asylverfahrens wirkt sich negativ auf eine Ausbildungs- und Berufserlaubnis aus“, erklärte Gerhard Baierl, Sachgebietsleiter für Ausländerrecht an der Regierung der Oberpfalz.

Ein weiterer wichtiger Faktor für eine positive Entscheidung über eine Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis sei eine geklärte Identität und die aktive Mitwirkung abgelehnter Asylbewerber bei der Identitätsaufklärung und Passbeschaffung. Beim Gespräch mit den Fachleuten der Ausländerbehörden der Kreisverwaltungsbehörden stellte sich heraus, dass ein sehr hoher Anteil der Asylbewerber in der Oberpfalz keinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen konnte um die Identität tatsächlich nachzuweisen. „Wer bei der Identitätsklärung selbst nicht aktiv mitwirkt oder sie bewusst verschleiert, um eine Abschiebung zu vereiteln, hat keine Chancen, wenn es darum geht, eine Ausbildungs- oder Arbeitserlaubnis zu bekommen“, betonte Gerhard Baierl von der Regierung der Oberpfalz.

Die Teilnehmer des „Runden Tisches“ wollen zum Thema Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge auch weiterhin im Gespräch bleiben und diesen bei Bedarf auch fortsetzen.

Quelle

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