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Jul 13

Sami A.- Bin Ladens Leibwächter abgeschoben – muss er zurückgeholt werden?

Der Bochumer war nicht nur Leibwächter von Osama Bin Laden, sondern kennt auch andere hochrangige El-Kaida-Mitglieder

Ein Gericht untersagte, dass der als „Bin-Laden-Leibwächter“ bekannte islamistische Gefährder Sami A. abgeschoben wird. Das Bamf tat es trotzdem. Möglicherweise muss Sami A. deshalb aus Tunesien zurückgeholt worden.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigte am Freitagnachmittag gegenüber FOCUS Online, dass ein Eilantrag auf Rückführung beim Verwaltungsgericht eingegangen ist. Die Anwältin von Sami A. habe einen entsprechenden Antrag gestellt. Eine Entscheidung könnte noch am Freitag fallen, erklärte der Sprecher. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

A. wurde nach seiner Ankunft in Tunesien am Freitagmorgen umgehend in Gewahrsam genommen, wie der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, der Nachrichtenagentur AFP sagte. Sliti bestätigte, dass der Ausgelieferte der frühere Leibwächter bin Ladens sei und ein Training in Afghanistan durchlaufen habe.

Eilantrag läuft bereits

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor in Berlin auf die Frage, ob der Gefährder womöglich nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, gesagt: „Das ist tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts.“ Die Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen erklärte in einer Pressemitteilung, durch einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch sei Sami A. ausreisepflichtig gewesen. „Ein anderslautender Beschluss lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht vor.“

Ihm droht in Tunesien Folter

Über eine Abschiebung des zuletzt in Bochum wohnenden Tunesiers A. war bereits seit vier Jahren gestritten worden. Zuletzt widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereits zum zweiten Mal ein bislang bestehendes Abschiebehindernis. Nach dem entsprechenden Bescheid des Bamf wurde A. im Juni umgehend festgenommen, seine Abschiebung wurde vorbereitet.

Dagegen wehrte sich der mutmaßliche Islamist vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter in der Ruhrgebietsstadt entschieden am Donnerstag, dass eine Abschiebung von A. nach Tunesien „weiterhin nicht möglich“ sei. Es liege keine „diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung“ vor, dass A. in dem nordafrikanischen Land keine Folter drohe.

Gerichtssprecher kritisiert das Bamf

Allerdings: Das Verwaltungsgericht hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst am Freitagmorgen über die Entscheidung informiert. Da saß Sami A. allerdings schon im Flieger. Er war zuvor am Freitagmorgen gegen 7.00 Uhr mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien geflogen worden.

Der Gerichtssprecher kritisierte das Bamf. „Es ist vom Bamf der Eindruck erweckt worden, als warte man ab, bis wir entschieden haben.“ Das Vorgehen der Behörde sei „wider alle Gepflogenheiten und informellen Absprachen“. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium.

Quelle: Focus

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