Ab Samstag machen die Schweizer Behörden kurzen Prozess: Ausländer, die Straftaten begehen, für die mehr als ein Jahr Gefängnis drohen, werden automatisch abgeschoben.
Keine Gnade für straffällige Ausländer! Was die Schweizer 2010 in einer Abstimmung forderten, wird am 1. Oktober, nach sechs Jahren Feilschen um die Umsetzung, Realität: Wer wegen Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub oder Menschenhandel zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird, muss künftig die Schweiz verlassen. Aber auch bei Vermögensdelikten mit diesem Strafausmaß wird abgeschoben – etwa bei Sozial- oder Steuerbetrug.
Es gibt nur wenige Ausnahmen: etwa für „Secondos“, in der Schweiz geborene Ausländer, die einen großen Teil ihres Lebens hier verbracht haben. Und für Flüchtlinge gibt es eine Schutzklausel, sie werden nicht abgeschoben, wenn dadurch ihr Leben bedroht würde. Allerdings ist es auch möglich, schon bei Strafen von nur 6 Monaten abzuschieben – wenn es im öffentlichen Interesse ist. Die Ausweisung gilt für fünf bis 15 Jahre, im Wiederholungsfall bis zu lebenslang.