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Jun 17

Strafrabatt für tschetschenischen Moslem, der seine Frau erstach

Rashid D. (32) wird zur Urteilsverkündung in den Saal im Landgericht Cottbus gebracht. Seine fünf Kinder leben inzwischen wieder in Tschetschenien
Foto: Jan Augustin / Lausitzer Rundschau

Das Skandal-Urteil von Cottbus

Der Mann, der in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird, hat seine Frau brutal ermordet. Er stach 19-mal mit dem Messer auf sie ein. Warf sie aus dem Fenster. Schnitt ihr vor der Haustür die Kehle durch. Sein Motiv: Eifersucht.

Cottbus/Berlin – Doch für seine abscheuliche Tat wird Rashid D. (32) nur 13 Jahre ins Gefängnis geschickt. Weil es für Richter und Staatsanwalt nicht Mord, sondern Totschlag war. Denn der Angeklagte ist Moslem – und das schützte ihn vor der härteren Strafe. Das Skandal-Urteil von Cottbus!

► Der Asylbewerber kam mit seiner Frau und fünf Kindern im Mai 2016 aus Tschetschenien nach Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz). Im November der tödliche Streit. Die 27-Jährige musste sterben, weil Rashid D. glaubte, sie habe ihn betrogen.

Aus dieser Wohnung im zweiten Stock ließ Rashid D. (32) sein blutende Frau fallen - Gerichtsmediziner sicher am 14. November 2016 Spuren in dem Wohnhaus in Senftenberg
14. November 2016. Gerichtsmediziner sichern in dem Wohnhaus von Rashid D. und seiner Familie in Senftenberg SpurenFoto: Steffen Rasche

Angeklagt war der Tschetschene zunächst wegen Mordes. Aber das Landgericht Cottbus sah keinen „niederen Beweggrund“ – und damit kein Mordmerkmal – mehr.
Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach (51) in seiner Begründung: Nach hiesigen Wertvorstellungen sei Eifersucht zwar ein niederer Beweggrund. Aber zweifelhaft sei, ob der Angeklagte diesen Umstand auch erkannt habe. Denn er sei „seinem muslimischen Glauben verhaftet gewesen, den er auch sein Leben lang gelebt“ habe.

Der Bundesgerichtshof machte allerdings 2006 klar: „Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen.“

 

Rashid D. soll zur Tatzeit unter Drogen gestanden haben. Der Berliner Strafverteidiger Alexander Pabst (46) zu BILD: „Bei Mord müsste er die vollen 15 Jahre oder mehr absitzen.“ Bei der Verurteilung wegen Totschlags kann er nach zwei Dritteln der Haftzeit die Entlassung auf Bewährung beantragen.

Einen Monat vor der Tat sollte Rashid D. abgeschoben werden. Doch die Polizei traf ihn nicht in seiner Wohnung an…

Quelle: BILD

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