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Dez 07

Streit in Bönener Asylunterkunft: Asyltourist (24) soll Messer gezückt haben

© dpa

Bönen – Mit einem langen Messer soll ein 24-Jähriger in einer Bönener Asylunterkunft in das Zimmer eines anderen Bewohners gegangen und vor dessen Augen mit einer Schachtel Zigaretten wieder verschwunden sein. Ein Vorwurf, den der junge Mann so nun im Prozess vor dem Amtsgericht Unna keinesfalls stehenlassen wollte.

Am späten Abend des 20. Juli soll es in der Unterkunft zu dem Vorfall gekommen sein, mit dem sich nun der Strafrichter in Unna befasst. Laut Anklage tauchte der junge Mann plötzlich in dem Zimmer auf, hielt ein Messer mit etwa 30 Zentimeter Klingenlänge in der Hand und nahm sich die Zigarettenschachtel im Wert von sechs Euro, bevor er wieder ging.

Das mutmaßliche Opfer verständigte daraufhin die Polizei. Die Version, die der Angeklagte vor Gericht ablieferte, klang gänzlich anders. Demnach sprach ihn der Andere an und forderte ihn, der mit freiem Oberkörper dort stand, auf, sich etwas anzuziehen. „Bist Du mein Vater?“, habe er den Mann daraufhin gefragt und ihn geschubst. Dabei sei die Zigarettenschachtel des Anderen zu Boden gefallen.

Richter will Polizisten befragen

Er habe sie aufgehoben und weggeworfen. Mehr nicht. Und ein Messer sei auch nicht im Spiel gewesen. Überhaupt habe ihn der Mitbewohner ja schon einmal vor Gericht gebracht. Der fange immer Streit an, zeige dann irgendwelche Wunden und behaupte, dass er sie ihm zugefügt habe. Aber das stimme nicht.

Der Betroffene wurde gehört und bestätigte den Vorwurf. Nach der Aussage wandte sich Richter Jörg Hüchtmann erneut an den Angeklagten. Im Protokoll der Polizei stehe, dass die Zigarettenschachtel in seinem Zimmer gefunden worden sei. Er habe auch Zigaretten, parierte der 24-Jährige und wenn die Polizei behaupte, dass es die Schachtel von dem Anderen gewesen sei, stimme das nicht.

Das Gericht könne die Beamten ja befragen. Hüchtmann entgegnete trocken: „Dem Wunsch werde ich gerne entsprechen.“ Deshalb wird der Fall neu aufgerollt – mit den Polizisten im Zeugenstand.

Quelle: wa

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