Ein Syrer, dessen Einbürgerung in Deutschland wegen einer verschwiegenen Zweitehe aberkannt wurde, kann wieder hoffen: Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat ein Schlupfloch gefunden Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schliesst einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht aus. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch …